Was ist ein Ratenkredit?

Beim Ratenkredit leiht eine Bank einer Privatperson einen festen Geldbetrag, meist zwischen einigen Hundert und mehreren Zehntausend Euro. Der Kreditnehmer zahlt das Geld in monatlichen Raten zurück, die über die gesamte Laufzeit gleich bleiben. So funktioniert jede Rate: Sie enthält einen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil. Weil die Restschuld mit jeder Zahlung sinkt, wird der Zinsanteil kleiner und der Tilgungsanteil größer.

Andere Namen für dieselbe Sache sind Konsumentenkredit, Privatkredit oder Verbraucherkredit. Rechtlich handelt es sich um ein Allgemein-Verbraucherdarlehen nach den §§ 491 ff. BGB. Der Zinssatz ist in aller Regel für die ganze Laufzeit fest vereinbart. Das unterscheidet den Ratenkredit vom Dispokredit, bei dem der Zins jederzeit angepasst werden kann und keine feste Rückzahlung vorgesehen ist.

Ein Ratenkredit kann frei verwendet werden oder zweckgebunden sein, etwa als Autokredit. Zweckgebundene Kredite sind oft etwas günstiger, weil die Bank zum Beispiel den Fahrzeugbrief als Sicherheit behält. Für Immobilien ist er dagegen nicht gedacht: Dort kommt die Baufinanzierung mit Grundschuld und deutlich längeren Laufzeiten zum Einsatz.

Vom Antrag bis zur letzten Rate

  1. Anfrage und Konditionen: Die Bank fragt Einkommen, Ausgaben, Beschäftigung und bestehende Verpflichtungen ab. Eine reine Anfrage nach Kreditkonditionen fließt bei der SCHUFA nicht in den Score ein, eine Kreditanfrage dagegen schon.
  2. Bonitätsprüfung: Die Bank holt eine Auskunft ein, häufig bei der SCHUFA, und prüft die Kreditwürdigkeit. Von der Bonität hängt ab, ob und zu welchem Zins der Kredit bewilligt wird.
  3. Vertrag und Pflichtinformationen: Vor Vertragsschluss erhält der Kunde die Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite. Darin stehen Sollzins, effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag und Ratenplan.
  4. Legitimation und Auszahlung: Nach Identitätsprüfung und Unterschrift überweist die Bank den Betrag aufs Konto.
  5. Rückzahlung: Die Raten werden monatlich abgebucht, bis der Kredit vollständig getilgt ist.

Nach Vertragsschluss gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wer widerruft, muss den ausgezahlten Betrag samt der bis dahin angefallenen Zinsen zurückzahlen, weitere Kosten entstehen in der Regel nicht.

Laufzeit und Rate: was die Dauer kostet

Die Laufzeit liegt bei Ratenkrediten meist zwischen 12 und 120 Monaten. Eine lange Laufzeit senkt die Monatsrate, verlängert aber die Zeit, in der Zinsen auf die Restschuld anfallen. Das macht den Kredit insgesamt teurer, auch bei gleichem Zinssatz. Hinzu kommt, dass Banken für lange Laufzeiten oft einen höheren Zins verlangen, weil ihr Risiko steigt.

Angenommen: 10.000 Euro, Sollzins 6 Prozent fest (effektiver Jahreszins rund 6,17 Prozent), keine weiteren Kosten
LaufzeitMonatsrateZinskosten gesamt
24 Monate443,21 Euro636,95 Euro
36 Monate304,22 Euro951,90 Euro
48 Monate234,85 Euro1.272,81 Euro
60 Monate193,33 Euro1.599,68 Euro
84 Monate146,09 Euro2.271,19 Euro

Die Tabelle zeigt den Zielkonflikt: Wer statt 24 Monaten 84 Monate wählt, zahlt monatlich knapp 300 Euro weniger, aber rund 1.630 Euro mehr Zinsen. Sinnvoll ist die kürzeste Laufzeit, deren Rate auch in einem schwachen Monat noch sicher tragbar bleibt. Ein Haushaltsbuch über zwei bis drei Monate zeigt meist schnell, wie viel tatsächlich übrig ist.

Gut zu wissen: Die Rate eines Ratenkredits folgt demselben Prinzip wie beim Annuitätendarlehen: gleichbleibende Zahlung, sinkender Zinsanteil. Wer das Prinzip einmal verstanden hat, kann auch Baukredite besser einschätzen.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Der wichtigste Kostenfaktor ist der Zins. Im Vertrag stehen zwei Werte: der Sollzins, also der reine Zinssatz auf die Restschuld, und der effektive Jahreszins, der zusätzlich die Zahlungsweise und bestimmte Nebenkosten berücksichtigt. Für den Vergleich zählt immer der effektive Jahreszins.

Bonitätsabhängige Zinsen

Viele Banken werben mit einem Zinsbereich, etwa "ab" einem bestimmten Prozentsatz. Den niedrigsten Wert erhalten nur Kunden mit sehr guter Bonität. Pflicht ist ein repräsentatives Beispiel, das mindestens zwei Drittel der Kunden erreichen oder unterbieten. Welcher Zins für die eigene Person gilt, zeigt erst das konkrete Angebot nach der Prüfung.

