Was ist Leasing und wie funktioniert es?
Leasing funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Ein Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer ein Wirtschaftsgut für eine vereinbarte Zeit gegen regelmäßige Raten. Der Leasinggeber kauft das Objekt, meist direkt beim Hersteller oder Händler, und bleibt rechtlich Eigentümer. Der Leasingnehmer nutzt es, trägt in der Regel Wartung, Versicherung und das Risiko von Beschädigung oder Untergang und gibt es am Ende zurück oder übernimmt es zu vorher geregelten Bedingungen.
Im BGB ist Leasing nicht eigens geregelt. Die Rechtsprechung behandelt es überwiegend wie einen Mietvertrag mit Besonderheiten. Eine davon: Für Mängel haftet meist nicht der Leasinggeber selbst. Er tritt seine Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten an den Leasingnehmer ab, der sich dann direkt an Händler oder Hersteller wenden muss. Gesellschaften, die Finanzierungsleasing betreiben, brauchen nach dem Kreditwesengesetz eine Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht der BaFin.
Geleast wird fast alles, was einen messbaren Wert hat und sich nach einigen Jahren weiterverwerten lässt: Autos und Nutzfahrzeuge, Maschinen, IT-Ausstattung, Medizintechnik, sogar ganze Gebäude.
Leasing, Kauf oder Kredit: der direkte Vergleich
Alle drei Wege führen zum selben Ergebnis: Das Fahrzeug oder die Maschine steht zur Verfügung. Unterschiedlich sind Eigentum, Kapitalbindung, Risiko und Flexibilität. Ein Autokredit ist meist ein klassischer Ratenkredit, oft direkt über die Bank des Herstellers angeboten.
| Kriterium | Barkauf | Kauf mit Kredit | Leasing |
|---|---|---|---|
| Eigentum | sofort beim Käufer | beim Käufer, oft zur Sicherheit an die Bank übereignet | beim Leasinggeber |
| Kapitalbedarf zu Beginn | voller Kaufpreis | keiner oder Anzahlung | gering, eventuell Sonderzahlung |
| Laufende Belastung | keine | Zins und Tilgung | Leasingrate |
| Wertverlust trägt | Käufer | Käufer | je nach Vertrag Leasinggeber oder Leasingnehmer |
| Am Ende der Laufzeit | Objekt gehört dem Käufer | Objekt gehört dem Käufer | Rückgabe, Kauf oder Verlängerung |
| Flexibilität | Verkauf jederzeit möglich | Verkauf möglich, Kredit wird abgelöst | vorzeitige Auflösung meist teuer |
| Bilanz nach HGB (Regelfall) | Anlagevermögen mit Abschreibung | Anlagevermögen plus Verbindlichkeit | Rate als Aufwand, Objekt nicht beim Leasingnehmer bilanziert |
Der wichtigste Punkt geht in Tabellen leicht unter: Beim Kauf gehört Ihnen nach der Abzahlung ein Gegenstand mit Restwert. Beim Leasing bezahlen Sie nur für die Nutzung und stehen am Ende ohne Eigentum da. Ein fairer Vergleich rechnet deshalb immer die Gesamtkosten abzüglich des Restwerts.
Rechenbeispiel: Was kostet die Nutzung wirklich?
Angenommen, ein Auto kostet 40.000 Euro. Verglichen werden 36 Monate Leasing und ein Kauf mit Kredit. Versicherung und Wartung sind in beiden Fällen gleich und bleiben außen vor.
Leasing: Sonderzahlung 4.000 Euro plus 36 Raten zu 400 Euro = 18.400 Euro. Das Auto geht danach zurück.
Kredit: 40.000 Euro zu angenommen 6 Prozent Sollzins über 36 Monate ergibt eine Rate von rund 1.217 Euro. Insgesamt werden rund 43.810 Euro zurückgezahlt.
Nach drei Jahren wird das Auto für angenommen 24.000 Euro verkauft. Netto kostet der Kauf damit 43.810 minus 24.000 = 19.810 Euro.
Ergebnis bei diesem Restwert: Leasing ist rund 1.400 Euro günstiger.
Bringt das Auto beim Verkauf dagegen 26.000 Euro, kostet der Kauf netto nur 17.810 Euro und ist rund 600 Euro günstiger als das Leasing.
