Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die der Arbeitgeber für den Beschäftigten direkt in eine begünstigte Anlage überweist. Rechtsgrundlage ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz. Es legt fest, welche Anlageformen zulässig sind, wie lange das Geld gebunden bleibt und unter welchen Bedingungen der Staat eine Zulage zahlt.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Begriffen, die oft verwechselt werden. Der Arbeitgeberzuschuss ist das Geld vom Arbeitgeber, meist zwischen 6,65 und 40 Euro im Monat. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die zusätzlich auf den angelegten Betrag gezahlt wird, aber nur unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen.

Der Gedanke dahinter ist alt: Auch Beschäftigte mit kleinem Einkommen sollen langfristig Vermögen aufbauen. Deshalb wird das Geld nicht frei ausgezahlt, sondern landet immer in einem Vertrag, der mehrere Jahre gebunden ist. Wer die VL einfach als Gehaltserhöhung auf dem Girokonto haben möchte, bekommt sie in dieser Form nicht. Der Sparvertrag läuft auf den Namen des Beschäftigten, auch das Guthaben gehört allein ihm.

Wer Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss hat

Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlungen des Arbeitgebers gibt es nicht. Er entsteht erst aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag. In vielen Branchen mit Tarifbindung ist der Zuschuss seit Jahrzehnten üblich, im öffentlichen Dienst ebenso. Auch Auszubildende, Teilzeitkräfte und teils Minijobber können VL erhalten, oft anteilig.

  • Ein Blick in den Arbeitsvertrag oder den geltenden Tarifvertrag zeigt, ob und in welcher Höhe gezahlt wird.
  • Die Personalabteilung braucht einen Nachweis über einen begünstigten Vertrag mit Kontoverbindung.
  • Zahlungen werden in der Regel nicht rückwirkend nachgeholt. Wer den Vertrag spät meldet, verliert die Monate davor.

Gut zu wissen: Auch ohne Arbeitgeberzuschuss kann man verlangen, dass ein Teil des Gehalts vermögenswirksam angelegt wird. Dann zahlt der Beschäftigte selbst, kann aber trotzdem die Arbeitnehmersparzulage bekommen.

Wie die VL in der Lohnabrechnung auftauchen

Der Arbeitgeberzuschuss ist Teil des Bruttolohns. Er ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. In der Abrechnung erscheint er zuerst als Zuschlag beim Brutto und wird nach allen Abzügen als vermögenswirksame Anlage wieder abgezogen. Der volle Betrag fließt in den Sparvertrag, das Nettogehalt sinkt aber leicht, weil auf den Zuschuss Abgaben fällig werden.

Rechenbeispiel Lohnabrechnung

Angenommen, der Arbeitgeber zahlt 40 Euro VL im Monat.

Das Brutto steigt um 40 Euro. Bei angenommenen Abzügen von zusammen 45 Prozent fallen darauf rund 18 Euro Steuern und Sozialbeiträge an.

In den Sparvertrag fließen 40 Euro. Das ausgezahlte Netto sinkt um rund 18 Euro.

Ergebnis: Für eine Eigenbelastung von etwa 18 Euro landen 40 Euro im Vertrag, im Jahr 480 Euro.

Wie hoch die Abzüge tatsächlich sind, hängt von Steuerklasse, Einkommen und Krankenkasse ab. Die Rechnung zeigt aber: Selbst nach Abgaben ist der Zuschuss ein spürbarer Vorteil, den man nicht verschenken sollte.

Welche Anlageformen in Frage kommen

Nicht jedes Sparprodukt ist zulässig. Die gängigen Wege unterscheiden sich vor allem bei Rendite, Risiko und staatlicher Förderung:

Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen
AnlageformArbeitnehmersparzulageBindungEinschätzung
Fondssparplan mit Aktienfonds20 % auf bis zu 400 Euro im Jahr7 Jahre SperrfristHöchste Ertragschance, Kursschwankungen
Bausparvertrag9 % auf bis zu 470 Euro im Jahr7 Jahre, außer bei wohnwirtschaftlicher VerwendungSinnvoll bei konkreten Immobilienplänen
Tilgung eines Immobilienkredits9 % auf bis zu 470 Euro im JahrGeld fließt direkt in die TilgungDirekte Entschuldung, kaum bekannt
BanksparplanKeine7 JahreSicher, aber meist geringer Zins
Beteiligung am Arbeitgeber20 % auf bis zu 400 Euro im JahrJe nach VertragKlumpenrisiko: Job und Geld beim selben Unternehmen

Für einen Fondssparplan mit Zulage muss der Fonds überwiegend in Aktien investieren, das Gesetz verlangt eine Mindestquote. Viele Anbieter haben inzwischen auch ETFs im VL-Angebot. Das senkt die Kosten deutlich gegenüber aktiv gemanagten Fonds mit hohem Ausgabeaufschlag. Wer beide Förderungen nutzen will, kann VL auf zwei Verträge aufteilen und den Betrag aus eigenem Geld aufstocken.

