Am Monatsende kommt das Geld für die geleistete Arbeit, und auf der Abrechnung steht eine Menge an Zahlen, die viele nicht so recht einordnen können. Schon die Begriffe Lohn und Gehalt sorgen für Verwirrung, und spätestens beim Unterschied zwischen brutto und netto wird es für die meisten unübersichtlich. Dabei ist das alles gar nicht so kompliziert, wenn man es einmal in Ruhe erklärt bekommt.

Lohn oder Gehalt: Wo liegt der Unterschied?

Im Alltag werden Lohn und Gehalt meist gleichbedeutend verwendet, doch streng genommen bezeichnen sie zwei verschiedene Dinge. Der Unterschied liegt darin, wie die Bezahlung berechnet wird.

Von einem Gehalt spricht man, wenn jemand ein festes monatliches Entgelt bekommt, das unabhängig von der genauen Zahl der geleisteten Stunden gleich bleibt. Ein Angestellter im Büro mit einem festen Monatsgehalt bekommt jeden Monat denselben Betrag, egal ob der Monat 30 oder 31 Tage hat und ob ein Feiertag dazwischenliegt. Das Gehalt ist also planbar und konstant.

Der Lohn dagegen richtet sich nach der tatsächlich geleisteten Arbeit. Er wird meist nach Stunden berechnet, manchmal auch nach Stückzahl. Wer im Lohn arbeitet, bekommt also genau das bezahlt, was er gearbeitet hat. Arbeitet er in einem Monat mehr Stunden, bekommt er mehr, arbeitet er weniger, fällt der Lohn entsprechend geringer aus. Lohn ist typisch für gewerbliche Tätigkeiten, etwa im Handwerk oder in der Produktion, während das Gehalt eher für Angestellte gilt.

Für die Berechnung von Steuern und Abgaben spielt dieser Unterschied übrigens keine Rolle. Ob Lohn oder Gehalt, die Abzüge funktionieren gleich. Der Unterschied betrifft nur die Art, wie die Höhe des Entgelts zustande kommt.

Brutto und netto

Jetzt zum vielleicht wichtigsten Begriffspaar überhaupt: brutto und netto. Wenn im Arbeitsvertrag ein Betrag steht, ist damit fast immer der Bruttobetrag gemeint. Das ist das vereinbarte Entgelt, bevor irgendwelche Abzüge vorgenommen wurden. Es ist die größere, schönere Zahl, die aber leider nicht auf dem Konto landet.

Der Nettobetrag ist das, was nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben tatsächlich überwiesen wird. Zwischen brutto und netto liegt oft ein erheblicher Unterschied, je nach Einkommen und persönlichen Verhältnissen können das gut und gern 30 bis 45 Prozent sein. Wer also einen Bruttolohn von 3.000 Euro vereinbart hat, bekommt netto vielleicht nur rund 2.000 Euro ausgezahlt.

Dieser Unterschied überrascht viele Berufseinsteiger. Es ist deshalb sinnvoll, schon bei Vertragsverhandlungen klar zu unterscheiden, ob über brutto oder netto gesprochen wird. Üblich ist die Angabe in brutto. Was am Ende netto übrig bleibt, hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab, die wir uns nun genauer ansehen.

Wichtig zu wissen: Der Betrag im Arbeitsvertrag ist fast immer der Bruttolohn. Was netto auf dem Konto landet, ist deutlich weniger, weil Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.

Die steuerlichen Abzüge

Der erste große Block an Abzügen sind die Steuern. Die wichtigste ist die Lohnsteuer. Sie ist im Grunde eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird vom Arbeitgeber direkt vom Lohn einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Wie hoch sie ausfällt, hängt vor allem von der Höhe des Einkommens und der sogenannten Steuerklasse ab.

Die Steuerklasse richtet sich nach der persönlichen Lebenssituation, etwa ob man ledig, verheiratet oder alleinerziehend ist. Sie beeinflusst, wie viel Lohnsteuer monatlich abgezogen wird. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, der allerdings für die meisten Arbeitnehmer inzwischen entfällt oder nur noch bei höheren Einkommen anfällt. Wer Mitglied einer Kirche ist, zahlt außerdem Kirchensteuer.

Wichtig zu wissen ist, dass die monatlich abgezogene Lohnsteuer nur eine vorläufige Größe ist. Über die jährliche Steuererklärung wird am Ende genau abgerechnet, was tatsächlich an Steuer fällig war. Oft ergibt sich dabei eine Erstattung, weil im Laufe des Jahres zu viel einbehalten wurde. Es lohnt sich daher fast immer, eine Steuererklärung abzugeben.

