Das Umlageverfahren: heutige Beiträge, heutige Renten

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nicht wie ein Sparkonto. Die Beiträge, die Beschäftigte und Arbeitgeber heute zahlen, werden nicht für die Einzahler angelegt, sondern direkt an die heutigen Rentner ausgezahlt. Dieses Prinzip heißt Umlageverfahren, oft ist auch vom Generationenvertrag die Rede. Ergänzt werden die Beiträge durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt.

Wer einzahlt, erwirbt keinen Kapitalstock, sondern einen Anspruch: Er sammelt Punkte auf seinem Rentenkonto, die später in eine monatliche Rente umgerechnet werden. Es gibt nur eine vergleichsweise kleine Reserve, um Schwankungen bei den Einnahmen auszugleichen.

Stärken und Schwächen

  • Kein Kapitalmarktrisiko: Börsencrashs schlagen nicht direkt auf die Renten durch.
  • Kopplung an die Löhne: Die Renten steigen grundsätzlich mit der Lohnentwicklung und gleichen so einen Teil der Inflation aus.
  • Lebenslange Zahlung: Die Rente läuft bis zum Tod, egal wie alt man wird. Dazu kommen Leistungen bei Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten und Reha.
  • Abhängigkeit von der Demografie: Wenn weniger Beitragszahler auf mehr Rentner kommen, steigen Beiträge, sinkt das Rentenniveau oder der Bundeszuschuss muss wachsen.

Wer versichert ist und was eingezahlt wird

Pflichtversichert sind vor allem Arbeitnehmer und Auszubildende, außerdem bestimmte Selbstständige wie Handwerker, selbstständige Lehrkräfte, Hebammen und Künstler über die Künstlersozialkasse. Minijobber sind grundsätzlich ebenfalls versichert, können sich aber befreien lassen. Beamte und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke haben eigene Systeme. Viele andere Selbstständige können sich freiwillig versichern oder sorgen etwa über eine Basisrente privat vor.

Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns und wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die jedes Jahr angepasst wird. Wer mehr verdient, zahlt auf den darüber liegenden Teil nichts und erwirbt dafür auch keine höheren Ansprüche.

Auch ohne eigene Beiträge entstehen Ansprüche: Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden einem Elternteil drei Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben, ungefähr ein Entgeltpunkt pro Jahr. Auch nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen und der Bezug von Arbeitslosengeld können Rentenansprüche bringen.

Entgeltpunkte und Rentenformel

Die Höhe der Rente wird über Entgeltpunkte berechnet. Für jedes Jahr wird das eigene versicherte Einkommen mit dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten verglichen. Wer genau den Durchschnitt verdient, bekommt einen Entgeltpunkt. Wer halb so viel verdient, bekommt 0,5 Punkte, wer das Anderthalbfache verdient, 1,5 Punkte. Das Durchschnittsentgelt wird jährlich neu festgelegt, und die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Punkte pro Jahr auf etwa zwei.

Die monatliche Bruttorente ergibt sich aus der Rentenformel:

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

  • Zugangsfaktor: 1,0 bei Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze, darunter bei vorzeitigem, darüber bei späterem Beginn.
  • Aktueller Rentenwert: der Eurobetrag, den ein Entgeltpunkt im Monat wert ist. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst.
  • Rentenartfaktor: 1,0 bei Altersrenten, niedriger zum Beispiel bei Witwen- und Waisenrenten.
Rechenbeispiel Rentenhöhe

Angenommen: 40 Beitragsjahre mit durchschnittlich 0,9 Entgeltpunkten, dazu 3 Entgeltpunkte aus Kindererziehungszeiten.

Summe: 40 × 0,9 + 3 = 39 Entgeltpunkte.

Angenommener aktueller Rentenwert: 42 Euro (der tatsächliche Wert wird jährlich angepasst).

Rente zur Regelaltersgrenze: 39 × 1,0 × 42 Euro = 1.638 Euro brutto im Monat.

Rentenbeginn zwei Jahre früher: Zugangsfaktor 1,0 minus 24 × 0,003 = 0,928. Rente: 39 × 0,928 × 42 Euro = rund 1.520 Euro.

Der Abschlag von 7,2 Prozent gilt lebenslang, nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.

Die Renteninformation lesen: Schritt für Schritt

Wer mindestens 27 Jahre alt ist und fünf Jahre Beitragszeiten hat, bekommt von der Deutschen Rentenversicherung jedes Jahr eine Renteninformation. Sie ist das wichtigste Dokument für die eigene Vorsorgeplanung. So geht man sie durch:

  1. Rente wegen voller Erwerbsminderung: zeigt, was man bekäme, wenn man ab sofort gar nicht mehr arbeiten könnte. Der Wert ist oft ernüchternd niedrig.
  2. Bisher erreichte Rentenanwartschaft: die Altersrente, die sich ergäbe, wenn ab heute keine Beiträge mehr gezahlt würden.
  3. Hochgerechnete Regelaltersrente: setzt voraus, dass bis zur Regelaltersgrenze weiter Beiträge in Höhe des Durchschnitts der letzten fünf Kalenderjahre fließen.
  4. Rentenanpassung: Beispielwerte, wie hoch die Rente bei angenommenen Anpassungen von einem oder zwei Prozent pro Jahr wäre, mit dem Hinweis auf den Kaufkraftverlust.
  5. Eingezahlte Beiträge: die Summe der bisherigen Beiträge, aufgeteilt nach eigenen Beiträgen und Beiträgen von Arbeitgebern oder anderen Stellen.

