Was ist eine private Rentenversicherung?
Die private Rentenversicherung ist ein Versicherungsvertrag, bei dem Sie über viele Jahre Beiträge einzahlen oder einmalig einen größeren Betrag einlegen. Ab einem vereinbarten Zeitpunkt zahlt der Versicherer eine lebenslange Rente. Der eigentliche Versicherungsschutz liegt im Langlebigkeitsrisiko: Wer sehr alt wird, bekommt weiter Geld, auch wenn das eingezahlte Kapital rechnerisch längst aufgebraucht ist.
Sie gehört zur dritten Schicht der Altersvorsorge, also zur ungeförderten Privatvorsorge. Anders als bei der Riester-Rente oder der Rürup-Rente gibt es keine Zulagen und keinen Sonderausgabenabzug für die Beiträge. Dafür ist der Vertrag flexibler: Bei den meisten Tarifen kann man zum Rentenbeginn statt der Rente das gesamte Kapital auf einmal wählen (Kapitalwahlrecht).
Wichtig ist die Abgrenzung zur Kapitallebensversicherung. Diese zahlt am Ende eine Summe aus und sichert zusätzlich den Todesfall ab. Die Rentenversicherung dagegen ist auf die laufende Zahlung im Alter ausgerichtet. Ein Todesfallschutz besteht nur, wenn er ausdrücklich vereinbart ist, etwa als Beitragsrückgewähr in der Ansparphase oder als Rentengarantiezeit.
Klassisch oder fondsgebunden: der zentrale Unterschied
Bei der klassischen Rentenversicherung legt der Versicherer die Beiträge im eigenen Sicherungsvermögen an, überwiegend in festverzinslichen Anleihen. Der Kunde bekommt einen Garantiezins auf den Sparanteil und eine Beteiligung an Überschüssen, die nicht garantiert ist. Der Höchstrechnungszins, bis zu dem Versicherer garantieren dürfen, liegt für Neuverträge seit 2025 bei 1,0 Prozent. Er wird per Verordnung festgelegt und kann sich ändern.
Bei der fondsgebundenen Variante fließt der Sparanteil in Investmentfonds oder ETFs. Die Chance auf höhere Erträge ist deutlich größer, die Garantien sind dafür geringer oder fehlen ganz. Dazwischen gibt es Mischformen mit Teilgarantie, oft als Hybrid- oder Indexpolice bezeichnet.
| Merkmal | Klassisch | Fondsgebunden |
|---|---|---|
| Anlage in der Sparphase | Sicherungsvermögen des Versicherers | Ausgewählte Fonds oder ETFs |
| Garantie | Garantiezins auf den Sparanteil | Keine oder nur teilweise Beitragsgarantie |
| Ertragschance | Gering bis mäßig | Höher, abhängig von den Märkten |
| Schwankungen | Kaum sichtbar | Vertragswert schwankt mit den Kursen |
| Typische Zusatzkosten | Vertrags- und Verwaltungskosten | Zusätzlich laufende Fondskosten |
| Garantierter Rentenfaktor | Meist vollständig | Oft nur teilweise garantiert |
Wer 30 Jahre bis zur Rente hat, verschenkt mit einer rein klassischen Anlage viel Ertragspotenzial. Wer nur noch wenige Jahre spart, fährt mit hohen Aktienanteilen ein Risiko, das kurz vor Rentenbeginn nicht mehr ausgesessen werden kann. Viele fondsgebundene Tarife bieten deshalb ein Ablaufmanagement, das gegen Ende schrittweise in sicherere Anlagen umschichtet.
Der Rentenfaktor: wie aus Kapital eine Rente wird
Der Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente der Versicherer je 10.000 Euro Kapital zahlt. Er hängt von der unterstellten Lebenserwartung, dem Rechnungszins und den Kosten in der Rentenphase ab. Je höher der Faktor, desto mehr Rente gibt es für dasselbe Geld.
Angenommen, zum Rentenbeginn mit 67 stehen 120.000 Euro Kapital zur Verfügung.
Bei einem Rentenfaktor von 27: 120.000 / 10.000 × 27 = 324 Euro Monatsrente.
Bei einem Rentenfaktor von 32: 120.000 / 10.000 × 32 = 384 Euro Monatsrente.
Wie lange dauert es, bis das Kapital rechnerisch zurückgeflossen ist? Bei 324 Euro: 120.000 / 324 = rund 370 Monate, also knapp 31 Jahre. Die Rente müsste bis etwa 98 bezogen werden.
Bei 384 Euro: 120.000 / 384 = rund 313 Monate, also gut 26 Jahre, bis etwa 93.
Ergebnis: Fünf Punkte Unterschied beim Rentenfaktor machen 60 Euro im Monat und fast fünf Jahre beim Break-even aus (ohne Überschüsse und Steuern).
Garantiert oder nur rechnerisch? Im Angebot stehen oft zwei Werte: ein garantierter Rentenfaktor und ein höherer, der auf heutigen Annahmen beruht. Bei vielen fondsgebundenen Tarifen darf der Versicherer den Faktor später senken, wenn die Lebenserwartung steigt oder die Zinsen fallen. Maßgeblich für die Planung ist der garantierte Wert.
