Was Förderkredite von normalen Krediten unterscheidet

Hinter jedem Förderkredit steht ein politisches Ziel. Bund und Länder wollen Investitionen anstoßen, die sonst zu selten oder zu spät getätigt würden. Dafür stellen sie über ihre Förderbanken Geld zu Bedingungen bereit, die eine Geschäftsbank so nicht anbieten würde. Auf Bundesebene ist das vor allem die KfW, die überwiegend dem Bund und zu einem kleineren Teil den Ländern gehört. Hinzu kommen die Landesförderbanken, etwa die NRW.BANK, die L-Bank in Baden-Württemberg oder die LfA Förderbank Bayern, mit eigenen Programmen für ihr Bundesland.

Typische Merkmale von Förderkrediten sind:

  • häufig niedrigere Zinsen als am Markt, weil sich Förderbanken günstig refinanzieren und teilweise öffentliche Mittel einsetzen
  • lange Laufzeiten, oft mit einer Zinsbindung über einen großen Teil davon
  • tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen nur Zinsen gezahlt werden
  • bei manchen Programmen ein Tilgungszuschuss, der einen Teil der Schuld erlässt
  • je nach Programm die Möglichkeit, außerplanmäßig zu tilgen

Konkrete Zinssätze lassen sich nicht pauschal nennen. Sie ändern sich mit dem allgemeinen Zinsniveau und hängen bei vielen Programmen davon ab, wie die Hausbank die Bonität des Antragstellers und die angebotenen Sicherheiten einstuft. Die aktuellen Konditionen veröffentlichen die Förderbanken selbst, meist mit Stand und Datum.

Das Hausbankprinzip

Wer einen Förderkredit möchte, geht in den meisten Fällen nicht direkt zur KfW oder zur Landesförderbank, sondern zu einer Bank oder Sparkasse seiner Wahl. Dieses Verfahren heißt Hausbankprinzip. Die Hausbank berät, prüft den Antrag, leitet ihn an die Förderbank weiter und zahlt das Geld aus. Die Förderbank stellt der Hausbank die Mittel zur Verfügung, der Kreditvertrag des Kunden läuft aber mit der Hausbank.

  1. Vorhaben planen und Finanzierungsbedarf ermitteln, idealerweise mit einem belastbaren Investitions- und Finanzierungsplan.
  2. Gespräch mit der Hausbank führen und passende Programme klären.
  3. Antrag über die Hausbank stellen, und zwar vor Beginn des Vorhabens.
  4. Die Hausbank prüft Bonität und Sicherheiten und reicht den Antrag bei der Förderbank ein.
  5. Nach der Zusage zahlt die Hausbank den Kredit aus, meist gegen Nachweis, wofür das Geld verwendet wird.

Der entscheidende Punkt: Die Hausbank trägt in der Regel das Ausfallrisiko. Sie entscheidet deshalb mit, ob der Kredit überhaupt zustande kommt, und verlangt die üblichen Sicherheiten. Bei einigen Programmen kann sie einen Teil des Risikos über eine Haftungsfreistellung an die Förderbank abgeben oder über eine Bürgschaftsbank absichern. Ganz ohne Prüfung und ohne Sicherheiten gibt es Förderkredite deshalb nur selten.

Gut zu wissen: Die Marge, die eine Hausbank an einem Förderkredit verdient, ist begrenzt. Manche Banken bieten Förderkredite deshalb nicht von sich aus an. Es kann sich lohnen, gezielt danach zu fragen oder nach einer Absage eine zweite Bank anzusprechen. Einige Angebote, etwa bestimmte Zuschüsse oder Studienkredite, werden auch direkt bei der Förderbank beantragt.

Zuschuss, Darlehen, Tilgungszuschuss: die Förderformen

Förderung ist nicht gleich Förderkredit. Je nach Programm gibt es Geld in unterschiedlicher Form, und der Unterschied ist für die eigene Rechnung entscheidend.

