Wie viel Geld braucht man im Alter?
Eine verbreitete Faustregel lautet: Im Ruhestand braucht man etwa 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, um den Lebensstandard ungefähr zu halten. Einige Ausgaben fallen weg, etwa Fahrten zur Arbeit oder die Sparraten für die eigene Vorsorge. Andere steigen, vor allem für Gesundheit und Pflege, in den ersten Rentenjahren oft auch für Reisen und Hobbys.
Die Faustregel ist nur ein Startpunkt. Wer im Alter noch Miete zahlt, braucht deutlich mehr als jemand, der in einer abbezahlten Wohnung lebt. Wer bisher sehr sparsam gelebt hat, kommt vielleicht mit weniger aus. Wer seine Altersvorsorge planen will, fährt mit einem ehrlichen Blick auf die heutigen Ausgaben besser als mit jeder pauschalen Prozentzahl.
Altersvorsorge umfasst alles, was im Ruhestand regelmäßig Geld bringt oder Ausgaben senkt: Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten, private Verträge, Wertpapiere, Immobilien und Ersparnisse. Ziel ist nicht ein möglichst großes Vermögen auf dem Papier, sondern ein verlässliches Einkommen über viele Jahre, im Zweifel über 25 Jahre und länger.
Das Drei-Schichten-Modell
Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 teilt der Gesetzgeber die Vorsorgeformen in drei Schichten ein. Maßgeblich ist vor allem, wie Beiträge und spätere Auszahlungen steuerlich behandelt werden und wie frei man über das Geld verfügen kann. Die Einteilung macht sehr unterschiedliche Produkte überhaupt erst vergleichbar.
| Schicht | Beispiele | Beiträge | Auszahlung im Alter | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|---|
| 1. Basisversorgung | Gesetzliche Rente, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungswerke, Rürup-Rente | weitgehend steuerlich absetzbar | steuerpflichtig, der Anteil steigt je Rentenjahrgang | nur lebenslange Rente, nicht beleihbar, nicht frei vererbbar |
| 2. Zusatzversorgung | Betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente | steuerfrei, teils sozialabgabenfrei oder mit Zulagen gefördert | voll steuerpflichtig | überwiegend Rente, Teilkapital oft möglich |
| 3. Private Vorsorge | Private Rentenversicherung, Fonds und ETFs, Immobilien, Tagesgeld | aus versteuertem Einkommen | nur Erträge oder ein Ertragsanteil steuerpflichtig | weitgehend frei |
Grob gilt: Je weiter oben in der Tabelle, desto größer der Steuervorteil in der Ansparphase und desto geringer die Flexibilität. Die erste Schicht bringt sichere, lebenslange Zahlungen, aber kein Kapital, auf das man im Notfall zugreifen kann. Die dritte Schicht ist flexibel, bietet dafür keine staatliche Förderung.
Warum eine Mischung sinnvoll ist
Eine lebenslange Rente schützt davor, dass das Geld zu früh aufgebraucht ist, wenn man sehr alt wird. Fachleute sprechen vom Langlebigkeitsrisiko. Frei verfügbares Vermögen deckt dagegen größere Einzelausgaben wie ein neues Auto, eine Renovierung oder Eigenanteile bei Pflege. Wer nur auf eine der drei Schichten setzt, trägt deren Schwächen in vollem Umfang.
Rentenlücke abschätzen: eine Beispielrechnung
Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem Geld, das man im Alter braucht, und dem, was aus bereits sicheren Quellen kommt. Für eine erste Schätzung reichen vier Schritte:
- Den monatlichen Bedarf im Alter festlegen, zum Beispiel 80 Prozent des heutigen Nettoeinkommens oder die tatsächlichen Ausgaben ohne berufsbedingte Kosten.
- Die voraussichtliche gesetzliche Rente aus der jährlichen Renteninformation ablesen.
- Von diesem Bruttowert die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine grobe Steuerschätzung abziehen.
- Bereits vorhandene Betriebsrenten oder private Renten ebenfalls netto abziehen. Der Rest ist die monatliche Lücke.
Angenommen: 37 Jahre alt, heutiges Nettoeinkommen 2.800 Euro, Rentenbeginn in 30 Jahren.
