Was eine Entgeltumwandlung netto kostet

Die häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Entgeltumwandlung: Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts, und der Arbeitgeber zahlt diesen Betrag in einen Vorsorgevertrag ein. Weil der Betrag vom Brutto abgeht, sinken Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Das Nettogehalt sinkt deshalb deutlich weniger als der Beitrag.

Rechenbeispiel Entgeltumwandlung

Angenommen: Bruttogehalt 3.500 Euro im Monat, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert, Umwandlung von 200 Euro im Monat.

Ersparte Sozialabgaben des Arbeitnehmers, angenommen rund 21 Prozent: etwa 42 Euro.

Ersparte Lohnsteuer, angenommen Grenzsteuersatz rund 30 Prozent: etwa 60 Euro.

Das Nettogehalt sinkt damit nur um rund 98 Euro.

Pflichtzuschuss des Arbeitgebers: 15 Prozent von 200 Euro = 30 Euro.

Ergebnis: In den Vertrag fließen 230 Euro im Monat, die eigene Nettobelastung liegt bei rund 98 Euro.

Diese Rechnung zeigt nur die Ansparphase. Im Alter wird die Betriebsrente versteuert, und es fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Außerdem sinkt die gesetzliche Rente etwas, weil weniger Rentenbeiträge gezahlt wurden. Beides wird weiter unten durchgerechnet.

Grundlagen: Rechtsanspruch und Grenzen

Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben nach dem Betriebsrentengesetz einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber darf den Wunsch nicht ablehnen, er kann aber den Durchführungsweg und oft auch den Anbieter vorgeben. Bietet er keine Pensionskasse und keinen Pensionsfonds an, kann der Arbeitnehmer eine Direktversicherung verlangen. In Tarifverträgen können abweichende Regeln stehen.

Neben der Entgeltumwandlung gibt es die rein arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente und Mischformen, bei denen beide Seiten einzahlen. Wie viel steuer- und abgabenfrei eingezahlt werden kann, hängt an der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung:

  • steuerfrei bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)
  • sozialabgabenfrei bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
  • der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung reicht ebenfalls bis 4 Prozent

Grenzen ändern sich jedes Jahr: Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst, damit verschieben sich auch die Euro-Beträge für die steuer- und abgabenfreie Einzahlung. Den aktuellen Wert nennen die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesfinanzministerium.

Der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent

Weil der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge spart, muss er einen Teil davon weitergeben. Seit 2019 gilt das für neue Verträge, seit 2022 auch für Verträge, die vorher abgeschlossen wurden. Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent des umgewandelten Betrags zusätzlich ein, soweit er tatsächlich Sozialabgaben einspart.

Der Pflichtzuschuss hat einige Grenzen, die man kennen sollte:

  • Er gilt nur für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, nicht für Direktzusage und Unterstützungskasse.
  • Liegt das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- oder Rentenversicherung, spart der Arbeitgeber dort nichts und kann den Zuschuss entsprechend kürzen.
  • Der Arbeitgeber darf die tatsächliche Ersparnis genau berechnen. Viele zahlen der Einfachheit halber pauschal 15 Prozent.
  • Ein Tarifvertrag kann abweichende Regeln enthalten.

Nachfragen lohnt sich: Manche Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr als die gesetzlichen 15 Prozent oder einen festen Grundbeitrag. Ein höherer Zuschuss verbessert die Rechnung stärker als fast jede Produktentscheidung.

Die fünf Durchführungswege

Das Gesetz kennt fünf Wege, über die eine Betriebsrente organisiert werden kann. Bei zwei davon bleibt die Verpflichtung im Unternehmen (interne Wege), bei drei übernimmt ein externer Versorgungsträger die Kapitalanlage. Unabhängig vom Weg haftet am Ende der Arbeitgeber dafür, dass die zugesagte Leistung erbracht wird.

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
DurchführungswegWer zahlt die Rente ausTypische Merkmale
DirektversicherungLebensversicherer, Arbeitgeber ist Versicherungsnehmerin kleineren Betrieben verbreitet, bei Jobwechsel oft gut mitzunehmen oder privat fortzuführen
Pensionskasserechtlich eigenständige Versorgungseinrichtungoft branchen- oder konzernbezogen, unterliegt der Versicherungsaufsicht
Pensionsfondsrechtlich eigenständige Einrichtung mit freierer Kapitalanlagehöherer Aktienanteil möglich, Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein
Unterstützungskasseeigenständige Einrichtung, vom Arbeitgeber finanziertkeine steuerliche Obergrenze für Beiträge, Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein
Direktzusageder Arbeitgeber selbstFinanzierung über Pensionsrückstellungen in der Bilanz, Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein

Für Arbeitnehmer sind die Unterschiede vor allem bei Jobwechsel, Insolvenz des Arbeitgebers und Pflichtzuschuss spürbar. Die Rendite hängt weniger am Weg als am konkreten Tarif und seinen Kosten.