Förderformen im Vergleich
FormRückzahlungTypischer EinsatzZu beachten
FörderdarlehenvollständigInvestitionen, Gründung, BetriebsmittelBonitätsprüfung durch die Hausbank, Sicherheiten
Darlehen mit Tilgungszuschussteilweise, ein Teil wird erlassenEnergieeffizienz, Sanierung, bestimmte BauvorhabenZuschuss oft erst nach Nachweis der Maßnahme
Investitionszuschusskeineeinzelne Maßnahmen, Beratung, Innovationbegrenzte Mittel, Antrag oft direkt bei der Förderstelle
Bürgschaft oder Haftungsfreistellungkeine Auszahlung an den Kreditnehmerfehlende SicherheitenGebühr; der Kreditnehmer haftet weiter voll
Beteiligungskapitalkeine Tilgung im üblichen Sinn, aber VergütungStart-ups, WachstumMitspracherechte, teils Rückkaufvereinbarungen

Ein Zuschuss wirkt auf den ersten Blick am attraktivsten, weil er nicht zurückgezahlt wird. Er ist aber meist auf kleinere Beträge begrenzt, an enge Bedingungen geknüpft und oft schnell ausgeschöpft. Steuerlich sind Zuschüsse für Unternehmen in der Regel entweder Betriebseinnahmen oder sie mindern die Anschaffungskosten und damit die späteren Abschreibungen. Darlehen erreichen höhere Summen und sind planbarer, erscheinen aber in der Bilanz als Fremdkapital.

Rechenbeispiel: Was tilgungsfreie Jahre bewirken

Förderdarlehen und Bankkredit im Vergleich (angenommene Konditionen)

Angenommen, ein Betrieb finanziert eine Investition von 200.000 Euro über zehn Jahre.

Variante A, Bankkredit: Zins 6 Prozent, Tilgung in gleichen Raten ab dem ersten Jahr (20.000 Euro pro Jahr).

Belastung im ersten Jahr: 20.000 Euro Tilgung plus 12.000 Euro Zinsen = 32.000 Euro. Im zweiten Jahr: 20.000 plus 10.800 = 30.800 Euro.

Variante B, Förderdarlehen: Zins 4 Prozent, zwei tilgungsfreie Jahre, danach Tilgung in acht gleichen Raten (25.000 Euro pro Jahr).

Belastung im ersten und zweiten Jahr: jeweils nur 8.000 Euro Zinsen.

Zinsen über die gesamte Laufzeit: Variante A rund 66.000 Euro, Variante B rund 52.000 Euro.

Ergebnis: Variante B spart in diesem Beispiel rund 14.000 Euro Zinsen und entlastet die Liquidität im ersten Jahr um 24.000 Euro, im zweiten um 22.800 Euro.

Die Zahlen sind ausgedacht und zeigen nur das Prinzip. Gerade die tilgungsfreien Jahre sind bei Gründungen und Investitionen wertvoll, weil eine neue Maschine oder ein neuer Standort meist erst nach einer Anlaufphase Geld einbringt. Man sollte sie aber nicht mit geschenktem Geld verwechseln: Die Tilgung wird nur verschoben, die späteren Raten sind dafür höher. Für einen sauberen Vergleich verschiedener Angebote hilft der effektive Jahreszins.

Voraussetzungen und typische Stolperfallen

Wichtig zu wissen: Bei den meisten Programmen muss der Antrag gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Als Beginn gilt häufig schon der Abschluss eines Kauf- oder Liefervertrags. Wer erst bestellt und dann nach Förderung fragt, geht in der Regel leer aus. Planungsleistungen sind oft unschädlich, die genauen Regeln stehen im Merkblatt des jeweiligen Programms.