Bedarf im Alter (80 Prozent): 2.240 Euro im Monat, gemessen in heutiger Kaufkraft.
Renteninformation: voraussichtliche Regelaltersrente 1.700 Euro brutto.
Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung, angenommen rund 12 Prozent: etwa 205 Euro. Steuern, grob geschätzt: 95 Euro. Netto bleiben rund 1.400 Euro.
Monatliche Rentenlücke: 2.240 minus 1.400 = 840 Euro.
Bei 20 Rentenjahren ergibt das 840 × 12 × 20 = 201.600 Euro, ohne Zinsen in der Auszahlphase gerechnet.
Bei einer angenommenen Rendite von 5 Prozent pro Jahr wären für 201.600 Euro in 30 Jahren rund 240 Euro Sparrate im Monat nötig.
Die Inflation nicht vergessen: Die Renteninformation rechnet in heutigen Euro, also ohne künftige Rentenanpassungen. Auch der Bedarf im Beispiel ist in heutiger Kaufkraft angegeben. Das gesparte Kapital muss in 30 Jahren aber eine entsprechend höhere Summe sein: Bei angenommen 2 Prozent Inflation pro Jahr entsprechen 840 Euro von heute dann etwa 1.520 Euro. Die Sparrate aus dem Beispiel sichert also nur einen nominalen Betrag, mit Inflationsausgleich läge sie eher bei 435 Euro.
Das Ergebnis ist eine Größenordnung, keine Prognose. Rendite, Inflation, Lebenserwartung und der eigene Berufsweg sind unsicher. Gerade deshalb lohnt es sich, die Rechnung alle paar Jahre mit aktuellen Werten zu wiederholen.
Die Bausteine im Überblick
Gesetzliche Rente und Beamtenversorgung
Für die meisten Angestellten ist die gesetzliche Rente der größte Einzelbaustein. Sie wird im Umlageverfahren finanziert, zahlt lebenslang und wird regelmäßig angepasst. Ihr Niveau hängt aber an politischen Entscheidungen und am Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern. Viele Selbstständige sind gar nicht pflichtversichert und müssen ihre Basis selbst aufbauen.
Betriebsrente
Über den Arbeitgeber wird ein Teil des Bruttogehalts in einen Vorsorgevertrag umgewandelt. Steuern und Sozialabgaben entfallen in der Ansparphase bis zu bestimmten Grenzen, und der Arbeitgeber muss in vielen Fällen einen Zuschuss geben. Wie das genau funktioniert, steht im Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge.
Staatlich geförderte private Verträge
Die Riester-Rente ist vor allem für Familien mit Kindern und für Geringverdiener interessant, weil die Zulagen dort einen großen Teil des Beitrags ausmachen. Die Rürup-Rente zielt auf Selbstständige und Menschen mit hohem Steuersatz. Beide Formen sind an strenge Bedingungen gebunden und eignen sich nicht als Notreserve.
Freie Vermögensbildung
Ein Sparplan auf breit gestreute Aktienfonds, Anleihen, Tagesgeld oder Immobilien gehören zur dritten Schicht. Hier gibt es keine Förderung, dafür volle Flexibilität: Das Geld kann jederzeit entnommen, umgeschichtet oder vererbt werden. Die Auszahlung im Alter muss man allerdings selbst planen, damit das Vermögen nicht zu früh aufgebraucht ist.
- Eine selbst genutzte, schuldenfreie Immobilie senkt die Wohnkosten im Alter, bindet aber viel Kapital an einem Ort.
- Erbschaften sind unsicher und gehören nicht fest in die Planung.
- Bei Paaren zählt das gemeinsame Einkommen. Wichtig ist auch, was dem Partner bleibt, wenn einer stirbt.
Warum der Startzeitpunkt so viel ausmacht
Beim Vorsorgesparen arbeitet die Zeit für den Sparer, weil Erträge wieder Erträge bringen. Dieser Zinseszinseffekt wirkt umso stärker, je länger das Geld angelegt ist. Wer früh anfängt, kommt mit deutlich kleineren Raten aus.
