Was macht eine Schuldnerberatung?

Eine Schuldnerberatung hilft überschuldeten Menschen, ihre finanzielle Lage zu ordnen und einen realistischen Weg aus den Schulden zu finden. Am Anfang steht eine vollständige Bestandsaufnahme: Welche Forderungen gibt es, wer sind die Gläubiger, welche Beträge sind berechtigt und was bleibt jeden Monat zum Leben? Erst danach geht es um Lösungen wie Ratenvereinbarungen, Vergleiche oder eine Privatinsolvenz.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verschuldung und Überschuldung. Verschuldet ist jeder, der einen Kredit abbezahlt. Überschuldet ist, wer seine laufenden Verpflichtungen aus Einkommen und Vermögen auf absehbare Zeit nicht mehr bedienen kann, selbst wenn er seine Ausgaben senkt. Für genau diese Lage ist Schuldnerberatung gedacht.

Gute Beratung ist mehr als Rechnen. Viele Ratsuchende stehen unter erheblichem Druck, haben Briefe ungeöffnet liegen lassen oder fürchten eine Kontopfändung. Beratungsstellen sichern deshalb oft zuerst das Existenzminimum, etwa durch ein P-Konto, und kümmern sich erst dann um die einzelnen Forderungen.

Anerkannte Stellen: Wer kostenlose Hilfe anbietet

Die meisten seriösen Angebote kommen von gemeinnützigen Trägern. Dazu gehören Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger, Städte und Landkreise sowie die Verbraucherzentralen. Wer kostenlose Hilfe sucht, ist dort richtig. Viele dieser Stellen sind nach Landesrecht als geeignete Stelle im Sinne von § 305 der Insolvenzordnung anerkannt. Sie dürfen also bescheinigen, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Diese Bescheinigung braucht man für den Antrag auf Verbraucherinsolvenz.

Neben den Beratungsstellen können auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare als geeignete Personen tätig werden. Sie arbeiten allerdings gegen Honorar. Bei geringem Einkommen kann ein Beratungshilfeschein des Amtsgerichts einen großen Teil der Kosten abdecken.

Für junge Menschen gibt es zusätzliche Anlaufstellen. Wer schon früh Schulden hat, etwa durch Handyverträge, Onlinekäufe auf Rechnung oder einen überzogenen Dispo, findet Unterstützung oft auch über Angebote der Jugendhilfe. Dort geht es neben dem Geld meist um die ganze Lebenslage, also um Wohnung, Ausbildung oder Familie, und die Fachkräfte vermitteln bei Bedarf an eine Schuldnerberatung weiter.

Anbieter von Schuldnerberatung im Vergleich
AnbieterKosten für RatsuchendeInsolvenzbescheinigungTypische Besonderheit
Kommunale Schuldnerberatungin der Regel kostenlosmeist jateils vorrangig für Bezieher von Sozialleistungen
Wohlfahrtsverbände und kirchliche Trägerin der Regel kostenlosmeist jaoft Wartezeiten von mehreren Wochen
Verbraucherzentralenje nach Bundesland kostenlos oder gegen geringes Entgeltteilweisezusätzlich Prüfung von Verträgen und Forderungen
RechtsanwälteHonorar, ggf. Beratungshilfeja, als geeignete Personkönnen auch vor Gericht vertreten
Gewerbliche Schuldenreguliereroft hohe Gebührenneinkeine anerkannte Stelle, keine rechtliche Vertretung

Gut zu wissen: Welche Stellen in einem Bundesland anerkannt sind, erfährt man bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, bei der Verbraucherzentrale oder über die Listen der zuständigen Landesbehörde. Ein Anruf bei der Beratungsstelle vor Ort klärt meist auch, ob man zu ihrem Einzugsgebiet gehört.

Kostenlos oder gewerblich: Wo die Unterschiede liegen

Wer im Internet nach Schuldnerhilfe sucht, findet viele Anbieter, die eine schnelle Entschuldung versprechen. Ein Teil davon sind Anwaltskanzleien, die seriös arbeiten und offen abrechnen. Ein anderer Teil sind gewerbliche Schuldenregulierer oder Vermittler, deren Geschäftsmodell auf Gebühren der ohnehin klammen Kundschaft beruht. Die Kosten fallen dort an, bevor ein einziger Euro bei den Gläubigern ankommt.

