Was ist eine Warenkreditversicherung?

Eine Warenkreditversicherung schützt Unternehmen davor, dass Kunden gelieferte Waren oder erbrachte Leistungen nicht bezahlen. Wer auf Rechnung liefert, gibt dem Abnehmer faktisch einen Kredit: Die Ware ist schon beim Kunden, das Geld kommt erst nach dem vereinbarten Zahlungsziel. Fällt der Kunde in dieser Zeit aus, ersetzt der Versicherer einen großen Teil der offenen Forderung.

Versichert ist also nicht die Ware selbst, sondern die Forderung aus ihrer Lieferung. Der Schutz vor Forderungsausfall richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die andere Unternehmen beliefern, also an das B2B-Geschäft. Großhändler, Hersteller und Dienstleister mit vielen offenen Posten sind die typischen Versicherungsnehmer. Im Sprachgebrauch heißt das Produkt oft schlicht Kreditversicherung, manchmal auch Delkredereversicherung oder Forderungsausfallversicherung.

Der Nutzen ist doppelt. Der Ausfall eines Großkunden bedroht nicht mehr gleich die eigene Liquidität, und der Versicherer beobachtet laufend die Bonität der versicherten Kunden. Diese Prüfung ist für viele Unternehmen fast so wertvoll wie die Entschädigung selbst, weil sie früh vor wackeligen Abnehmern warnt.

Kreditversicherung: zwei sehr verschiedene Produkte

Der Begriff Kreditversicherung wird für zwei Dinge verwendet, die wenig miteinander zu tun haben. Im Firmenkundengeschäft meint er die Warenkreditversicherung, also den Schutz des Lieferanten gegen den Zahlungsausfall seiner Kunden. Im Privatkundengeschäft meint er meist die Restschuldversicherung, die ein Verbraucher zusammen mit einem Ratenkredit abschließt. Diese zweite Variante beschreibt der Beitrag zur Kreditversicherung für Verbraucherkredite.

Warenkreditversicherung und Restschuldversicherung im Vergleich
MerkmalWarenkreditversicherungRestschuldversicherung
Wer schließt ab?Lieferant (Unternehmen)Kreditnehmer (meist Verbraucher)
Was ist versichert?Forderungen gegen Kunden aus Lieferungen und LeistungenRestschuld des eigenen Kredits
Auslöser der LeistungInsolvenz oder anhaltender Zahlungsverzug des KundenTod, Arbeitsunfähigkeit, je nach Vertrag Arbeitslosigkeit
Wer bekommt das Geld?Der LieferantDie kreditgebende Bank
Berechnungsbasis der PrämieVersicherter Umsatz oder ForderungsbestandKreditsumme und Laufzeit

Wer also nach Kreditversicherung sucht, weil ein Geschäftskunde nicht zahlt, ist hier richtig. Wer wissen will, ob sich der Zusatzschutz zum privaten Darlehen lohnt, braucht den anderen Artikel.

Wie der Schutz funktioniert

Das Kreditlimit je Kunde

Kern jeder Warenkreditversicherung ist das Limit. Für jeden Abnehmer legt der Versicherer fest, bis zu welcher Höhe offene Forderungen gedeckt sind. Liefert ein Unternehmen über dieses Limit hinaus, trägt es den überschießenden Betrag selbst. Für kleine Forderungen erlauben viele Verträge, dass der Versicherte ein Limit in begrenztem Rahmen selbst festlegt, ohne den Versicherer vorher zu fragen.

Limits sind nicht in Stein gemeißelt. Verschlechtert sich die Lage eines Kunden, kann der Versicherer das Limit kürzen oder streichen, in der Regel mit Wirkung für künftige Lieferungen. Bereits gedeckte Forderungen bleiben versichert. Für den Lieferanten ist eine Limitkürzung ein deutliches Warnsignal, auch wenn sie im Kundengespräch unangenehm ist.

