Was ist eine Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt oder Eigenanteil genannt, ist der Teil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst zahlt. Vereinbart wird sie beim Abschluss des Vertrags. Bei einer Selbstbeteiligung von 300 Euro und einem Schaden von 1.000 Euro zahlt der Versicherer 700 Euro.

Für den Versicherer hat das zwei Vorteile. Er muss weniger zahlen und spart vor allem Bearbeitungskosten für viele kleine Schäden, bei denen der Aufwand im Verhältnis zur Summe hoch ist. Einen Teil dieser Ersparnis gibt er über einen niedrigeren Beitrag weiter. Außerdem gehen Versicherte mit eigenem Anteil am Schaden in der Regel etwas sorgfältiger mit dem Risiko um.

Lohnt sich das? Ein Rechenbeispiel

Die Kernfrage lautet: Wie viele Jahre Beitragsersparnis braucht es, bis ein Schaden mit Selbstbeteiligung ausgeglichen ist? Die Antwort ergibt sich aus einer einfachen Division.

Vollkasko mit und ohne Selbstbeteiligung

Angenommen, eine Vollkaskoversicherung kostet ohne Selbstbeteiligung 900 Euro im Jahr.

Mit 500 Euro Selbstbeteiligung kostet sie 720 Euro im Jahr. Die Ersparnis beträgt 180 Euro.

Schwelle: 500 Euro geteilt durch 180 Euro = rund 2,8 Jahre

Ergebnis: Tritt seltener als etwa alle drei Jahre ein Vollkaskoschaden ein, ist der Tarif mit Selbstbeteiligung günstiger.

Gesamtkosten über fünf Jahre im Beispiel
Schäden in fünf Jahrenohne Selbstbeteiligungmit 500 Euro Selbstbeteiligung
keiner4.500 Euro3.600 Euro
einer4.500 Euro4.100 Euro
zwei4.500 Euro4.600 Euro
drei4.500 Euro5.100 Euro

Bei einem Schaden in fünf Jahren liegt der Tarif mit Selbstbeteiligung noch vorn, erst ab zwei Schäden kippt das Ergebnis. Für die meisten Versicherten ist das eine gute Wette, weil Schäden in der Vollkasko eher die Ausnahme sind. Nicht eingerechnet ist hier, dass bei der Kfz-Versicherung ein Schaden zusätzlich den Beitrag erhöhen kann. Dazu weiter unten mehr.

Die Ersparnis wächst meist nicht im gleichen Maß wie die Selbstbeteiligung. Der Schritt von null auf 300 Euro bringt oft mehr als der von 500 auf 1.000 Euro. Es lohnt sich daher, mehrere Stufen zu vergleichen und für jede die Schwelle aus Selbstbeteiligung geteilt durch Ersparnis zu berechnen. Je länger diese Schwelle in Jahren ausfällt, desto schlechter ist das Angebot.

Abzug, Schwelle oder Prozent: die Formen

Abzugsfranchise

Die häufigste Form. Von jedem Schaden wird ein fester Betrag abgezogen. Liegt der Schaden darunter, zahlt der Versicherer nichts. Das Beispiel oben arbeitet mit einer Abzugsfranchise.

Integralfranchise

Hier gibt es eine Schwelle. Liegt der Schaden darunter, zahlt der Versicherte allein. Liegt er darüber, übernimmt der Versicherer den gesamten Schaden ohne Abzug. Diese Form ist bei Privatkunden selten, kommt aber zum Beispiel in der Transportversicherung vor.

Prozentuale Selbstbeteiligung

Der Versicherte trägt einen Prozentsatz jedes Schadens, oft mit einem Mindest- und einem Höchstbetrag. Ohne Obergrenze kann das bei großen Schäden teuer werden. Diese Variante findet sich etwa in manchen Krankenzusatztarifen oder in der Gewerbeversicherung.

Jährlicher Selbstbehalt

Typisch für die private Krankenversicherung. Der Versicherte zahlt Rechnungen bis zu einem festen Jahresbetrag selbst, erst darüber erstattet der Versicherer. Der Betrag gilt pro Kalenderjahr, nicht pro Rechnung.

Typische Selbstbeteiligungen nach Versicherungsart

Verbreitete Größenordnungen (je nach Tarif unterschiedlich)
Versicherungübliche SelbstbeteiligungBemerkung
Teilkasko150 EuroSchaden hat keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse
Vollkasko300 bis 1.000 Eurooft kombiniert mit 150 Euro in der Teilkasko
Hausrat150 bis 500 EuroBeitragsersparnis oft gering
Wohngebäude500 bis 2.500 Eurobei hohen Beiträgen spürbarer Effekt
Rechtsschutz150 bis 500 Euroteils sinkend bei schadenfreien Jahren
Privathaftpflichtmeist keine, teils 150 EuroErsparnis lohnt selten
Private Krankenversicherungeinige Hundert bis mehrere Tausend Euro im Jahrgroßer Einfluss auf den Beitrag

Die Beitragsersparnis ist nicht bei jeder Versicherung gleich. Wo der Beitrag ohnehin niedrig ist, wie bei der Privathaftpflicht, bringt eine Selbstbeteiligung kaum etwas, nimmt aber im Schadenfall einen spürbaren Betrag. Bei teuren Verträgen wie Vollkasko oder privater Krankenversicherung ist der Effekt deutlich größer.