Warnsignale bei gewerblichen Angeboten

  • Vorkasse oder hohe Anzahlungen, bevor überhaupt eine Leistung erbracht wurde
  • Versprechen wie schuldenfrei in wenigen Monaten oder Kredit trotz Schufa
  • monatliche Raten an den Anbieter, ohne dass klar ist, welcher Anteil bei den Gläubigern landet
  • Druck, sofort einen Vertrag zu unterschreiben
  • kein Nachweis einer Anerkennung als geeignete Stelle oder einer Zulassung als Rechtsanwalt

Problematisch ist vor allem das Modell, bei dem Ratsuchende eine monatliche Pauschale an einen Regulierer zahlen, der das Geld sammelt und erst später an die Gläubiger verteilt. Laufen in der Zwischenzeit Zinsen und Mahnkosten weiter, wächst der Schuldenberg trotz Zahlungen. Kreditvermittler, die überschuldeten Menschen neue Darlehen in Aussicht stellen, verschärfen die Lage meist zusätzlich.

Wichtig zu wissen: Gemeinnützige Schuldnerberatungen verdienen nichts an der Beratung und vermitteln keine Kredite. Wer für ein Erstgespräch Geld verlangt oder eine Umschuldung als Lösung für jede Überschuldung anbietet, verdient Misstrauen.

Ablauf einer Schuldnerberatung

Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Stelle, die Grundschritte ähneln sich aber stark. Zu rechnen ist mit mehreren Terminen über einige Wochen oder Monate.

  1. Erstkontakt: telefonisch oder per Mail, häufig mit einer kurzen Abfrage der dringendsten Probleme wie Stromsperre, Räumungsklage oder Pfändung.
  2. Krisenhilfe: Sicherung von Wohnung, Energieversorgung und Konto, bevor es um einzelne Forderungen geht.
  3. Bestandsaufnahme: Sammeln aller Unterlagen, Erstellen einer Gläubigerliste und Prüfung, ob Forderungen berechtigt, überhöht oder verjährt sind.
  4. Haushaltsplan: Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, um den Betrag zu ermitteln, der realistisch für die Schulden übrig bleibt.
  5. Lösungsweg: Ratenvereinbarung, Vergleich mit Einmalzahlung, Stundung oder ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern.
  6. Gegebenenfalls Insolvenz: Scheitert die Einigung, stellt die Stelle die Bescheinigung aus und hilft beim Antrag.

Bei der Prüfung der Forderungen kommt es oft zu Korrekturen. Inkassokosten können überhöht sein, Zinsen falsch berechnet oder Forderungen nach den Regeln zur Verjährung von Schulden gar nicht mehr durchsetzbar. Auch Schreiben von Inkassobüros werden in diesem Schritt kritisch gelesen, denn dort finden sich häufig Posten, die einer Prüfung nicht standhalten.

Was nach dem Haushaltsplan für die Gläubiger übrig bleibt

Kernstück jeder Beratung ist die Frage, wie viel Geld überhaupt für die Tilgung zur Verfügung steht. Daraus ergibt sich, ob Ratenzahlungen realistisch sind oder ob ein Vergleich oder eine Insolvenz sinnvoller ist. Ein einfaches Haushaltsbuch über zwei bis drei Monate liefert dafür die beste Grundlage.

Rechenbeispiel: Verteilung auf mehrere Gläubiger

Angenommen, eine alleinstehende Person hat ein Nettoeinkommen von 1.900 Euro im Monat.

Feste Ausgaben (Miete, Strom, Versicherungen, Fahrtkosten, Lebensmittel): 1.750 Euro.

Verfügbar für Schulden: 1.900 Euro minus 1.750 Euro = 150 Euro im Monat.

Gläubiger: Ratenkredit 12.000 Euro, Dispo 3.000 Euro, Versandhandel 1.500 Euro, Mobilfunk 500 Euro. Summe: 17.000 Euro.

Bei gleicher Quote erhält jeder Gläubiger rund 0,88 Prozent seiner Forderung im Monat: 105,88 Euro, 26,47 Euro, 13,24 Euro und 4,41 Euro.

