Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Höhe richtet sich nach dem Bundesland, in dem das Kirchenmitglied seinen Wohnsitz hat. Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer beziehungsweise die monatliche Lohnsteuer. Wer keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer.
| Bundesland | Satz auf die Einkommensteuer |
|---|---|
| Bayern, Baden-Württemberg | 8 Prozent |
| alle übrigen 14 Bundesländer | 9 Prozent |
Angenommen, ein Angestellter in Nordrhein-Westfalen zahlt 600 Euro Lohnsteuer im Monat.
Kirchensteuer 9 Prozent: 54,00 Euro im Monat, 648 Euro im Jahr
Derselbe Lohn in Bayern: 8 Prozent = 48,00 Euro im Monat, 576 Euro im Jahr
Ergebnis: Der Wohnort macht bei gleicher Lohnsteuer 72 Euro im Jahr Unterschied.
Ähnlich wie beim Solidaritätszuschlag werden für die Berechnung die Kinderfreibeträge berücksichtigt, auch wenn bei der Einkommensteuer das Kindergeld günstiger war. Eltern zahlen deshalb etwas weniger Kirchensteuer, als es 8 oder 9 Prozent ihrer tatsächlichen Steuer entsprechen würde.
Was die Mitgliedschaft im Jahr kostet, lässt sich deshalb am einfachsten am eigenen Steuerbescheid ablesen: Dort steht die festgesetzte Kirchensteuer als eigener Betrag. Bei Einmalzahlungen wie Abfindungen oder Bonuszahlungen steigt sie mit, weil die Lohnsteuer im Auszahlungsmonat höher ausfällt. Ein Teil davon kommt oft über die Steuererklärung zurück.
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Steuerpflichtig sind Mitglieder einer Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist und Kirchensteuer erhebt. Das sind vor allem die evangelischen Landeskirchen und die katholischen Bistümer, außerdem unter anderem die altkatholische Kirche, jüdische Gemeinden in mehreren Ländern und einige freireligiöse Gemeinden. Viele Freikirchen und muslimische Verbände erheben keine Kirchensteuer, sondern finanzieren sich über freiwillige Beiträge.
Die Mitgliedschaft beginnt in der Regel mit der Taufe. Sie wird beim Melderegister geführt und als Steuermerkmal an das Finanzamt und den Arbeitgeber übermittelt. Mit Steuerpflicht ist dabei immer nur ein Teil der Mitglieder gemeint: Kinder, Rentner mit niedriger Rente oder Studierende ohne nennenswertes Einkommen zahlen nichts, weil keine Einkommensteuer anfällt.
Wofür das Geld verwendet wird
Die beiden großen Kirchen nehmen zusammen jährlich rund 13 Milliarden Euro Kirchensteuer ein. Das Geld fließt nach Angaben der Kirchen vor allem in Personal wie Pfarrer, Kirchenmusiker und Verwaltung, in den Erhalt von Gebäuden sowie in Kindertagesstätten, Beratungsstellen und soziale Arbeit. Einrichtungen von Caritas und Diakonie finanzieren sich dagegen überwiegend aus öffentlichen Mitteln und Leistungsentgelten, nicht aus der Kirchensteuer. Da die Mitgliederzahlen seit Jahren sinken, rechnen die Kirchen langfristig mit geringeren Einnahmen.
So wird die Kirchensteuer erhoben
Die Kirchen haben die Verwaltung der Steuer gegen eine Gebühr an den Staat übertragen. Finanzämter, Arbeitgeber und Banken ziehen sie zusammen mit den übrigen Steuern ein und leiten sie weiter. Es gibt drei Wege.
Über die Lohnsteuer
Bei Arbeitnehmern behält der Arbeitgeber die Kirchensteuer jeden Monat zusammen mit der Lohnsteuer ein. Welche Konfession hinterlegt ist, steht in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen und auf der Gehaltsabrechnung, etwa als rk (römisch-katholisch) oder ev (evangelisch). Die Höhe hängt damit auch von der Steuerklasse ab, weil diese die Lohnsteuer bestimmt.
Über die Einkommensteuererklärung
Selbstständige, Vermieter und alle, die eine Steuererklärung abgeben, bekommen die Kirchensteuer im Einkommensteuerbescheid festgesetzt. Vorauszahlungen werden zusammen mit den Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig.
