Sobald Geld Erträge abwirft, möchte der Staat mitverdienen. Das gilt für Zinsen auf dem Tagesgeldkonto genauso wie für Dividenden aus Aktien oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die Steuer, die auf solche Einkünfte anfällt, heißt Kapitalertragsteuer. Sie ist im Grunde einfach aufgebaut, doch ein paar Begriffe und Regeln sollte man kennen, um nicht mehr zu zahlen als nötig.

Was die Kapitalertragsteuer ist

Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Damit ist alles gemeint, was Ihr Geld an Ertrag bringt, ohne dass Sie dafür arbeiten. Anders als beim Lohn, wo Sie für Ihre Tätigkeit bezahlt werden, geht es hier um Erträge, die das Kapital selbst erwirtschaftet.

Das Besondere an dieser Steuer ist, dass sie in der Regel direkt an der Quelle einbehalten wird. Das heißt, Ihre Bank oder Ihr Broker führt die Steuer automatisch an das Finanzamt ab, bevor der Ertrag überhaupt auf Ihrem Konto landet. Sie bekommen also bereits den Betrag nach Steuern gutgeschrieben. Diesen Mechanismus nennt man Quellensteuer, weil die Steuer direkt dort abgezogen wird, wo der Ertrag entsteht. Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie sich um nichts kümmern müssen, der Nachteil ist, dass viele gar nicht merken, wie viel Steuer tatsächlich abgeht.

Wie hoch sie ausfällt

Der Steuersatz der Kapitalertragsteuer beträgt 25 Prozent. Auf diese 25 Prozent kommt allerdings noch der Solidaritätszuschlag obendrauf, und wer einer Kirche angehört, zahlt zusätzlich Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer. Unterm Strich liegt die tatsächliche Belastung deshalb bei rund 26 bis knapp 28 Prozent, je nachdem, ob und welche Kirchensteuer anfällt.

Ein Rechenbeispiel macht es greifbar. Angenommen, Sie erzielen 1.000 Euro an Zinsen, die über Ihren Freibeträgen liegen. Dann behält die Bank 25 Prozent als Kapitalertragsteuer ein, also 250 Euro, plus den Solidaritätszuschlag darauf. Auf Ihrem Konto landen somit nur knapp über 730 Euro. Der Rest geht direkt ans Finanzamt. Diese Zahl zeigt, warum es sich lohnt, die Freibeträge zu kennen und zu nutzen, denn sie können einen erheblichen Teil dieser Last vermeiden.

Kurz gemerkt: 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ergeben in der Praxis rund 26 bis 28 Prozent Abzug von Ihren Kapitalerträgen.

Welche Erträge betroffen sind

Die Kapitalertragsteuer betrifft eine ganze Reihe von Einkünften. Dazu gehören Zinsen, etwa von Tagesgeld-, Festgeld- oder Sparkonten. Ebenso fallen Dividenden darunter, also die Gewinnausschüttungen von Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre. Auch Erträge aus Fonds werden besteuert.

Ein wichtiger Punkt sind Kursgewinne. Verkaufen Sie ein Wertpapier teurer, als Sie es gekauft haben, gilt dieser Gewinn als Kapitalertrag und wird besteuert. Das gilt für Aktien, Fondsanteile und ähnliche Anlagen. Maßgeblich ist dabei der tatsächlich realisierte Gewinn, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Solange Sie ein Wertpapier nur halten und es im Wert steigt, fällt noch keine Steuer an. Erst beim Verkauf wird der Gewinn steuerlich wirksam.

Nicht zu verwechseln ist die Kapitalertragsteuer mit der Spekulationssteuer auf andere Vermögenswerte. Für bestimmte private Verkäufe, etwa von Immobilien oder anderen Wirtschaftsgütern, gelten eigene Regeln mit Haltefristen. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag über Spekulationssteuer.

Der Sparerpauschbetrag

Hier kommt die gute Nachricht. Nicht jeder Euro an Kapitalerträgen wird besteuert. Es gibt einen jährlichen Freibetrag, bis zu dem Ihre Erträge steuerfrei bleiben. Dieser Freibetrag heißt Sparerpauschbetrag und liegt bei 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt er sich auf 2.000 Euro.

Das bedeutet konkret: Erst wenn Ihre gesamten Kapitalerträge in einem Jahr diese Grenze überschreiten, fällt überhaupt Steuer an, und auch dann nur auf den übersteigenden Teil. Wer also 800 Euro Zinsen und Dividenden erhält und alleinstehend ist, zahlt darauf keinen Cent Kapitalertragsteuer, weil der Betrag unter dem Pauschbetrag liegt. Erst bei Erträgen über 1.000 Euro greift die Steuer für den Anteil darüber.

Für viele Sparer mit überschaubaren Beträgen bedeutet das, dass sie faktisch gar keine Kapitalertragsteuer zahlen, sofern sie den Freibetrag richtig nutzen. Und genau an diesem Punkt machen viele einen Fehler, der sie unnötig Geld kostet.