Der Selbstbehalt

Der Versicherer zahlt nie den vollen Ausfall. Ein Selbstbehalt bleibt beim Versicherten, damit dieser weiter sorgfältig mit seinen Kunden umgeht. Verbreitet sind Quoten zwischen etwa 10 und 30 Prozent der gedeckten Forderung, die genaue Höhe ist Verhandlungssache. Manche Verträge kennen zusätzlich eine jährliche Selbstbeteiligung, die erst überschritten sein muss, bevor überhaupt Geld fließt.

Wann der Versicherungsfall eintritt

Versichert ist die Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Sie gilt als eingetreten, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Die meisten Verträge decken außerdem den sogenannten Nichtzahlungstatbestand: Bleibt eine Forderung eine vertraglich festgelegte Zeit nach Fälligkeit unbezahlt, leistet der Versicherer auch ohne Insolvenzantrag. Bei Exportgeschäften können politische Risiken hinzukommen, etwa Zahlungsverbote oder Transferbeschränkungen im Land des Kunden.

Wichtig zu wissen: Bestreitet der Kunde die Forderung, zum Beispiel wegen angeblicher Mängel, ist das kein Versicherungsfall. Der Versicherer zahlt erst, wenn der Streit geklärt oder die Forderung gerichtlich festgestellt ist.

Was kostet eine Warenkreditversicherung?

Die Prämie berechnet sich meist als Promillesatz auf den versicherten Umsatz. Hinzu kommen Gebühren für Bonitätsprüfungen und Limitanfragen je Kunde. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt von Branche, Kundenstruktur, Zahlungszielen, bisherigen Ausfällen und dem Exportanteil ab. Einen festen Marktpreis gibt es nicht, deshalb arbeitet das folgende Beispiel mit angenommenen Werten.

Rechenbeispiel: Prämie und Entschädigung

Angenommen, ein Großhändler setzt jährlich 8 Mio. Euro auf Rechnung um und versichert den gesamten Umsatz.

Prämie bei angenommen 2 Promille: 8.000.000 × 0,002 = 16.000 Euro, dazu Prüfgebühren von angenommen 2.000 Euro. Jahreskosten: 18.000 Euro.

Ein Kunde mit einem Limit von 150.000 Euro meldet Insolvenz an. Offen sind 180.000 Euro.

Gedeckt ist höchstens das Limit, also 150.000 Euro. Bei 20 Prozent Selbstbehalt zahlt der Versicherer 120.000 Euro.

Der Großhändler verliert 60.000 Euro: 30.000 Euro oberhalb des Limits und 30.000 Euro Selbstbehalt.

Ohne Versicherung wären 180.000 Euro ausgefallen. Bei einer angenommenen Umsatzrendite von 3 Prozent müsste er 6 Mio. Euro zusätzlichen Umsatz machen, um diesen Verlust auszugleichen.

Das Beispiel zeigt die Logik: Die Versicherung macht große Einzelausfälle tragbar, sie nimmt aber nicht das ganze Risiko ab. Lieferungen über das Limit hinaus sind in der Praxis eine der häufigsten Ursachen für ungedeckte Verluste.

Gut zu wissen: Fällt eine Forderung endgültig aus, kann der Lieferant die bereits abgeführte Umsatzsteuer nach § 17 UStG berichtigen. Ob und wie die Umsatzsteuer in die Entschädigung einfließt, regelt der jeweilige Vertrag.

Pflichten des Versicherungsnehmers

Eine Warenkreditversicherung ist kein Selbstläufer. Der Vertrag enthält Obliegenheiten, deren Verletzung den Anspruch kürzen oder ganz entfallen lassen kann. Die Grundregeln dafür stehen im Versicherungsvertragsgesetz, die Einzelheiten im jeweiligen Vertrag.

  1. Limits vor der Lieferung beantragen und Kunden nur im Rahmen der Deckung beliefern.
  2. Den versicherten Umsatz regelmäßig melden, damit die Prämie berechnet werden kann.
  3. Überfällige Forderungen innerhalb der vereinbarten Frist anzeigen.
  4. Ein eigenes Mahnwesen betreiben und nach Vertragsvorgabe ein Inkassoverfahren einleiten.
  5. Negative Informationen über Kunden, etwa geplatzte Lastschriften oder Stundungsbitten, an den Versicherer weitergeben.