Angenommen: 200 Euro im Monat, 5 Prozent Rendite pro Jahr, Rentenbeginn mit 67.
Start mit 32 (35 Jahre Laufzeit): eingezahlt 84.000 Euro, Endkapital rund 227.000 Euro.
Start mit 47 (20 Jahre Laufzeit): eingezahlt 48.000 Euro, Endkapital rund 82.000 Euro.
Wer erst mit 47 beginnt und trotzdem auf 227.000 Euro kommen will, müsste rund 550 Euro im Monat sparen.
Die 5 Prozent sind eine Annahme und nicht garantiert. Aktienanlagen schwanken stark, über lange Zeiträume waren breit gestreute Anlagen in der Vergangenheit aber meist ertragreicher als Zinsprodukte. Produkte mit Garantie bieten mehr Planbarkeit, erzielen dafür in der Regel spürbar weniger.
Typische Denkfehler bei der Planung
- Nur auf die Bruttorente schauen. Von der gesetzlichen Rente gehen Kranken- und Pflegeversicherung und meist auch Steuern ab.
- Die Lebenserwartung unterschätzen. Wer mit 67 in Rente geht, sollte damit rechnen, dass das Geld 20 Jahre oder länger reichen muss.
- Kosten übersehen. Abschluss- und Verwaltungskosten von Verträgen können über Jahrzehnte einen großen Teil des Ertrags aufzehren.
- Die eigene Arbeitskraft nicht absichern. Wer vor der Rente nicht mehr arbeiten kann, zahlt auch nicht mehr ein. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt die Fähigkeit, überhaupt vorzusorgen.
- Alles in einen Vertrag stecken. Lange Laufzeiten und starre Bedingungen machen es schwer, auf Arbeitslosigkeit, Trennung oder Umzug zu reagieren.
- Aufschieben. Jedes Jahr Verzögerung erhöht die nötige Sparrate spürbar.
Worauf es in der Praxis ankommt
Eine sinnvolle Reihenfolge sieht für viele Haushalte ungefähr so aus:
- Einen Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben auf einem jederzeit verfügbaren Konto anlegen.
- Teure Schulden wie Dispo- oder Ratenkredite zurückzahlen, weil deren Zinsen meist höher sind als jede realistische Anlagerendite.
- Die eigene Arbeitskraft und große Haftungsrisiken absichern.
- Zuschüsse und Zulagen mitnehmen, die es ohne viel Aufwand gibt, etwa den Arbeitgeberzuschuss bei der Betriebsrente oder Riester-Zulagen bei Kindern.
- Den verbleibenden Sparbetrag flexibel und kostengünstig anlegen.
Unabhängigen Rat ohne Verkaufsinteresse bieten die Verbraucherzentralen. Die Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos zum eigenen Rentenkonto und klärt fehlende Zeiten im Versicherungsverlauf. Wer diese Grundlagen kennt, kann Angebote von Vermittlern deutlich besser einordnen.
Häufige Fragen
So früh wie möglich, sobald ein Notgroschen steht und keine teuren Schulden mehr laufen. Schon kleine Beträge wachsen über drei oder vier Jahrzehnte erheblich. Wer erst mit Mitte 40 beginnt, braucht für dasselbe Ergebnis ein Vielfaches der Rate.
Für die meisten Beschäftigten nicht, wenn sie den bisherigen Lebensstandard halten wollen. Die gesetzliche Rente ersetzt nur einen Teil des früheren Einkommens, und davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern ab. Wie groß die Lücke ist, zeigt erst die eigene Rechnung.
Eine feste Quote gibt es nicht. Häufig wird als Orientierung 10 bis 15 Prozent des Nettoeinkommens genannt. Wer spät beginnt oder keine Betriebsrente hat, braucht eher mehr.
Eine schuldenfreie, selbst genutzte Wohnung senkt die monatlichen Kosten im Alter deutlich. Sie bringt aber kein laufendes Einkommen und verursacht Instandhaltungskosten. Als alleiniger Baustein ist sie deshalb meist zu einseitig.
Quellen und weiterführende Informationen
- Deutsche Rentenversicherung
- Verbraucherzentrale
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.