Restschuldversicherung

Häufig wird eine Restschuldversicherung angeboten, die bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit die Raten übernehmen soll. Sie wird oft als Einmalbeitrag mitfinanziert und verteuert den Kredit dann spürbar. Ist sie freiwillig, fließt sie nicht in den effektiven Jahreszins ein, was den Vergleich verzerrt. Die Verbraucherzentralen kritisieren diese Policen seit Jahren wegen hoher Kosten und vieler Ausschlüsse. Wer Hinterbliebene absichern will, fährt mit einer separaten Risikolebensversicherung meist günstiger.

Bearbeitungsgebühren

Pauschale Bearbeitungsentgelte in den Geschäftsbedingungen von Verbraucherkrediten hat der Bundesgerichtshof 2014 für unwirksam erklärt. Taucht trotzdem eine solche Gebühr auf, lohnt ein kritischer Blick in den Vertrag.

Vorzeitig zurückzahlen, Raten aussetzen, Kündigung

Kreditnehmer dürfen einen Ratenkredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen (§ 500 BGB). Die Bank kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die bei Verbraucherkrediten gesetzlich begrenzt ist: höchstens 1 Prozent des vorzeitig getilgten Betrags, bei einer Restlaufzeit von maximal einem Jahr höchstens 0,5 Prozent (§ 502 BGB). Sie darf außerdem nicht höher sein als die Zinsen, die bis zum Laufzeitende noch angefallen wären. Manche Verträge erlauben kostenlose Sondertilgungen oder Ratenpausen.

Gerät der Kreditnehmer in Rückstand, darf die Bank nicht sofort kündigen. Nach § 498 BGB müssen mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten ganz oder teilweise ausstehen, und der Rückstand muss einen Mindestanteil des Kreditbetrags erreichen. Danach muss die Bank eine zweiwöchige Frist setzen und die Kündigung androhen. Erst wenn auch diese Frist verstreicht, wird die gesamte Restschuld fällig.

Worauf beim Vergleich zu achten ist

Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn Betrag und Laufzeit identisch sind. Ein Kredit über 10.000 Euro auf 36 Monate ist mit einem über 12.000 Euro auf 60 Monate nicht vergleichbar, auch wenn die Rate ähnlich aussieht.

  • Effektiver Jahreszins für die eigene Bonität, nicht der Werbezins.
  • Gesamtbetrag aller Zahlungen: Er zeigt in Euro, was der Kredit tatsächlich kostet.
  • Zusatzprodukte: Ist eine Versicherung oder ein Kontowechsel Bedingung? Was kostet sie?
  • Flexibilität: Kostenlose Sondertilgungen, Ratenpausen, Änderung der Rate.
  • Auszahlungsweg und Dauer: Wichtig, wenn das Geld zu einem festen Termin gebraucht wird.
  • Ablösung bestehender Schulden: Lässt sich ein laufender Kredit oder Dispo mit einbeziehen?

Wichtig zu wissen: Vorsicht bei Angeboten, die vor der Auszahlung Gebühren verlangen oder einen Kredit ohne jede Prüfung versprechen. Seriöse Kreditgeber kassieren keine Vorkosten. Ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.

Wann ein Ratenkredit passt und wann nicht

Ein Ratenkredit ist sinnvoll, wenn eine notwendige Anschaffung nicht warten kann, etwa ein Auto für den Arbeitsweg, und die Rate sicher ins Budget passt. Er ist auch ein klassisches Werkzeug für die Umschuldung: Ein dauerhaft genutzter Dispo lässt sich damit in einen festen, meist günstigeren Plan überführen.

Weniger sinnvoll ist er für Urlaub, Unterhaltungselektronik oder laufende Lebenshaltungskosten. Wer regelmäßig Kredite braucht, um den Monat zu überstehen, hat ein Einnahmen-Ausgaben-Problem, das ein weiterer Kredit nicht löst. In solchen Fällen hilft eher eine Schuldnerberatung. Besser als jeder Kredit ist ein finanzielles Polster: Wer Rücklagen aufbaut, kann kleinere Anschaffungen ohne Zinskosten stemmen.

Häufige Fragen

Entscheidend ist, was nach allen festen Ausgaben jeden Monat sicher übrig bleibt. Die Rate sollte deutlich darunter liegen, damit Reparaturen oder Nachzahlungen nicht sofort zum Engpass werden. Banken rechnen ähnlich und berücksichtigen zusätzlich bestehende Kredite.

Ein laufender Kredit wird bei der SCHUFA gespeichert und kann den Score zunächst etwas senken. Werden die Raten pünktlich gezahlt, wirkt sich das langfristig eher neutral oder positiv aus. Problematisch sind Zahlungsausfälle und Kündigungen.

Ja, das ist jederzeit möglich, ganz oder in Teilen. Die Bank darf eine begrenzte Entschädigung von höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags verlangen, bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit höchstens 0,5 Prozent.

In der Regel nicht. Banken bieten sie häufig an, eine Pflicht besteht aber meist nicht. Ist sie ausnahmsweise Voraussetzung für den Kredit, müssen ihre Kosten in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.