Wann sich eine Umschuldung lohnt

Ob sich der Wechsel rechnet, hängt von wenigen Faktoren ab. Gute Chancen bestehen, wenn mehrere davon zutreffen:

  • Der Zins des alten Kredits liegt deutlich über dem, was heute für einen vergleichbaren Kredit verlangt wird.
  • Die Restschuld ist noch hoch und die Restlaufzeit lang genug, damit sich die Zinsersparnis aufbauen kann.
  • Die Wechselkosten, vor allem die Vorfälligkeitsentschädigung, sind niedrig oder entfallen.
  • Ein Dauerminus auf dem Konto soll durch einen festen Tilgungsplan ersetzt werden.
  • Die eigene Bonität hat sich seit dem ersten Kredit verbessert, etwa durch ein höheres Einkommen.

Schlecht stehen die Chancen, wenn der Altkredit fast abbezahlt ist, die Zinsen inzwischen gestiegen sind oder die Bonität gelitten hat. Dann bringt ein neuer Kredit selten einen besseren Zins.

Was bei einer Umschuldung passiert

Bei einer Umschuldung nimmt der Kreditnehmer einen neuen Kredit auf und zahlt damit einen oder mehrere bestehende Kredite vollständig zurück. Oft übernimmt die neue Bank die Ablösung direkt, indem sie den Betrag an die alte Bank überweist. Danach existiert nur noch der neue Vertrag mit eigenem Zins, eigener Rate und eigener Laufzeit.

Am häufigsten betrifft das Ratenkredite mit hohem Zins und einen dauerhaft genutzten Dispokredit. Bei Immobilien spricht man von Umschuldung, wenn ein Baudarlehen zu einer anderen Bank wechselt, sei es vorzeitig oder am Ende der Zinsbindung.

Wer teure Kredite ablösen will, braucht für die neue Bank dieselben Unterlagen wie bei jedem Kreditantrag: Einkommensnachweise, Kontoauszüge und eine Aufstellung der bestehenden Verträge mit Restschuld. Die neue Bank prüft die Kreditwürdigkeit erneut. Ein günstigerer Zins ist also nicht garantiert, nur weil man bereits einen Kredit zuverlässig bedient.

Der Rechenweg Schritt für Schritt

  1. Restschuld und Restlaufzeit ermitteln. Beides steht im aktuellen Kontoauszug des Kredits oder lässt sich bei der Bank erfragen.
  2. Restliche Kosten des alten Kredits berechnen. Alle noch ausstehenden Raten zusammenzählen und die Restschuld abziehen. Das Ergebnis sind die Zinsen, die beim Weiterlaufen noch anfallen.
  3. Wechselkosten feststellen. Vorfälligkeitsentschädigung der alten Bank, bei Baukrediten zusätzlich Notar- und Grundbuchkosten.
  4. Neuen Kredit über Restschuld plus Wechselkosten rechnen. Möglichst mit derselben Laufzeit, damit der Vergleich fair bleibt.
  5. Gesamtzahlungen vergleichen. Summe aller alten Restraten gegen Summe aller neuen Raten.
Rechenbeispiel Ratenkredit (alle Werte angenommen)

Alter Kredit: Restschuld 12.000 Euro, Restlaufzeit 36 Monate, Sollzins 9 Prozent. Monatsrate 381,60 Euro.

Noch ausstehende Zahlungen: 36 x 381,60 Euro = 13.737,48 Euro (davon 1.737,48 Euro Zinsen).

Vorfälligkeitsentschädigung: höchstens 1 Prozent von 12.000 Euro = 120 Euro.

Neuer Kredit: 12.120 Euro, 36 Monate, Sollzins 5 Prozent. Monatsrate 363,25 Euro.

Gesamtzahlungen neu: 36 x 363,25 Euro = 13.076,90 Euro.

Ersparnis: 13.737,48 Euro minus 13.076,90 Euro = rund 660 Euro, bei einer um gut 18 Euro niedrigeren Rate.

Wichtig ist der letzte Schritt. Wer die neue Laufzeit verlängert, um die Rate stärker zu senken, kann trotz niedrigerem Zins mehr bezahlen als vorher. Für den reinen Kostenvergleich sollte die Laufzeit deshalb gleich bleiben. Einen ersten Anhaltspunkt liefert der effektive Jahreszins, die Entscheidung sollte aber auf den Euro-Beträgen beruhen.

Kosten, die die Ersparnis schmälern

Wechselkosten nach Kreditart im Überblick
KostenartRatenkreditBaufinanzierung
Vorfälligkeitsentschädigunggesetzlich begrenzt auf 1 Prozent, bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit 0,5 Prozentnicht pauschal begrenzt, richtet sich nach dem Zinsschaden der Bank, oft mehrere Tausend Euro
Notar und Grundbuchfallen nicht anfür Abtretung oder Neueintragung der Grundschuld
Bearbeitungsgebührenin Verbraucherkredit-AGB nicht zulässigin Verbraucherkredit-AGB nicht zulässig
Restschuldversicherungkann bei Ablösung teilweise erstattet werden, neue Police kostet erneutselten Thema
Bereitstellungszinsenfallen nicht anmöglich, wenn das neue Darlehen lange vor der Auszahlung abgeschlossen wird

Gut zu wissen: Wurde zum alten Kredit eine Restschuldversicherung mit Einmalbeitrag abgeschlossen, steht bei vorzeitiger Ablösung häufig ein Teil des Beitrags zur Erstattung an. Diesen Betrag sollte man bei der alten Bank aktiv nachfragen und in die Rechnung aufnehmen.