Die Überschüsse in der Rentenphase können die Zahlung erhöhen. Sie sind aber nicht garantiert und wurden in den vergangenen Jahren bei vielen Versicherern mehrfach gesenkt.
Kosten: der unterschätzte Renditefresser
Eine private Rentenversicherung enthält mehrere Kostenblöcke, die sich über Jahrzehnte stark auswirken. Wegen des Zinseszinseffekts fehlt jeder Euro, der heute an Kosten abfließt, später mitsamt seinen Erträgen.
- Abschluss- und Vertriebskosten: werden meist in den ersten fünf Jahren mit den Beiträgen verrechnet, weshalb der Vertragswert anfangs deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt.
- Verwaltungskosten: laufend, als Prozentsatz der Beiträge, des Guthabens oder als fester Betrag.
- Fondskosten: nur bei fondsgebundenen Tarifen, zusätzlich zu den Vertragskosten.
- Kosten in der Rentenphase: stecken im Rentenfaktor und sind für Laien kaum zu erkennen.
Eine gute Vergleichsgröße sind die Effektivkosten, die im Produktinformationsblatt stehen müssen. Sie geben an, um wie viele Prozentpunkte pro Jahr die Kosten die Rendite mindern.
Angenommen, jemand zahlt 30 Jahre lang 150 Euro im Monat ein. Die Beitragssumme beträgt 54.000 Euro.
Die Anlage erzielt vor Kosten 4,0 Prozent pro Jahr. Ohne Kosten wären es am Ende rund 104.100 Euro.
Bei Effektivkosten von 1,5 Prozent bleiben 2,5 Prozent Rendite. Ergebnis: rund 80.300 Euro.
Differenz: etwa 23.800 Euro, also fast die Hälfte der eingezahlten Beiträge.
Steuern: Rente und Kapitalauszahlung werden unterschiedlich behandelt
Lebenslange Rente: nur der Ertragsanteil
Wird eine lebenslange Rente gezahlt, ist nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig (§ 22 EStG). Er richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn und bleibt danach gleich. Bei Beginn mit 65 sind es 18 Prozent, mit 67 sind es 17 Prozent. Bei einer Monatsrente von 324 Euro ab 67 fließen also pro Jahr rund 661 Euro in die Einkommensteuer ein.
Kapitalauszahlung: Gewinn wird besteuert
Wer das Kapital wählt, versteuert den Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen. Grundsätzlich gilt die Abgeltungsteuer. Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und erfolgt die Auszahlung nach dem 62. Geburtstag (bei Verträgen vor 2012 nach dem 60.), ist nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Für ältere Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden, gelten teils andere Regeln.
Für wen sich eine private Rentenversicherung eignet
Ihre Stärke spielt sie aus, wenn jemand Sorge hat, im hohen Alter ohne Geld dazustehen, und dieses Risiko bewusst abgeben will. Gegenüber einem eigenen Entnahmeplan aus einem ETF-Sparplan kostet diese Sicherheit Rendite und Flexibilität. Wer früh stirbt, hat ohne Garantiezeit das Kapital weitgehend dem Kollektiv überlassen.
Wer die gesetzliche Rente ergänzen will und Anspruch auf eine geförderte Variante hat, sollte zunächst prüfen, ob die betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss günstiger ist. Unabhängige Einschätzungen zu bestehenden Verträgen bieten Verbraucherzentralen und eine Honorarberatung.
Worauf es beim Vergleich ankommt
- Effektivkosten aus dem Produktinformationsblatt nebeneinanderlegen, nicht nur den Beitrag.
- Garantierten Rentenfaktor prüfen und fragen, unter welchen Bedingungen er gesenkt werden darf.
- Bei fondsgebundenen Tarifen Fondsauswahl und laufende Fondskosten ansehen; günstige Indexfonds senken die Gesamtkosten spürbar.
- Flexibilität klären: Beitragspausen, Zuzahlungen, Teilentnahmen, Kapitalwahlrecht.
- Rentengarantiezeit oder Todesfallleistung nur vereinbaren, wenn Angehörige abgesichert werden sollen, denn beides senkt die Rente.
Häufige Fragen
Das hängt vom Rentenbeginn und vom Tarif ab, ein pauschaler Richtwert ist deshalb wenig aussagekräftig. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote mit gleichem Rentenbeginn. Entscheidend ist der garantierte Faktor, nicht der höhere rechnerische Wert.
Ja, während der Ansparphase ist eine Kündigung möglich. Ausgezahlt wird dann der Rückkaufswert, der in den ersten Jahren oft unter der Summe der Beiträge liegt. Alternativ lässt sich der Vertrag meist beitragsfrei stellen.
Pflichtversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen auf eine private Rente in der Regel keine Beiträge. Freiwillig Versicherte müssen dagegen auch solche Einkünfte angeben. Anders ist es bei Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge.
Die Rente schützt vor dem Risiko, das Geld zu überleben, und wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Das Kapital bietet volle Verfügbarkeit und kann vererbt werden. Wer gesundheitlich angeschlagen ist oder das Geld selbst anlegen will, wählt häufiger das Kapital.
Quellen und weiterführende Informationen
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Verbraucherzentrale
Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.