Die Arbeitnehmersparzulage

Sätze und Einkommensgrenzen

Die Zulage beträgt 20 Prozent für Anlagen in Aktienfonds oder Unternehmensbeteiligungen, höchstens auf 400 Euro im Jahr, sowie 9 Prozent für Bausparen und Immobilientilgung, höchstens auf 470 Euro im Jahr. Beide Töpfe lassen sich kombinieren. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Seit 2024 liegt die Grenze für beide Anlagearten bei 40.000 Euro, bei Zusammenveranlagung bei 80.000 Euro. Diese Werte werden vom Gesetzgeber von Zeit zu Zeit geändert; den aktuellen Stand nennt das Bundesfinanzministerium.

Rechenbeispiel Zulage

Angenommen, 40 Euro Arbeitgeberzuschuss fließen in einen Aktienfonds-Sparplan, also 480 Euro im Jahr.

Gefördert werden davon 400 Euro: 400 × 20 % = 80 Euro Zulage pro Jahr.

Zusätzlich zahlt die Person selbst 40 Euro monatlich in einen Bausparvertrag: 470 × 9 % = 42,30 Euro.

Bei sechs Einzahlungsjahren summieren sich die Zulagen auf 6 × 122,30 = 733,80 Euro. Sie werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

So wird sie beantragt

Den Antrag stellt man über die Einkommensteuererklärung. Der Anbieter des Vertrags übermittelt die Daten elektronisch an das Finanzamt, im Formular wird nur noch angegeben, dass die Zulage beantragt wird. Wer sonst keine Steuererklärung abgibt, muss es für die Zulage trotzdem tun. Vergessene Jahre lassen sich innerhalb der allgemeinen Festsetzungsfrist nachholen, die in der Regel vier Jahre beträgt.

Sperrfrist und vorzeitiger Zugriff

Bei Fonds- und Banksparplänen gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren. Sie beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem die erste Rate eingezahlt wurde. Eingezahlt wird in der Regel sechs Jahre lang, danach ruht der Vertrag ein Jahr. Wer vorher verfügt, verliert die Zulage für den Vertrag.

Es gibt Ausnahmen, in denen eine vorzeitige Auszahlung unschädlich ist, etwa beim Tod des Sparers, bei Erwerbsunfähigkeit, bei längerer Arbeitslosigkeit oder unter bestimmten Bedingungen bei Heirat. Nach Ablauf der Sperrfrist ist das Geld frei verfügbar. Viele lassen den Fondssparplan dann einfach als normalen Sparplan weiterlaufen und schließen für neue VL einen Folgevertrag ab.

Wichtig zu wissen: Erträge aus dem Vertrag sind nicht steuerfrei. Zinsen und Fondserträge unterliegen den üblichen Regeln der Kapitalertragsteuer, der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) gilt auch hier.

Abgrenzung: altersvorsorgewirksame Leistungen

Manche Tarifverträge erlauben, den Zuschuss statt in einen VL-Vertrag in die betriebliche Altersvorsorge zu lenken. Man spricht dann von altersvorsorgewirksamen Leistungen. Der Vorteil: Innerhalb der Höchstgrenzen bleibt der Betrag steuer- und sozialabgabenfrei. Der Nachteil: Das Geld ist bis zum Rentenalter gebunden, und eine Arbeitnehmersparzulage gibt es dafür nicht. Welche Variante besser passt, hängt davon ab, ob man das Geld in einigen Jahren oder erst im Alter braucht.

Häufige Fragen

Das regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag, eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. Üblich sind Beträge zwischen 6,65 und 40 Euro im Monat. Manche Arbeitgeber zahlen gar nichts, dann kann der Beschäftigte selbst einen Teil seines Gehalts anlegen.

Ja, sofern der Anbieter einen VL-fähigen Vertrag anbietet. Für die Arbeitnehmersparzulage muss der Fonds die gesetzliche Mindestquote an Aktien erfüllen. Bei breit gestreuten Aktien-ETFs ist das in der Regel der Fall.

Der Vertrag gehört dem Beschäftigten und läuft weiter. Der neue Arbeitgeber kann seine VL auf denselben Vertrag überweisen, wenn er welche zahlt. Ohne Einzahlungen bleibt das Guthaben bis zum Ende der Sperrfrist im Vertrag.

Nein, sie muss mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Der Vertragsanbieter meldet die Einzahlungen elektronisch, der Antrag selbst bleibt aber Sache des Sparers. Ausgezahlt wird die Zulage gesammelt nach Ende der Sperrfrist.

Quellen und weiterführende Informationen

Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.