Sonderfall Kfz: Selbstbeteiligung und Schadenfreiheitsklasse

In der Kfz-Versicherung hängt der Beitrag stark von der Schadenfreiheitsklasse ab. Meldet man einen Vollkaskoschaden, wird man zurückgestuft und zahlt mehrere Jahre lang einen höheren Beitrag. Bei kleineren Schäden lohnt es sich deshalb oft ohnehin, sie selbst zu bezahlen. Eine hohe Selbstbeteiligung kostet in diesem Fall nichts zusätzlich, weil der Schaden sowieso nicht gemeldet würde.

Gut zu wissen: Viele Versicherer bieten an, eine Rückstufung zu vermeiden, indem der Versicherte den gezahlten Schaden innerhalb einer Frist zurückerstattet. Ob sich das lohnt, zeigt ein Vergleich der Erstattung mit dem Mehrbeitrag der folgenden Jahre. Für Teilkaskoschäden gibt es keine Rückstufung.

Selbstbehalt in der Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung ist der jährliche Selbstbehalt das wichtigste Mittel, um den Beitrag zu steuern. Angestellte sollten bedenken, dass der Arbeitgeber nur den Beitrag bezuschusst, nicht den Selbstbehalt. Ein hoher Selbstbehalt senkt also auch den Arbeitgeberanteil. Für Selbstständige sieht die Rechnung anders aus.

Viele private Krankenversicherer erstatten zudem einen Teil des Beitrags, wenn in einem Jahr keine Rechnungen eingereicht werden. Dann kann es sinnvoll sein, auch Kosten oberhalb des Selbstbehalts selbst zu tragen. Das lohnt sich nur, wenn die Rückerstattung höher ist als die selbst bezahlten Rechnungen.

Steuerlich ist der Selbstbehalt kein Versicherungsbeitrag und deshalb nicht als Sonderausgabe absetzbar. Krankheitskosten können aber als außergewöhnliche Belastung zählen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Gesetzlich Versicherte können über einen Wahltarif ebenfalls einen Selbstbehalt vereinbaren und erhalten dafür eine Prämie. Daran sind sie mindestens drei Jahre gebunden. Mehr zu den Unterschieden der Systeme steht im Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Wann eine Selbstbeteiligung sinnvoll ist

Versicherungen sind für Schäden da, die man nicht allein tragen kann. Kleine Schäden, die das Budget verkraftet, muss man nicht versichern. Aus diesem Grundsatz folgt eine einfache Faustregel: Die Selbstbeteiligung sollte so hoch sein, wie man jederzeit ohne Probleme aus eigenen Mitteln zahlen kann, nicht höher.

  • Eher ja, wenn ausreichende Rücklagen vorhanden sind und der Beitrag spürbar sinkt.
  • Eher ja, wenn Schäden selten sind und kleine Schäden ohnehin nicht gemeldet würden.
  • Eher nein, wenn ein Schaden von einigen Hundert Euro das Konto ins Minus bringen würde.
  • Eher nein, wenn die Ersparnis im Verhältnis zur Selbstbeteiligung klein ist, etwa 20 Euro im Jahr für 500 Euro Eigenanteil.

Wie stark eine Selbstbeteiligung die Beiträge senkt, zeigt am einfachsten ein Angebot mit mehreren Varianten desselben Tarifs. Wer den Beitrag dauerhaft senken will, findet in einer passenden Selbstbeteiligung oft einen einfacheren Hebel als in einem Wechsel des Anbieters. Wie man einen bestehenden Vertrag anpasst oder beendet, erklärt der Beitrag Versicherung kündigen.

Häufige Fragen

Bei der üblichen Abzugsfranchise ja, sie wird von jedem einzelnen Schaden abgezogen. Bei einem jährlichen Selbstbehalt, wie in der privaten Krankenversicherung, gilt der Betrag dagegen einmal pro Kalenderjahr.

Wenn der andere den Unfall verursacht hat, zahlt dessen Haftpflichtversicherung den Schaden. Die eigene Kasko und damit die Selbstbeteiligung kommt dann gar nicht zum Zug. Nur bei unklarer Schuld oder Teilschuld kann ein Teil beim eigenen Vertrag bleiben.

In vielen Verträgen lässt sich die Selbstbeteiligung zum nächsten Versicherungsjahr anpassen. Eine Senkung kann der Versicherer an eine Gesundheitsprüfung oder an Bedingungen knüpfen, eine Erhöhung ist meist unkompliziert.

Sie senkt den Beitrag deutlich, belastet aber im Krankheitsfall jedes Jahr erneut. Bei Angestellten mindert sie zudem den Zuschuss des Arbeitgebers, weil dieser nur auf den Beitrag gezahlt wird. Die Rechnung sollte deshalb über mehrere Jahre und mit realistischen Arztkosten gemacht werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.