  • Antragsberechtigung: Viele Programme richten sich an kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der EU, an Gründer, Freiberufler oder Privatpersonen. Große Unternehmen sind oft ausgeschlossen oder erhalten schlechtere Konditionen.
  • Verwendungszweck: Das Geld darf nur für das beantragte Vorhaben eingesetzt werden. Eine Umschuldung bestehender Kredite ist meist nicht förderfähig.
  • Beihilferecht: Ein Zinsvorteil kann als staatliche Beihilfe gelten. Dann greifen Obergrenzen des EU-Rechts, etwa die De-minimis-Regel, deren Höchstbetrag die EU festlegt und von Zeit zu Zeit anpasst. Bereits erhaltene Beihilfen müssen angegeben werden.
  • Kombination: Mehrere Förderungen für dasselbe Vorhaben lassen sich nicht beliebig kombinieren.
  • Nachweise: Nach Abschluss des Vorhabens verlangen Förderbanken oft einen Verwendungsnachweis. Fehlt er oder wurde das Geld zweckwidrig eingesetzt, kann die Förderung zurückgefordert werden.

Förderkredite für Privatpersonen

Auch Privatleute können Förderkredite nutzen, vor allem rund ums Wohnen. Die KfW und viele Landesförderbanken haben Programme für den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums, für energetische Sanierungen und für den altersgerechten Umbau. In der Baufinanzierung werden sie meist mit einem regulären Bankdarlehen kombiniert. Daneben gibt es Bildungs- und Studienkredite.

Für Privatpersonen gilt dasselbe Grundprinzip wie für Firmen: Ein Förderkredit ist kein Geschenk und ersetzt keine solide Planung. Wer die Rate nicht dauerhaft tragen kann, dem hilft auch ein günstiger Zins nicht.

Grenzen und Kritik

Förderkredite sind ein nützliches Werkzeug, haben aber Schwächen. Der Antragsaufwand ist höher als bei einem normalen Kredit, und die Landschaft aus Bundes- und Landesprogrammen ist unübersichtlich. Programme werden geändert, ausgesetzt oder kurzfristig gestoppt, wenn die Mittel erschöpft sind. Wer seine Planung fest auf eine bestimmte Förderung stützt, braucht einen Plan B.

Hinzu kommt, dass der Zinsvorteil je nach Marktlage klein ausfallen kann. Dann liegt der eigentliche Nutzen eher in den langen Laufzeiten, den tilgungsfreien Jahren oder in Zuschüssen. Ein Förderkredit lohnt sich deshalb nicht automatisch, sondern nur dann, wenn er im direkten Vergleich mit einem regulären Angebot besser abschneidet. Erste Orientierung geben die Websites der Förderbanken, die IHK und die Förderdatenbank des Bundes.

Häufige Fragen

Bei den meisten Förderkrediten nicht. Sie werden über eine Bank oder Sparkasse beantragt, die den Kredit prüft, weiterleitet und auszahlt. Ausnahmen gibt es bei einigen Zuschüssen und bei Studienkrediten, die direkt bei der Förderbank beantragt werden können.

Nur selten. Weil die Hausbank meist das Ausfallrisiko trägt, verlangt sie in der Regel Sicherheiten. Fehlen diese, können eine Haftungsfreistellung durch die Förderbank oder eine Ausfallbürgschaft einer Bürgschaftsbank helfen, den Kredit trotzdem möglich zu machen.

Normalerweise nicht, solange die Bedingungen des Programms eingehalten werden. Wird das Geld zweckwidrig verwendet, fehlt der Verwendungsnachweis oder wurde das Vorhaben vor dem Antrag begonnen, kann die Förderstelle den Zuschuss zurückfordern.

Ja, das ist sogar üblich. Gerade bei größeren Investitionen oder Baufinanzierungen deckt der Förderkredit oft nur einen Teil des Bedarfs, den Rest übernimmt ein reguläres Darlehen. Bei der Kombination mehrerer Förderungen für dasselbe Vorhaben gelten dagegen Grenzen.

Quellen und weiterführende Informationen

Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.