Sozialpartnermodell

Seit 2018 können Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände per Tarifvertrag eine reine Beitragszusage vereinbaren. Der Arbeitgeber haftet dann nur für die Zahlung der Beiträge, nicht für eine bestimmte Rentenhöhe. Statt einer Garantie gibt es eine Zielrente, dafür darf das Geld renditeorientierter angelegt werden.

Was im Alter von der Betriebsrente bleibt

Betriebsrenten aus Entgeltumwandlung werden nachgelagert besteuert, also voll mit dem persönlichen Steuersatz im Alter. Wer in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, zahlt auf Betriebsrenten den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung, nicht nur den halben wie bei der gesetzlichen Rente. Für die Krankenversicherung gilt ein Freibetrag, in der Pflegeversicherung nur eine Freigrenze. Beide Werte werden jährlich angepasst.

Gegenrechnung in der Rentenphase

Angenommen: Aus dem Vertrag ergibt sich eine Betriebsrente von 400 Euro im Monat.

Kranken- und Pflegeversicherung, angenommen rund 21 Prozent ohne Berücksichtigung des Freibetrags: etwa 84 Euro.

Steuer bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 20 Prozent: 80 Euro.

Netto bleiben im ungünstigen Fall etwa 236 Euro, mit Freibetrag in der Krankenversicherung etwas mehr.

Dazu kommt eine etwas niedrigere gesetzliche Rente, weil in der Ansparphase weniger Rentenbeiträge geflossen sind.

Ob sich die Entgeltumwandlung lohnt, entscheiden vor allem der Arbeitgeberzuschuss und die Kostenstruktur des Vertrags. Ohne Zuschuss und mit teurem Tarif kann der Vorteil gegenüber einer privaten Anlage gering ausfallen. Mit Zuschuss und günstigem Tarif steht die Betriebsrente meist gut da. Wird das Kapital auf einmal ausgezahlt, verteilen die Krankenkassen die Beiträge auf zehn Jahre.

Jobwechsel und Insolvenz des Arbeitgebers

Ansprüche aus Entgeltumwandlung gehören sofort dem Arbeitnehmer, sie sind also von Anfang an unverfallbar. Arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften bleiben erhalten, wenn die Zusage bei Ausscheiden mindestens drei Jahre bestanden hat und der Arbeitnehmer mindestens 21 Jahre alt ist.

Beim Wechsel des Arbeitgebers gibt es drei Möglichkeiten: den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen, ihn beim neuen Arbeitgeber fortführen oder übertragen lassen oder ihn privat weiter besparen. Bei einer privaten Fortführung entfällt die Förderung, die Beiträge kommen dann aus dem Nettogehalt.

Geht der Arbeitgeber in die Insolvenz, sind Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Direktversicherung und Pensionskasse sind rechtlich vom Unternehmen getrennt und stehen unter Versicherungsaufsicht, das Kapital gehört nicht zur Insolvenzmasse.

Prüffragen vor der Unterschrift

  1. Wie hoch ist der Zuschuss des Arbeitgebers, und zahlt er mehr als die gesetzlichen 15 Prozent?
  2. Welcher Durchführungsweg wird genutzt, und wer ist der Versorgungsträger?
  3. Welche Kosten fallen an, und welche Leistung ist garantiert?
  4. Was passiert bei Jobwechsel, Elternzeit oder längerer Krankheit?
  5. Liegt das eigene Gehalt nahe an der Beitragsbemessungsgrenze, sodass sich die Ersparnis bei den Sozialabgaben verringert?
  6. Passt die Betriebsrente in die gesamte Altersvorsorge, oder fehlt noch ein Notgroschen?

Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es eine zusätzliche Förderung, wenn der Arbeitgeber selbst Beiträge zahlt: Er erhält dann einen Teil davon über die Lohnsteuer zurück (§ 100 EStG). Das macht eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente auch in Betrieben mit niedrigen Löhnen attraktiver.

Häufige Fragen

Ja, wer gesetzlich rentenversichert ist, hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber kann aber Durchführungsweg und Anbieter festlegen. Eine eigene Finanzierung durch den Arbeitgeber ist dagegen freiwillig, sofern kein Tarifvertrag sie vorschreibt.

Nur bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds und nur, soweit der Arbeitgeber tatsächlich Sozialabgaben spart. Bei Gehältern über der Beitragsbemessungsgrenze kann der Zuschuss kleiner ausfallen oder entfallen. Viele Arbeitgeber zahlen trotzdem pauschal 15 Prozent oder mehr.

Das hängt vom Vertrag ab, viele Tarife bieten ein Kapitalwahlrecht. Die Auszahlung ist dann im Jahr des Zuflusses steuerpflichtig, gegebenenfalls ermäßigt. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden auf zehn Jahre verteilt erhoben.

Das ist ein knapper Fall. Der Steuer- und Abgabenvorteil heute steht den vollen Abzügen im Alter und einer niedrigeren gesetzlichen Rente gegenüber. Ohne Zuschuss und mit hohen Vertragskosten ist eine private Anlage oft gleichwertig und flexibler.

Quellen und weiterführende Informationen

Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.