Der Freistellungsauftrag

Der Sparerpauschbetrag wirkt nämlich nicht von allein. Damit Ihre Bank weiß, dass sie Erträge bis zu dieser Grenze steuerfrei lassen soll, müssen Sie ihr einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen. Das ist ein einfaches Formular oder ein paar Klicks im Online-Banking, mit denen Sie festlegen, bis zu welcher Höhe die Bank keine Steuer einbehalten soll.

Ohne diesen Auftrag passiert Folgendes: Die Bank führt die Kapitalertragsteuer automatisch ab, auch auf Beträge, die eigentlich unter den Freibetrag fallen würden. Das Geld ist damit aber nicht verloren. Sie können sich zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückholen. Bequemer und sofort wirksam ist es jedoch, den Freistellungsauftrag von vornherein einzurichten, damit gar nicht erst zu viel abgezogen wird.

Wenn Sie Konten und Depots bei mehreren Banken haben, können Sie Ihren Pauschbetrag auf diese verteilen. Wichtig ist nur, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Gesamtfreibetrag nicht überschreitet. Sie dürfen also bei drei Banken jeweils einen Teil freistellen, solange die Summe bei 1.000 Euro für Alleinstehende bleibt.

Praktischer Tipp: Richten Sie bei jeder Bank, bei der Sie Erträge erzielen, einen Freistellungsauftrag ein und verteilen Sie Ihren Pauschbetrag sinnvoll. So vermeiden Sie, dass Steuer auf Beträge abgeführt wird, die eigentlich steuerfrei wären.

Abgeltungswirkung und Steuererklärung

Ein angenehmer Aspekt der Kapitalertragsteuer ist ihre sogenannte Abgeltungswirkung. Weil die Bank die Steuer bereits einbehalten und abgeführt hat, gilt Ihre Steuerpflicht auf diese Erträge in der Regel als erledigt. Sie müssen Kapitalerträge, von denen schon Steuer abgezogen wurde, normalerweise nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Deshalb spricht man umgangssprachlich auch von der Abgeltungsteuer.

Es gibt allerdings Situationen, in denen sich die freiwillige Angabe in der Steuererklärung lohnt. Wer insgesamt nur ein geringes Einkommen hat und dessen persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kann über die Steuererklärung erreichen, dass die Kapitalerträge nur mit diesem niedrigeren Satz besteuert werden. Diese sogenannte Günstigerprüfung führt das Finanzamt auf Antrag durch und erstattet die Differenz. Auch wer vergessen hat, einen Freistellungsauftrag zu stellen, holt sich über die Erklärung zu viel gezahlte Steuer zurück.

Wichtig ist hier ein ehrlicher Hinweis: Steuerthemen können im Einzelfall komplizierter sein, als ein allgemeiner Ratgeber abbilden kann. Sobald es um größere Beträge oder besondere Konstellationen geht, etwa ausländische Depots oder Verluste, die verrechnet werden sollen, ist der Rat einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters oft das Geld wert.

Was Sie in der Praxis beachten sollten

Fassen wir das Wichtigste zusammen. Auf Erträge aus Ihrem Kapital, also Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne, fallen rund 26 bis 28 Prozent Steuer an. Bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 2.000 Euro für Paare bleiben diese Erträge steuerfrei, aber nur, wenn Sie den Freibetrag durch einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank aktivieren.

Der häufigste vermeidbare Fehler ist, diesen Freistellungsauftrag nicht oder nicht vollständig einzurichten. Dadurch zahlen viele Menschen unnötig Steuern, die sie sich nur über den Umweg der Steuererklärung zurückholen können. Ein paar Minuten im Online-Banking ersparen Ihnen diesen Aufwand und sorgen dafür, dass Ihr Freibetrag sofort wirkt.

Behalten Sie außerdem im Hinterkopf, dass Steuern auf Kapitalerträge die Rendite Ihrer Anlage schmälern. Wenn Sie überlegen, wie viel eine Geldanlage tatsächlich einbringt, sollten Sie die Steuer mitdenken, denn von den Bruttoerträgen bleibt nach Abzug ein gutes Stück weniger übrig. Das ändert nichts daran, dass sich Sparen und Anlegen lohnen, aber es hilft, realistische Erwartungen zu haben. Wie Erträge überhaupt entstehen und welche Rolle Zinsen dabei spielen, erklären wir im Beitrag über Zinsen.

Häufige Fragen

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 Prozent auf Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die tatsächliche Belastung liegt dadurch bei rund 26 bis 28 Prozent.

Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Er beträgt 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare und Lebenspartner.

Mit einem Freistellungsauftrag teilen Sie Ihrer Bank mit, dass Erträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei bleiben sollen. Ohne ihn führt die Bank die Steuer auch auf eigentlich freigestellte Beträge ab, die Sie sich dann nur über die Steuererklärung zurückholen können.

In der Regel nicht, wenn die Bank die Steuer bereits einbehalten hat, denn dann gilt die Steuerpflicht als abgegolten. Es kann sich aber lohnen, die Erträge freiwillig anzugeben, etwa wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt oder Sie zu viel gezahlte Steuer zurückholen möchten.