Ergebnis: Selbst ohne weitere Zinsen dauert die vollständige Tilgung über neun Jahre (17.000 / 150 = rund 113 Monate). Ein Vergleich oder eine Privatinsolvenz kann hier die realistischere Lösung sein.

Das Beispiel zeigt ein typisches Muster. Mit den laufenden Zinsen aus Raten- und Dispokrediten deckt der verfügbare Betrag oft kaum mehr als die Zinsen. Gläubiger akzeptieren in solchen Fällen manchmal einen Vergleich, bei dem sie auf einen Teil der Forderung verzichten, weil sie in einer Insolvenz voraussichtlich noch weniger bekämen. Diese Verhandlungen führt die Beratungsstelle, nicht der Ratsuchende allein.

Welche Unterlagen zum ersten Termin gehören

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller kommt die Beratung voran. Fehlende Schreiben sind aber kein Grund, einen Termin abzusagen. Vieles lässt sich später bei den Gläubigern nachfordern.

  • Personalausweis und Mietvertrag
  • Einkommensnachweise der letzten Monate (Lohnabrechnung, Rentenbescheid, Bescheide über Sozialleistungen)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Kreditverträge, Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben
  • gerichtliche Post wie Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide oder Pfändungsbeschlüsse
  • eine Datenkopie der SCHUFA, die kostenlos angefordert werden kann

Wartezeiten, Grenzen und was man selbst tun kann

Der größte Nachteil der kostenlosen Beratung sind die Wartezeiten. Je nach Region dauert es Wochen oder sogar Monate bis zum ersten ausführlichen Termin. Viele Stellen bieten aber offene Sprechstunden oder Telefonberatung für akute Notfälle an. Wer eine Pfändung, eine Stromsperre oder eine Räumung befürchtet, sollte das beim ersten Kontakt ausdrücklich sagen.

Bis zum Termin hilft es, keine neuen Schulden aufzunehmen, Post zu öffnen und nach Gläubigern zu sortieren und Fristen im Blick zu behalten. Gegen einen Mahnbescheid etwa kann nur innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto lässt sich ohne Beratung direkt bei der Bank beantragen.

Schuldnerberatung hat außerdem Grenzen. Sie verhandelt, prüft und ordnet, aber sie bezahlt keine Schulden und kann Gläubiger nicht zu einem Verzicht zwingen. Der Erfolg hängt stark davon ab, dass Ratsuchende mitarbeiten, Unterlagen liefern und vereinbarte Raten tatsächlich zahlen. Einen negativen Schufa-Eintrag beseitigt eine Beratung nicht, sie kann aber prüfen lassen, ob er korrekt ist.

Häufige Fragen

Bei kommunalen Stellen, Wohlfahrtsverbänden und kirchlichen Trägern ist die Beratung in der Regel kostenlos. Einige Verbraucherzentralen verlangen je nach Bundesland ein geringes Entgelt. Rechtsanwälte rechnen nach Honorar ab, bei geringem Einkommen hilft ein Beratungshilfeschein vom Amtsgericht.

Das hängt stark von der Region ab. In Großstädten sind mehrere Wochen bis einige Monate nicht ungewöhnlich. Für akute Notlagen wie eine drohende Räumung oder Kontopfändung gibt es oft Notfallsprechstunden, in denen schnell die wichtigsten Schritte geklärt werden.

Nein, die Beratung ist vertraulich. Die Beratungsstelle nimmt nur mit Zustimmung der Ratsuchenden Kontakt zu Gläubigern oder anderen Stellen auf. Der Arbeitgeber erfährt von Schulden in der Regel erst, wenn ein Gläubiger eine Lohnpfändung erwirkt.

Ja. Entscheidend ist nicht die Höhe der Schulden, sondern ob man sie aus eigener Kraft noch bezahlen kann. Wer früh kommt, hat meist mehr Spielraum für Ratenvereinbarungen und vermeidet zusätzliche Kosten durch Mahnungen und Inkasso.

Der Besuch einer Schuldnerberatung selbst wird nicht an Auskunfteien gemeldet. Gespeichert werden dort nur Daten zu Verträgen, Zahlungsstörungen oder einem Insolvenzverfahren. Ein späterer Vergleich mit den Gläubigern kann allerdings dazu führen, dass bestehende Einträge als erledigt markiert werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.