Was eine Rechtsschutzversicherung bezahlt

Ein Rechtsstreit kostet Geld, oft mehr als erwartet. Anwälte rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, die Gebühren steigen mit dem Streitwert. Wer vor Gericht verliert, trägt in der Regel auch die Kosten der Gegenseite. Die Versicherung übernimmt im versicherten Bereich typischerweise:

  • die Gebühren des eigenen Anwalts, bei freier Anwaltswahl
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Zeugen und gerichtlich bestellte Sachverständige
  • die Anwaltskosten der Gegenseite, wenn das Gericht sie dem Versicherten auferlegt
  • je nach Tarif die Kosten einer Mediation
  • im Strafrecht unter Umständen eine Kaution als Darlehen

Nicht übernommen werden Schadenersatzforderungen oder Bußgelder selbst. Die Versicherung zahlt nur die Kosten des Verfahrens, nicht das, was am Ende zu zahlen ist. Genau hier liegt die Grenze zur Haftpflichtversicherung: Diese begleicht berechtigte Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte ab. Die Rechtsschutzversicherung dagegen hilft vor allem, eigene Ansprüche aktiv durchzusetzen.

Wo die Grenzen der Leistung liegen, steht in den Versicherungsbedingungen. Jeder Tarif nennt eine Versicherungssumme je Rechtsschutzfall, bis zu der Kosten übernommen werden. Bei langen Verfahren über mehrere Instanzen oder hohen Streitwerten sollte diese Summe großzügig bemessen sein. Außerdem gilt meist eine Selbstbeteiligung je Fall, und für Verfahren im Ausland gelten oft niedrigere Höchstbeträge.

Die Bausteine im Überblick

Rechtsschutz wird nicht als ein Produkt verkauft, sondern in Lebensbereichen. Diese lassen sich einzeln oder kombiniert abschließen. Üblich sind vier Bausteine:

Typische Bausteine der Rechtsschutzversicherung
BausteinTypische StreitfälleÜbliche Wartezeit
PrivatrechtsschutzÄrger mit Handwerkern, Onlinehändlern oder Reiseveranstaltern, Streit mit Behörden über Sozialleistungenmeist 3 Monate, bei Schadenersatz keine
BerufsrechtsschutzAbmahnung, Kündigung, ausstehender Lohn, Streit um das Arbeitszeugnismeist 3 Monate
VerkehrsrechtsschutzSchadenersatz nach Unfall, Bußgeldverfahren, Streit mit der Werkstatt oder beim Autokauffür Schadenersatz und Bußgeld meist keine
Wohn- und GrundstücksrechtsschutzNebenkostenabrechnung, Mieterhöhung, Kündigung, Streit mit Nachbarnmeist 3 Monate

Den Wohnungsbaustein gibt es für Mieter und für Eigentümer. Vermieter brauchen eine eigene Variante für jede vermietete Einheit. Selbstständige bekommen den Privatbereich meist nur zusammen mit einem Firmenrechtsschutz, der berufliche Streitigkeiten der Firma abdeckt. Viele Mieter sind zusätzlich über einen Mieterverein abgesichert, der Beratung und teilweise Prozesskostenschutz bietet.

Quer zu diesen Bereichen liegt der Strafrechtsschutz. Er ist in den Bausteinen meist für fahrlässige Vergehen enthalten, etwa für eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr. Wird nur Vorsatz vorgeworfen, zahlt die Versicherung zunächst und fordert das Geld zurück, falls es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vorsatztat kommt. Bei Verbrechen besteht in der Regel gar kein Schutz.

Wartezeiten und der Zeitpunkt des Streits

Eine Rechtsschutzversicherung lässt sich nicht erst dann abschließen, wenn der Ärger schon begonnen hat. Dafür sorgen zwei Regeln. Erstens gilt in den meisten Bereichen eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Zweitens zählt nicht der Zeitpunkt, zu dem der Anwalt eingeschaltet wird, sondern der Zeitpunkt des ersten behaupteten Rechtsverstoßes.

Liegt dieser Verstoß vor Vertragsbeginn oder innerhalb der Wartezeit, besteht kein Schutz. Versicherer prüfen das genau. Bei einem Arbeitsrechtsstreit kann schon eine frühere Abmahnung oder eine verschlechterte Vertragsänderung als Beginn gewertet werden.

Beispiel: Kündigung kurz nach Vertragsbeginn

Angenommen, ein Vertrag mit Berufsrechtsschutz beginnt am 1. März. Die Wartezeit von drei Monaten endet am 31. Mai.

Am 20. Mai erhält der Versicherte eine Abmahnung, am 15. Juli folgt die Kündigung.

Der Versicherer kann argumentieren, der Streit habe mit der Abmahnung und damit in der Wartezeit begonnen. Die Kostenübernahme für die Kündigungsschutzklage ist dann fraglich.

Wäre die Abmahnung erst am 5. Juni gekommen, läge der erste Verstoß nach der Wartezeit. Der Fall wäre versichert.

Hinweis: Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a ArbGG). Ohne Versicherung bleibt man auf diesen Kosten in jedem Fall sitzen.

Gut zu wissen: Wer von einem anderen Versicherer wechselt, sollte auf lückenlosen Übergang achten. Viele Versicherer verzichten dann auf die Wartezeit für Bereiche, die schon vorher versichert waren.