Über Kapitalerträge
Banken fragen einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern das Kirchensteuermerkmal ihrer Kunden ab und behalten die Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne automatisch ein. Weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar ist, sinkt die Kapitalertragsteuer leicht unter 25 Prozent. Wer der Datenweitergabe widerspricht (Sperrvermerk), muss die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt die Kirchensteuer nachträglich festsetzt.
| ohne Kirche | mit 8 Prozent | mit 9 Prozent | |
|---|---|---|---|
| Kapitalertragsteuer | 25,00 % | 24,51 % | 24,45 % |
| Solidaritätszuschlag | 1,375 % | 1,35 % | 1,34 % |
| Kirchensteuer | 0 % | 1,96 % | 2,20 % |
| Gesamt (gerundet) | 26,38 % | 27,82 % | 27,99 % |
Kappung und besonderes Kirchgeld
Bei hohen Einkommen kann die Kirchensteuer begrenzt werden. Viele Landeskirchen und Bistümer kappen sie auf einen Anteil des zu versteuernden Einkommens, der je nach Land und Kirche etwa zwischen 2,75 und 4 Prozent liegt. Teils geschieht das automatisch, teils nur auf Antrag bei der Kirche. Ob und wie gekappt wird, regelt jedes Land und jede Kirche selbst; in einzelnen Ländern ist keine Kappung vorgesehen.
Eine Sonderform betrifft Ehepaare, bei denen nur einer Mitglied ist und kaum eigenes Einkommen hat, der andere aber gut verdient und konfessionslos ist. Damit die Kirchensteuer dann nicht praktisch auf null sinkt, erheben viele Kirchen bei Zusammenveranlagung ein besonderes Kirchgeld. Es richtet sich nach einer Staffel, die vom gemeinsamen Einkommen abhängt.
Kirchensteuer von der Steuer absetzen
Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe unbegrenzt abziehbar. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurde. Erstattungen aus Vorjahren werden gegengerechnet. Die tatsächliche Belastung liegt dadurch spürbar unter dem nominalen Satz.
Angenommen, jemand zahlt 1.000 Euro Kirchensteuer im Jahr und hat einen Grenzsteuersatz von 35 Prozent.
Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug: rund 350 Euro (zuzüglich geringer Ersparnis bei Soli und Kirchensteuer selbst)
Ergebnis: Die Nettobelastung liegt bei etwa 650 Euro statt 1.000 Euro.
Gut zu wissen: Die im Abzugsverfahren auf Kapitalerträge einbehaltene Kirchensteuer ist bereits über die verminderte Kapitalertragsteuer berücksichtigt. Sie darf nicht noch einmal als Sonderausgabe angesetzt werden.
Kirchenaustritt: Ablauf und Folgen
Wer die Kirchensteuer nicht mehr zahlen will, muss aus der Kirche austreten. Ein Widerspruch nur gegen die Steuer bei fortbestehender Mitgliedschaft ist nicht möglich. Der Austritt ist eine Erklärung gegenüber einer staatlichen Stelle, nicht gegenüber der Kirche.
- Zuständige Stelle ermitteln: je nach Bundesland das Standesamt oder das Amtsgericht am Wohnort.
- Austritt persönlich erklären oder, wo zugelassen, schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift. Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Melde- oder Taufnachweis.
- Gebühr zahlen: Sie ist landesrechtlich geregelt und unterschiedlich hoch, in einigen Ländern entfällt sie.
- Austrittsbescheinigung aufbewahren. Sie dient als Nachweis gegenüber Finanzamt und Arbeitgeber, falls das Merkmal nicht rechtzeitig geändert wird.
Die Steuerpflicht endet je nach Landesrecht mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde, oder mit Ablauf des Folgemonats. Die Meldebehörde ändert das Merkmal, der Arbeitgeber erhält es elektronisch. Für das laufende Jahr wird die Kirchensteuer in der Steuererklärung anteilig berechnet. Banken übernehmen die Änderung mit der nächsten jährlichen Abfrage.
Wichtig zu wissen: Der Austritt hat Folgen über die Steuer hinaus. Kirchliche Trauung, Patenamt oder Tätigkeit bei einem kirchlichen Arbeitgeber können betroffen sein. Ein späterer Wiedereintritt ist möglich, er läuft dann über die Kirchengemeinde.
Häufige Fragen
Nur wenn auf die Rente und andere Einkünfte tatsächlich Einkommensteuer anfällt. Bei vielen Rentnern liegt das Einkommen unter dem Grundfreibetrag, dann entfällt auch die Kirchensteuer. Auf Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags wird sie aber bei Mitgliedern einbehalten.
Bei einem pauschal versteuerten Minijob ist die Kirchensteuer in der Pauschalsteuer enthalten oder fällt nicht gesondert an. Der Minijobber zahlt dann keine eigene Kirchensteuer. Wird der Minijob ausnahmsweise nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet, gelten die normalen Regeln.
Die Gebühr legt jedes Bundesland selbst fest. Sie liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich, in manchen Ländern ist der Austritt gebührenfrei. Auskunft gibt das zuständige Standesamt oder Amtsgericht.
Die Bank fragt das Kirchensteuermerkmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Dagegen kann man dort einen Sperrvermerk einlegen. Dann meldet das Bundeszentralamt dies dem Finanzamt, und die Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Quellen und weiterführende Informationen
Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.