Was ist Forfaitierung?

Forfaitierung ist der Ankauf einer einzelnen, meist mittel- bis langfristigen Forderung, bei dem der Käufer auf jeden Rückgriff gegen den Verkäufer verzichtet. Der Begriff stammt vom französischen à forfait, was so viel heißt wie pauschal oder in Bausch und Bogen. Am häufigsten werden Exportforderungen forfaitiert, also Ansprüche eines Lieferanten gegen einen Käufer im Ausland.

Typisch ist ein Maschinenbauer, der eine Anlage nach Übersee liefert und dem Käufer erlaubt, den Preis über zwei, drei oder fünf Jahre in Raten zu zahlen. Ohne Forfaitierung stünde diese Forderung jahrelang in der Bilanz und bände Kapital. Der Exporteur kann sie aber an eine Bank oder ein spezialisiertes Institut verkaufen und erhält dann sofort den Gegenwert, abzüglich eines Abschlags.

Regresslos heißt: Zahlt der ausländische Käufer oder dessen Bank nicht, kann sich der Forfaitierer nicht beim Exporteur schadlos halten. Diese Eigenschaft unterscheidet die Forfaitierung von einem gewöhnlichen Kredit, bei dem der Kreditnehmer immer selbst zurückzahlen muss.

Ablauf einer Forfaitierung

Der Ablauf beginnt idealerweise schon vor dem Vertragsschluss mit dem Importeur. Nur so kann der Exporteur die Finanzierungskosten in seinen Verkaufspreis einrechnen.

  1. Anfrage: Der Exporteur nennt dem Forfaitierer Land, Käufer, Betrag, Währung, Laufzeit und die geplante Absicherung.
  2. Indikation und Zusage: Der Forfaitierer prüft Länder- und Bankrisiko und nennt einen Diskontsatz. Auf Wunsch gibt er eine verbindliche Zusage für den späteren Ankauf.
  3. Liefervertrag: Exporteur und Importeur vereinbaren Ratenzahlung. Der Importeur gibt Wechsel oder Zahlungsversprechen ab, die eine Bank in seinem Land absichert.
  4. Lieferung und Dokumente: Nach der Lieferung reicht der Exporteur die Papiere beim Forfaitierer ein.
  5. Ankauf: Der Forfaitierer zahlt den abgezinsten Betrag aus. Der Exporteur ist damit aus dem Zahlungsrisiko heraus.
  6. Einzug: Bei Fälligkeit zieht der Forfaitierer die einzelnen Raten direkt beim Schuldner oder dessen Bank ein.

Ab dem Ankauf ist der Exporteur in die Abwicklung nicht mehr eingebunden. Der Forfaitierer kann die Forderung seinerseits an andere Banken weiterreichen, dafür gibt es einen eigenen Sekundärmarkt.

Kosten: Wie der Ankaufspreis entsteht

Der Exporteur bekommt nicht den Nennwert, sondern den Barwert der Forderung. Der Forfaitierer zinst jede Rate vom Fälligkeitstag auf den Ankaufstag ab. Der Diskontsatz setzt sich zusammen aus dem Refinanzierungszins für die jeweilige Laufzeit und einer Marge für Länderrisiko, Bankrisiko und Aufwand. Je unsicherer das Land und je länger die Laufzeit, desto höher die Marge. Das Prinzip der Abzinsung ist dasselbe wie beim Zinseszins, nur rückwärts gerechnet.

Beispiel: Forderung über 1 Mio. Euro in vier Halbjahresraten, angenommener Diskontsatz 6 Prozent pro Jahr
RateFällig nachNennwertBarwert (gerundet)
16 Monaten250.000 Euro242.821 Euro
212 Monaten250.000 Euro235.849 Euro
318 Monaten250.000 Euro229.077 Euro
424 Monaten250.000 Euro222.499 Euro
Summe1.000.000 Euro930.246 Euro

Statt 1.000.000 Euro fließen in diesem Beispiel rund 930.000 Euro sofort. Die Differenz von knapp 70.000 Euro ist der Preis dafür, dass der Exporteur weder Ausfall- noch Zinsänderungsrisiko trägt und das Geld zwei Jahre früher hat. Gerechnet wurde mit Zinseszins, also 250.000 Euro geteilt durch 1,06 hoch Laufzeit in Jahren.

Weitere Kostenbestandteile

  • Bereitstellungsprovision: für die Zeit zwischen verbindlicher Zusage und Ankauf, weil der Forfaitierer Mittel reserviert und den Satz festhält.
  • Respekttage: einige zusätzliche Zinstage je Rate, die mögliche Verzögerungen beim Zahlungseingang abdecken.
  • Bearbeitungsgebühr: bei kleineren Volumen oft als Pauschale.
  • Garantiekosten: Die Provision für die Bankgarantie im Importland trägt je nach Vertrag der Importeur oder indirekt der Exporteur über den Preis.

Forfaitierung oder Factoring?

Beide Verfahren verwandeln Forderungen in Bargeld, sie sind aber für unterschiedliche Situationen gemacht. Factoring ist ein laufendes Programm für viele kurzfristige Rechnungen, Forfaitierung ein Einzelgeschäft für eine große Forderung mit langer Laufzeit.