Was nicht versichert ist

Die Liste der Ausschlüsse ist der Teil der Bedingungen, der am häufigsten zu Enttäuschung führt. Einige Bereiche sind fast in jedem Tarif ausgeschlossen oder nur mit einer Erstberatung abgedeckt:

  • Familien- und Erbrecht: Scheidung, Unterhalt und Erbstreit. Meist gibt es nur einen Beratungsrechtsschutz für ein erstes Anwaltsgespräch.
  • Bauen und Kaufen von Immobilien: Streit mit dem Bauträger, Planungsfehler, Mängel beim Hauskauf und Probleme rund um die Baufinanzierung sind regelmäßig nicht versichert.
  • Kapitalanlagen: Auseinandersetzungen über Wertpapiere, Beteiligungen oder spekulative Geldanlagen schließen viele Tarife aus oder begrenzen sie stark.
  • Vorsätzliche Straftaten: Wer wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt wird, muss erstattete Kosten zurückzahlen.
  • Halteverbot und Parkverstöße: Im Verkehrsrechtsschutz sind Verfahren wegen Halt- oder Parkverstößen meist ausgenommen.
  • Streit mit dem eigenen Versicherer über den Rechtsschutzvertrag selbst.

Auch die Abwehr von Forderungen deckt die Versicherung nicht automatisch. Wer zum Beispiel einen Mahnbescheid wegen einer offenen Rechnung erhält, ist nur versichert, wenn der zugrunde liegende Vertragsbereich mitversichert ist. Für Streitigkeiten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits absehbar waren, gibt es ohnehin keinen Schutz.

Kündigung durch den Versicherer: Nach mehreren Rechtsschutzfällen innerhalb kurzer Zeit darf der Versicherer den Vertrag kündigen. Ein neuer Versicherer fragt nach Vorschäden und lehnt dann oft ab. Wer jeden kleinen Streit über die Versicherung abwickelt, riskiert also den Schutz für den großen.

So läuft ein Rechtsschutzfall ab

  1. Deckungsanfrage stellen: Vor dem Gang zum Anwalt oder durch den Anwalt selbst wird beim Versicherer angefragt, ob der Fall versichert ist. Dazu gehören eine Schilderung des Sachverhalts und vorhandene Schreiben.
  2. Deckungszusage abwarten: Der Versicherer prüft, ob der Bereich versichert ist, ob die Wartezeit abgelaufen ist und ob das Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat.
  3. Anwalt frei wählen: Nach § 127 VVG darf der Versicherte den Anwalt selbst aussuchen. Empfehlungen des Versicherers sind unverbindlich.
  4. Selbstbeteiligung zahlen: Der vereinbarte Eigenanteil wird je Fall fällig, oft einige hundert Euro.
  5. Bei Ablehnung reagieren: Lehnt der Versicherer wegen fehlender Erfolgsaussicht ab, steht nach § 128 VVG ein Gutachter- oder Stichentscheidverfahren offen, in dem ein Anwalt die Erfolgsaussichten verbindlich bewertet.

Viele Tarife bieten außerdem eine telefonische Rechtsberatung an, bevor überhaupt ein Fall gemeldet wird. Diese wird in der Regel nicht als Rechtsschutzfall gezählt.

Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?

Anders als eine Haftpflicht schützt der Rechtsschutz nicht vor dem finanziellen Ruin, sondern vor Kosten, die viele zur Not selbst tragen könnten. In Listen zu sinnvollen Versicherungen steht sie deshalb meist nicht ganz oben. Ein konkreter Nutzen besteht vor allem dort, wo Streit wahrscheinlich und teuer ist: im Arbeitsverhältnis, als Mieter in angespannten Wohnungsmärkten und im Straßenverkehr.

Dagegen spricht, dass gerade die teuersten Konflikte des Lebens, Scheidung, Erbe und Hausbau, kaum abgedeckt sind. Rechnet man Beitrag und Selbstbeteiligung über viele Jahre zusammen, kommt eine Summe zusammen, die einen einzelnen kleineren Prozess oft übersteigt.

Es gibt auch Alternativen. Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Rechtsschutz im Arbeitsrecht, Mietervereine im Mietrecht, Automobilclubs teilweise im Verkehrsrecht. Wer wenig Einkommen hat, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen und für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO. Die Verbraucherzentralen bieten zu vielen Alltagskonflikten außerdem eine günstige Erstberatung.

Häufige Fragen

Nein. Entscheidend ist der Zeitpunkt des ersten Rechtsverstoßes. Liegt er vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, lehnt der Versicherer die Kostenübernahme ab. Eine Versicherung erst dann abzuschließen, wenn der Konflikt schon da ist, hilft für diesen Fall also nicht.

In aller Regel nicht. Die meisten Tarife bieten im Familienrecht nur einen Beratungsrechtsschutz, also die Kosten für ein erstes Gespräch mit einem Anwalt. Das eigentliche Scheidungsverfahren und Streit um Unterhalt oder Zugewinn bezahlen Versicherte selbst.

Ja, das Recht auf freie Anwaltswahl ist in § 127 VVG festgeschrieben. Manche Tarife belohnen es mit einer niedrigeren Selbstbeteiligung, wenn ein vom Versicherer empfohlener Anwalt gewählt wird. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht.

Üblich sind drei Monate ab Vertragsbeginn, etwa für Arbeits-, Miet- und Vertragsrecht. Für Schadenersatz nach Unfällen und im Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht gilt meist keine Wartezeit. Einzelne Tarife sehen für bestimmte Bereiche längere Fristen vor.

Quellen und weiterführende Informationen

Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.