Brutto, nicht netto: Alle Beträge sind Bruttowerte. Davon gehen später Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuern ab. Die Hochrechnung arbeitet mit dem heutigen Rentenwert und sagt deshalb wenig über die künftige Kaufkraft aus.

Versicherungsverlauf prüfen

Ab 55 kommt alle drei Jahre statt der Renteninformation eine ausführlichere Rentenauskunft. Den Versicherungsverlauf kann man aber jederzeit anfordern. Lücken entstehen häufig bei Schulzeiten ab 17, Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst, Kindererziehung und Phasen der Arbeitslosigkeit. Fehlende Zeiten lassen sich mit einer Kontenklärung nachtragen, am besten mit Nachweisen wie Zeugnissen oder Bescheinigungen. Einen Überblick über alle Ansprüche einschließlich Betriebs- und Privatrenten bietet die staatliche Digitale Rentenübersicht.

Rentenbeginn: Altersgrenzen, Abschläge, Zuschläge

Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Für alle ab 1964 Geborenen liegt sie bei 67. Wer früher gehen will, braucht je nach Rentenart bestimmte Mindestversicherungszeiten und muss oft Abschläge in Kauf nehmen.

Altersrenten für Jahrgänge ab 1964
RentenartWartezeitFrühester BeginnAbschlag
Regelaltersrente5 Jahre67keiner
Langjährig Versicherte35 Jahre630,3 Prozent je Monat, bis 14,4 Prozent
Besonders langjährig Versicherte45 Jahre65keiner
Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung ab 50)35 Jahre62, abschlagsfrei ab 65bis 10,8 Prozent

Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und die Rente später beantragt, erhält einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Monat. Seit 2023 darf man neben einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Was netto bleibt: Steuern und Krankenversicherung

Rentner in der Krankenversicherung der Rentner zahlen auf die gesetzliche Rente den halben allgemeinen Beitragssatz und den halben Zusatzbeitrag ihrer Kasse, die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen sie allein. Wer privat versichert ist, bekommt einen Zuschuss zum Beitrag. Die Unterschiede beschreibt der Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Steuerlich gilt die nachgelagerte Besteuerung. Wie viel Prozent der Rente steuerpflichtig sind, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Für jeden neuen Jahrgang steigt der Anteil seit 2023 um einen halben Prozentpunkt, ab einem Rentenbeginn 2058 ist die Rente voll steuerpflichtig. Der steuerfreie Teil wird als fester Eurobetrag festgeschrieben, spätere Rentenerhöhungen sind daher voll steuerpflichtig.

Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt vom gesamten Einkommen und vom Grundfreibetrag ab. Viele Rentner mit kleiner Rente zahlen keine Steuer. Wer zusätzlich Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder eine Hinterbliebenenrente bezieht, liegt aber schnell darüber und muss eine Steuererklärung abgeben.

Rentenniveau, Demografie und Reformdebatte

Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst zum aktuellen Durchschnittsverdienst, beides vor Steuern. Es liegt seit einigen Jahren um 48 Prozent. Das heißt nicht, dass jeder 48 Prozent seines letzten Gehalts bekommt: Wer weniger Jahre versichert war oder unterdurchschnittlich verdient hat, liegt darunter.

Weil die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, kommen auf jeden Rentner weniger Beitragszahler. Die Politik steuert über mehrere Stellschrauben: Rentenniveau, Beitragssatz, Bundeszuschuss und Renteneintrittsalter. Diskutiert werden unter anderem längere Lebensarbeitszeiten, die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen und eine teilweise Ergänzung durch Kapitaldeckung. Was davon umgesetzt wird, entscheidet der Gesetzgeber.

Für die eigene Planung heißt das: Die gesetzliche Rente bleibt für Angestellte die Basis, sie wird den Lebensstandard aber in den meisten Fällen nicht allein sichern. Eine Betriebsrente und private Vorsorge schließen die Lücke, die sich aus der Renteninformation ablesen lässt.

Häufige Fragen

Das hängt vom Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres ab. Verdient man ein Jahr lang 1.000 Euro im Monat, entspricht das grob einem Viertel des Durchschnitts, also etwa 0,25 Entgeltpunkten. Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert ergibt das rund 10 Euro Monatsrente für dieses eine Jahr.

Ab 27 Jahren, wenn mindestens fünf Jahre Beitragszeiten auf dem Konto sind. Sie kommt dann jedes Jahr per Post oder digital. Ab 55 ersetzt alle drei Jahre eine ausführlichere Rentenauskunft die Renteninformation.

Für die Regelaltersrente reichen fünf Jahre Versicherungszeit. Dazu zählen neben Beitragsjahren aus Arbeit auch Kindererziehungszeiten. Die Rente ist bei so kurzer Zeit allerdings sehr niedrig.

Ja, die Rente wird nicht automatisch gezahlt. Der Antrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Die Beratungsstellen helfen kostenlos beim Ausfüllen.

Quellen und weiterführende Informationen

Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.