Umschuldung einer Baufinanzierung

Bei Baukrediten geht es um größere Beträge, deshalb wirken schon kleine Zinsunterschiede stark. Gleichzeitig sind die Wege aus einem laufenden Vertrag enger als beim Konsumkredit.

Am Ende der Zinsbindung

Läuft die Zinsbindung aus, kann die Restschuld ohne Entschädigung zu einer anderen Bank wechseln. Das ist der einfachste Zeitpunkt für eine Umschuldung. Die neue Bank lässt sich dafür meist die bestehende Grundschuld abtreten, was günstiger ist als eine neue Eintragung.

Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren

Bei langen Zinsbindungen gibt § 489 BGB dem Kreditnehmer ein Kündigungsrecht zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung, mit einer Frist von sechs Monaten. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an. Wer 15 oder 20 Jahre Zinsbindung vereinbart hat, kann so nach zehn Jahren wechseln, falls die Zinsen gesunken sind.

Vorher festlegen: das Forward-Darlehen

Mit einem Forward-Darlehen lässt sich ein Zins für eine Anschlussfinanzierung schon Monate oder Jahre im Voraus sichern. Dafür verlangen Banken einen Zinsaufschlag, der mit der Vorlaufzeit wächst. Ob sich das lohnt, ist eine Wette auf die Zinsentwicklung: Steigen die Zinsen, war es günstig, fallen sie, zahlt man drauf. Mehr zu Aufbau und Absicherung erklärt der Beitrag zur Baufinanzierung.

Mehrere Kredite zu einem bündeln

Wer mehrere kleine Kredite, Ratenkäufe und einen Dispo gleichzeitig bedient, verliert leicht den Überblick. Eine Zusammenfassung in einen einzigen Kredit hat dann neben dem Zinsvorteil einen praktischen Nutzen: eine Rate, ein Termin, ein Ansprechpartner.

Der Nachteil liegt in der Psychologie. Sind Dispo und Kreditkarte wieder frei, wird der Spielraum leicht erneut genutzt. Wer bündelt, sollte deshalb Dispo und Kartenlimit gleichzeitig senken. Auch Null-Prozent-Finanzierungen aus dem Handel gehören nicht immer in die Umschuldung, weil sie bis zum Ende der Aktion nichts kosten.

Für die Reihenfolge gilt: Zuerst die Schulden mit dem höchsten Zins ablösen, also meist Dispo und Kreditkarte, danach teure Ratenkredite. Kredite mit niedrigem Festzins, die ohnehin bald auslaufen, lässt man besser weiterlaufen, als sie mit Entschädigung in einen neuen Vertrag zu packen.

Typische Stolperfallen

  • Laufzeit verlängert: Die Rate sinkt, die Gesamtkosten steigen.
  • Neuen Kredit zu früh abgeschlossen: Erst den alten Ablösebetrag schriftlich bestätigen lassen, dann unterschreiben.
  • Fristen verpasst: Bei Baukrediten muss die Kündigung des alten Vertrags rechtzeitig erfolgen. Liegt zwischen Ablauf und Auszahlung des neuen Darlehens eine Lücke, entstehen schnell doppelte Zinsen oder Bereitstellungszinsen.
  • Nur Zinssätze verglichen: Zwei Prozentwerte sagen nichts über die Wechselkosten. Erst der Vergleich der Gesamtzahlungen in Euro zeigt, ob tatsächlich etwas gespart wird.
  • Zusatzprodukte übersehen: Eine neue Restschuldversicherung kann die Ersparnis vollständig aufzehren.
  • Unseriöse Umschuldungsangebote: Wer Vorkosten verlangt oder eine Umschuldung trotz negativer Einträge garantiert, ist kein Kreditgeber.

Wichtig zu wissen: Eine Umschuldung senkt die Zinslast, sie löst kein Einkommensproblem. Wenn die Raten schon jetzt nicht mehr zu schaffen sind, ist eine anerkannte Schuldnerberatung der richtige erste Schritt, nicht ein weiterer Kredit.

Häufige Fragen

Einen Ratenkredit kann man jederzeit vorzeitig zurückzahlen und damit umschulden, gegen eine begrenzte Entschädigung. Bei Baukrediten mit fester Zinsbindung ist das vor Ablauf nur eingeschränkt möglich, etwa nach zehn Jahren über das Sonderkündigungsrecht oder bei einem berechtigten Interesse wie dem Verkauf der Immobilie.

Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend sind Restschuld, Restlaufzeit und Wechselkosten. Bei einer hohen Restschuld kann schon ein Prozentpunkt viel ausmachen, bei einem fast abbezahlten Kredit lohnt sich auch ein großer Unterschied kaum noch.

Die Anfrage für den neuen Kredit und der neue Vertrag werden gespeichert, der alte Kredit wird als erledigt gemeldet. Das wirkt sich in der Regel nur kurzfristig aus. Viele parallele Kreditanfragen in kurzer Zeit sollte man vermeiden, Konditionsanfragen sind dagegen unkritisch.

Ja, das ist einer der häufigsten Fälle. Ein Ratenkredit löst den Minusbetrag ab, danach wird er in festen Raten zurückgezahlt. Damit es funktioniert, sollte der Dispo-Rahmen danach gesenkt werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.