Forfaitierung und Factoring im Vergleich
MerkmalForfaitierungFactoring
GegenstandEinzelne Forderung, meist aus einem ExportgeschäftLaufend alle oder viele Forderungen
LaufzeitEinige Monate bis mehrere JahreTypisch wenige Wochen bis etwa drei Monate
Rückgriff auf den VerkäuferAusgeschlossen, nur Haftung für den RechtsbestandBeim echten Factoring ausgeschlossen, beim unechten möglich
AbsicherungWechsel, Bankgarantie oder AkkreditivMeist unbesichert, der Factor prüft die Kunden
PreisDiskontsatz je nach Land, Bank und LaufzeitFactoringgebühr plus Zinsen auf die Auszahlung
AuszahlungVoller BarwertHäufig ein Großteil sofort, Rest nach Zahlungseingang
ZusatzleistungenKeineOft Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen

Wer laufend Kunden im Inland mit Zahlungszielen von 30 oder 60 Tagen beliefert, ist mit Factoring meist besser bedient. Wer ein einzelnes Geschäft über mehrere Jahre finanzieren muss, findet in der Forfaitierung das passende Werkzeug. Die regresslose Übernahme des Ausfallrisikos, die sogenannte Delkrederefunktion, haben echtes Factoring und Forfaitierung gemeinsam.

Welche Sicherheiten verlangt werden

Weil der Forfaitierer keinen Rückgriff hat, will er eine Forderung, die sich möglichst unabhängig vom Liefergeschäft durchsetzen lässt. Klassisch sind Wechsel des Importeurs, auf denen eine Bank im Importland eine Wechselbürgschaft anbringt, das sogenannte Aval. Ebenso verbreitet sind abstrakte Bankgarantien und Zahlungsansprüche aus einem Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung.

Entscheidend ist damit oft nicht die Bonität des Käufers, sondern die der garantierenden Bank und das Risiko ihres Landes. Ist ein Land politisch instabil oder von Sanktionen betroffen, findet sich unter Umständen gar kein Forfaitierer. Wie Banken Garantien als eigene Kreditform vergeben, erklärt der Beitrag zum Avalkredit.

Was beim Exporteur bleibt

Regresslos bedeutet nicht, dass der Exporteur für gar nichts mehr einsteht. Er haftet weiterhin dafür, dass die verkaufte Forderung rechtlich besteht und ihm zusteht. Juristen sprechen von der Haftung für den Rechtsbestand oder die Verität, im Unterschied zur Bonität. Rechtlich ist die Forfaitierung ein Forderungskauf nach den Regeln des BGB.

Wichtig zu wissen: Stellt sich heraus, dass die Forderung nicht wirksam entstanden ist, etwa weil Dokumente fehlerhaft sind oder die Garantie nicht wirksam abgegeben wurde, kann der Forfaitierer den Exporteur in Anspruch nehmen. Gegen Einwände aus dem Liefergeschäft, zum Beispiel Mängelrügen, schützt ihn vor allem die abstrakte Garantie oder der Wechsel. Saubere Dokumente sind deshalb wichtiger als bei fast jeder anderen Finanzierung.

In der Bilanz verschwindet die Forderung mit dem Verkauf aus den Büchern des Exporteurs. Anders als bei einem Bankkredit entsteht keine neue Verbindlichkeit. Das verkürzt die Bilanz und kann die Eigenkapitalquote verbessern.

Für wen sich Forfaitierung eignet

Forfaitierung lohnt sich vor allem bei größeren Beträgen, weil Prüfung und Dokumentation Aufwand verursachen. Viele Forfaitierer setzen Mindestvolumina an, die im sechsstelligen Bereich liegen können. Typische Nutzer sind Exporteure von Investitionsgütern, Anlagenbauer und Händler, die Abnehmern in Schwellenländern lange Zahlungsziele einräumen müssen, um überhaupt konkurrenzfähig zu sein.

  • Vorteile: sofortige Liquidität, kein Ausfall- und Zinsänderungsrisiko, keine Belastung der Kreditlinien bei der Hausbank, kein eigener Forderungseinzug im Ausland.
  • Nachteile: hohe Kosten bei riskanten Ländern, Aufwand für Garantien und Dokumente, Mindestvolumen, keine Lösung für viele kleine Rechnungen.

Bei Forderungen in Fremdwährung kann der Exporteur den Erlös sofort umtauschen und muss sich nicht über Jahre gegen schwankende Wechselkurse absichern. Wer nur das Ausfallrisiko loswerden will und die Liquidität nicht braucht, kann stattdessen eine Warenkreditversicherung oder eine staatliche Exportkreditgarantie nutzen. Beide decken den Ausfall, bringen aber kein Geld vor Fälligkeit.

Häufige Fragen

Regresslos heißt, dass der Forfaitierer bei einem Zahlungsausfall des Schuldners nicht auf den Exporteur zurückgreifen kann. Das Risiko der Zahlungsunfähigkeit geht mit dem Kauf vollständig über. Der Exporteur haftet nur noch dafür, dass die Forderung wirksam besteht.

Üblich sind Laufzeiten von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Längere Forderungen werden meist in gleich hohe Raten aufgeteilt, die zum Beispiel halbjährlich fällig sind. Je länger die Laufzeit, desto größer ist der Abschlag vom Nennwert.

Nein, rechtlich lässt sich grundsätzlich jede geeignete Forderung regresslos verkaufen. In der Praxis dominiert aber das Exportgeschäft, weil dort lange Zahlungsziele, Länderrisiken und Bankgarantien zusammenkommen. Im Inland ist der Begriff etwa bei der Forfaitierung von Leasingraten gebräuchlich.

Die Kosten stecken vor allem im Diskontsatz, mit dem die Forderung abgezinst wird. Er hängt vom Zinsniveau, dem Länderrisiko, der garantierenden Bank und der Laufzeit ab. Hinzu kommen je nach Vertrag Bereitstellungsprovision, Bearbeitungsgebühr und Respekttage.

Quellen und weiterführende Informationen

Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.