Gerade die Meldefristen werden unterschätzt. Wer einen säumigen Kunden aus Kulanz weiter beliefert und die Überfälligkeit nicht meldet, riskiert den Schutz für genau diesen Fall. Ein funktionierendes Forderungsmanagement ist deshalb Voraussetzung für die Versicherung, nicht ihr Ersatz.

Grenzen und Kritik

  • Prozyklisches Verhalten: In Wirtschaftskrisen kürzen Versicherer viele Limits gleichzeitig. Gerade dann, wenn Lieferanten den Schutz am dringendsten bräuchten, schrumpft er.
  • Verwaltungsaufwand: Limitanträge, Umsatzmeldungen und Fristenkontrolle binden Zeit in der Buchhaltung.
  • Keine Deckung bei Streit: Mängelrügen und bestrittene Forderungen sind nicht abgesichert.
  • Prämie ohne Gegenwert: Wer wenige, sehr solide Kunden hat, zahlt unter Umständen jahrelang, ohne je einen Schaden zu melden.
  • Einfluss auf das Geschäft: Lehnt der Versicherer ein Limit ab, bestimmt er faktisch mit, welche Kunden ein Unternehmen beliefert.

Umgekehrt hat die Police einen Nebeneffekt, der oft übersehen wird: Banken akzeptieren sie als Sicherheit. Werden die Ansprüche aus der Versicherung an die Hausbank abgetreten, verbessert das häufig die Konditionen für einen Kontokorrentkredit.

Alternativen und Ergänzungen

Ausfallrisiken lassen sich auch anders absichern. Beim echten Factoring verkauft das Unternehmen seine Forderungen und gibt das Ausfallrisiko an den Factor ab, die sogenannte Delkrederefunktion. Factoringgesellschaften sichern sich ihrerseits oft über eine Warenkreditversicherung ab. Im Exportgeschäft kommen Akkreditive, die Forfaitierung und staatliche Exportkreditgarantien des Bundes in Betracht.

Für einzelne große Aufträge kann eine Einzeldeckung sinnvoller sein als ein Vertrag über den gesamten Umsatz. Unternehmen mit breit gestreuten Kunden und kleinen Rechnungen verzichten mitunter ganz auf eine Police, bilden Wertberichtigungen in der Bilanz und tragen das Risiko selbst. Welche Lösung passt, hängt vor allem davon ab, wie stark einzelne Kunden ins Gewicht fallen.

Häufige Fragen

Im Firmenkundengeschäft werden beide Begriffe meist gleichbedeutend verwendet: Gemeint ist der Schutz gegen Zahlungsausfälle von Kunden. Im Privatkundenbereich steht Kreditversicherung dagegen oft für die Restschuldversicherung zu einem Konsumkredit. Was gemeint ist, ergibt sich aus dem Zusammenhang.

Entscheidend ist weniger die Firmengröße als die Kundenstruktur. Macht ein einzelner Kunde einen großen Teil des Umsatzes aus, kann sein Ausfall existenzbedrohend sein, dann ist der Schutz oft sinnvoll. Verteilt sich der Umsatz auf viele kleine Rechnungen, streut sich das Risiko weitgehend von selbst.

Ja, sofern der Vertrag den Nichtzahlungstatbestand einschließt. Dann gilt eine Forderung als ausgefallen, wenn sie eine festgelegte Frist nach Fälligkeit offen bleibt, auch ohne Insolvenz. Voraussetzung ist, dass die Forderung unbestritten ist und rechtzeitig gemeldet wurde.

Ja. Die Versicherung schützt betriebliche Forderungen, die Beiträge sind deshalb Betriebsausgaben. Auf Versicherungsprämien fällt keine Umsatzsteuer an, sondern Versicherungsteuer, die nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann.

Quellen und weiterführende Informationen

Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.