Das Beispiel zeigt, wovon die Entscheidung abhängt: vom tatsächlichen Wiederverkaufswert. Beim Leasing kalkuliert der Leasinggeber diesen Wert vorab und trägt beim Kilometerleasing das Risiko, dass er sich irrt. Beim Kauf trägt es der Käufer. Wer das Auto nach drei Jahren nicht verkauft, sondern weiterfährt, profitiert vom Kauf meist zusätzlich, weil keine neue Rate anfällt.
Operating-Leasing und Finanzierungsleasing
Operating-Leasing
Operating-Leasing ist kurzfristig angelegt oder jederzeit mit kurzer Frist kündbar. Der Leasinggeber rechnet damit, das Objekt mehrfach nacheinander zu vermieten, und trägt das Investitionsrisiko weitgehend selbst. Typische Beispiele sind Kopierer, Server oder Baumaschinen für ein einzelnes Projekt. Wartung und Service sind oft inklusive, wirtschaftlich ähnelt das einer klassischen Miete.
Finanzierungsleasing
Beim Finanzierungsleasing ist eine feste Grundmietzeit vereinbart, in der nicht ordentlich gekündigt werden kann. Der Leasingnehmer trägt Wartung, Instandhaltung und das Risiko des Untergangs. Die Raten sollen dem Leasinggeber seine Anschaffungskosten samt Zins und Gewinn ganz oder teilweise zurückbringen. Davon hängt die Unterscheidung in zwei Varianten ab:
- Vollamortisation: Die Raten der Grundmietzeit decken alle Kosten des Leasinggebers. Danach bestehen oft Kauf- oder Verlängerungsoptionen.
- Teilamortisation: Die Raten decken nur einen Teil. Der Rest wird über einen kalkulierten Restwert abgesichert, etwa durch ein Andienungsrecht des Leasinggebers (der Leasingnehmer muss dann auf Verlangen kaufen) oder durch eine Abschlusszahlung.
Steuerlich entscheidend ist, wem das Objekt wirtschaftlich zugerechnet wird. Nach den Leasingerlassen der Finanzverwaltung bleibt es in der Regel beim Leasinggeber, wenn die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt und keine Optionen vereinbart sind, die den Leasingnehmer faktisch zum Eigentümer machen. Dann kann der Leasingnehmer die Raten als Betriebsausgabe absetzen. Passt der Vertrag nicht in diesen Rahmen, muss er das Objekt selbst aktivieren und abschreiben. Eine Sonderzahlung verteilen bilanzierende Unternehmen über die Laufzeit, statt sie sofort als Aufwand zu buchen.
Kilometerleasing und Restwertleasing beim Auto
Bei Fahrzeugen begegnen einem vor allem zwei Modelle. Die Raten können ähnlich aussehen, das Risiko liegt aber an völlig verschiedenen Stellen.
Kilometerleasing
Vereinbart wird eine Fahrleistung, zum Beispiel 15.000 Kilometer pro Jahr. Bei Rückgabe wird abgerechnet: Mehrkilometer kosten einen festgelegten Satz, Minderkilometer werden meist niedriger vergütet und oft erst ab einer Toleranzgrenze. Das Restwertrisiko trägt der Leasinggeber. Bezahlen muss der Leasingnehmer aber Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen. Genau hier entsteht bei der Rückgabe oft Streit, etwa über Steinschläge, Kratzer oder beschädigte Felgen.
Restwertleasing
Hier wird im Vertrag ein Restwert festgeschrieben, den das Auto am Ende haben soll. Liegt der tatsächliche Verkaufserlös darunter, zahlt der Leasingnehmer die Differenz nach. Ein hoch angesetzter Restwert drückt die Monatsrate und erhöht das Risiko einer Nachzahlung. Bei Fahrzeugen, deren Gebrauchtmarkt schwer vorherzusagen ist, kann das teuer werden.
Achtung bei auffallend niedrigen Raten: Eine günstige Rate ist oft mit einer hohen Sonderzahlung, einem optimistischen Restwert oder einer knappen Kilometerzahl erkauft. Vergleichen sollte man immer die Gesamtkosten über die Laufzeit, einschließlich Überführung, Zulassung und möglicher Nachzahlungen bei Rückgabe.