Die Sozialversicherungsbeiträge

Der zweite große Block sind die Sozialversicherungsbeiträge. Sie finanzieren die gesetzlichen Sicherungssysteme und teilen sich auf vier Bereiche auf. Die Rentenversicherung sorgt für die spätere Altersrente. Die Krankenversicherung deckt die Kosten für ärztliche Behandlung und Medikamente. Die Pflegeversicherung springt ein, wenn man im Alter oder durch Krankheit pflegebedürftig wird. Und die Arbeitslosenversicherung sichert im Fall des Jobverlusts ab.

Das Besondere an den Sozialabgaben ist, dass sie in der Regel etwa zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden. Auf der Lohnabrechnung sehen Sie nur Ihren eigenen Anteil, der vom Bruttolohn abgezogen wird. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich seinen Anteil, ohne dass dieser auf Ihrem Konto sichtbar wird. Dazu kommen wir gleich noch genauer.

Die genaue Höhe der Beiträge wird in Prozent des Bruttolohns berechnet und ändert sich von Zeit zu Zeit. Außerdem gibt es Beitragsbemessungsgrenzen, also Obergrenzen, bis zu denen das Einkommen für die Beiträge herangezogen wird. Wer mehr verdient, zahlt auf den darüber liegenden Teil keine weiteren Sozialbeiträge. Diese Details ändern sich regelmäßig, weshalb wir hier bewusst keine konkreten Prozentsätze nennen, die schnell veraltet wären.

Was auf der Abrechnung steht

Mit diesem Wissen lässt sich eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung gut lesen. Ganz oben steht in der Regel der Bruttolohn. Darunter folgen die einzelnen Abzüge, also die Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die vier Sozialversicherungsbeiträge. Am Ende steht der Nettobetrag, also das, was tatsächlich überwiesen wird.

Eine ordentliche Abrechnung enthält außerdem Angaben zur Steuerklasse, zur Sozialversicherungsnummer und oft auch Jahressummen, damit man den Überblick über das ganze Jahr behält. Es lohnt sich, die Abrechnung jeden Monat kurz zu prüfen, denn Fehler kommen vor. Wenn ein Betrag plötzlich stark abweicht, ohne dass sich etwas geändert hat, sollte man nachfragen.

Die Erstellung dieser Abrechnungen ist für Arbeitgeber übrigens mit einigem Aufwand verbunden und unterliegt strengen Regeln. Wie das auf Unternehmensseite organisiert wird, lesen Sie im Beitrag über Lohnbuchhaltung.

Was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt

Ein Punkt, der vielen Arbeitnehmern nicht bewusst ist: Der Arbeitgeber zahlt für eine Arbeitskraft deutlich mehr, als auf der Abrechnung als Bruttolohn steht. Denn zusätzlich zum Bruttolohn trägt er seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese sogenannten Lohnnebenkosten kommen on top.

Das bedeutet, dass die tatsächlichen Kosten eines Mitarbeiters für das Unternehmen erheblich über dem Bruttolohn liegen. Wer brutto 3.000 Euro verdient, kostet den Arbeitgeber inklusive aller Nebenkosten oft rund 3.600 Euro oder mehr. Diese Zahl erklärt, warum Arbeit aus Sicht des Unternehmens so teuer ist und warum zwischen dem, was ein Mitarbeiter kostet, und dem, was netto bei ihm ankommt, eine so große Lücke klafft.

Wenn Sie das nächste Mal Ihre Abrechnung in der Hand halten, haben Sie nun das nötige Rüstzeug, um sie zu verstehen. Sie wissen, ob Sie Lohn oder Gehalt beziehen, Sie kennen den Unterschied zwischen brutto und netto, und Sie können die einzelnen Abzüge einordnen. Das hilft nicht nur beim Verstehen der eigenen Finanzen, sondern auch bei Gehaltsverhandlungen, weil Sie realistisch einschätzen können, was eine bestimmte Bruttozahl netto bedeutet. Was Sie mit dem verfügbaren Einkommen sinnvoll anfangen, etwa Reserven bilden, lesen Sie im Beitrag über Rücklagen.

Häufige Fragen

Gehalt ist ein festes monatliches Entgelt, das unabhängig von den geleisteten Stunden gleich bleibt. Lohn richtet sich nach der tatsächlich geleisteten Arbeit, also nach Stunden oder Stückzahl, und schwankt deshalb von Monat zu Monat. Für Steuern und Abgaben macht das keinen Unterschied.

Der Bruttobetrag ist das vereinbarte Entgelt vor Abzügen, also die Zahl, die meist im Arbeitsvertrag steht. Netto ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf dem Konto landet. Die Differenz kann 30 bis 45 Prozent betragen.

Abgezogen werden die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer sowie die vier Sozialversicherungsbeiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Den eigenen Anteil sehen Sie auf der Abrechnung.

Weil der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen zahlt. Diese Lohnnebenkosten erscheinen nicht auf Ihrer Abrechnung, erhöhen aber die tatsächlichen Kosten des Arbeitsplatzes für das Unternehmen deutlich.