Für Privatleute gilt: Leasingraten sind steuerlich nicht absetzbar, wenn das Auto nicht beruflich oder betrieblich genutzt wird. Bei Verträgen, in denen ein Verbraucher für einen Restwert einstehen oder das Fahrzeug übernehmen muss, greifen zusätzlich die Schutzvorschriften für Finanzierungshilfen nach § 506 BGB.
Was Leasing für Liquidität und Bilanz bedeutet
Für Unternehmen ist Leasing vor allem ein Finanzierungsinstrument. Es schont die Liquidität, weil kein großer Kaufpreis auf einmal fällig wird, und bestehende Kreditlinien bleiben frei. Die Rate ist planbar und läuft parallel zur Nutzung. Das entspricht dem Grundsatz, ein Wirtschaftsgut aus den Erträgen zu bezahlen, die es erwirtschaftet.
Nach HGB taucht ein Leasingobjekt, das dem Leasinggeber zugerechnet wird, beim Leasingnehmer nicht in der Bilanz auf. Die Eigenkapitalquote sieht dadurch besser aus als bei einem kreditfinanzierten Kauf. Banken wissen das und rechnen Leasingverpflichtungen bei der Kreditprüfung häufig wieder hinzu. Unternehmen, die nach internationalen Standards bilanzieren, müssen seit IFRS 16 die meisten Leasingverhältnisse ohnehin als Nutzungsrecht und Verbindlichkeit ausweisen.
Eine Sonderform ist Sale and Lease Back: Ein Unternehmen verkauft eigene Anlagen an eine Leasinggesellschaft und least sie anschließend zurück, um darin gebundenes Kapital freizusetzen.
Wann Leasing passt und wann eher nicht
Leasing lohnt sich eher, wenn
- das Objekt schnell an Wert verliert oder technisch veraltet, etwa IT oder Fahrzeuge mit unsicherem Gebrauchtmarkt
- die Liquidität für das Kerngeschäft frei bleiben soll
- regelmäßig ein neues Modell gebraucht wird und eine Rückgabe bequemer ist als ein Verkauf
Kauf oder Kredit sind eher besser, wenn
- das Objekt lange über die übliche Laufzeit hinaus genutzt wird
- die Fahrleistung schwer planbar ist
- genug eigenes Geld vorhanden ist, das anderswo keine höhere Rendite bringt
Leasing ist weder grundsätzlich teuer noch grundsätzlich günstig. Es verschiebt Risiken, und wer den Vertrag liest, sieht, wohin. Für den Vergleich von Krediten hilft der effektive Jahreszins, beim Leasing dagegen nur eine vollständige Gesamtkostenrechnung wie im Beispiel oben.
Häufige Fragen
Das hängt vor allem davon ab, welchen Wert das Objekt am Ende tatsächlich hat und wie lange es genutzt wird. Wer ein Auto viele Jahre fährt, kommt mit dem Kauf meist günstiger weg. Wer alle paar Jahre wechselt und das Restwertrisiko nicht tragen will, kann mit Kilometerleasing gut fahren.
Finanzierungsleasing ist während der Grundmietzeit ordentlich nicht kündbar. Möglich sind meist nur eine einvernehmliche Auflösung gegen Ausgleichszahlung oder eine Vertragsübernahme durch einen Dritten, wenn der Leasinggeber zustimmt. Bei Totalschaden oder Diebstahl regeln die Vertragsbedingungen die Abrechnung.
Beim Kilometerleasing wird das Fahrzeug zurückgegeben und nach Kilometerstand und Zustand abgerechnet. Beim Restwertleasing wird der Erlös mit dem vereinbarten Restwert verglichen, eine Differenz zahlt der Leasingnehmer nach oder bekommt einen Teil erstattet. Manche Verträge sehen eine Kauf- oder Verlängerungsoption vor.
In der Regel der Leasingnehmer. Bei Fahrzeugen verlangen Leasinggeber fast immer eine Vollkaskoversicherung, weil das Auto ihr Eigentum ist. Eine sogenannte GAP-Deckung schließt bei Totalschaden die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und offener Leasingforderung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Kreditwesengesetz (KWG)
Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.