Was die gesetzliche Kasse beim Zahnersatz zahlt
Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenversicherung keinen Prozentsatz der Rechnung, sondern einen befundorientierten Festzuschuss. Für jeden Befund, etwa einen fehlenden Backenzahn, gibt es eine sogenannte Regelversorgung. Das ist die einfache, medizinisch ausreichende Lösung, meist eine Brücke oder eine Krone ohne aufwendige Verblendung. Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten dieser Regelversorgung.
Wer regelmäßig zur Kontrolle geht und das im Bonusheft dokumentieren lässt, erhält mehr. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der lückenlos nachgewiesenen Jahre.
| Nachweis im Bonusheft | Festzuschuss in Prozent der Regelversorgung |
|---|---|
| kein oder lückenhafter Nachweis | 60 Prozent |
| 5 Jahre lückenlos | 70 Prozent |
| 10 Jahre lückenlos | 75 Prozent |
| Härtefall bei geringem Einkommen | bis zu 100 Prozent der Regelversorgung |
Wichtig ist der Bezugspunkt: Der Zuschuss bemisst sich immer an der Regelversorgung, nicht an der tatsächlich gewählten Lösung. Wer sich für ein Implantat statt einer Brücke entscheidet, erhält denselben Betrag wie für die Brücke. Die Mehrkosten trägt er allein. Bei Implantaten, vollkeramischen Kronen oder Inlays entsteht deshalb häufig ein Eigenanteil von mehreren Tausend Euro.
Welche Leistungen eine Zahnzusatzversicherung abdeckt
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. Sie ergänzt die Kassenleistung, ersetzt sie aber nicht. Tarife decken je nach Umfang mehrere Bereiche ab:
- Zahnersatz: Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate, Inlays. Das ist der Kern fast aller Tarife und der Bereich mit den höchsten Kosten.
- Zahnbehandlung: Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontitisbehandlung, soweit die Kasse sie nicht oder nur teilweise übernimmt.
- Prophylaxe: professionelle Zahnreinigung, oft mit einem jährlichen Höchstbetrag.
- Kieferorthopädie: Zahnspangen für Kinder in leichteren Fällen, für die die Kasse nicht zahlt. Für Erwachsene leisten nur wenige Tarife.
Zahnärzte rechnen private Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ab, mit einem Steigerungsfaktor je nach Aufwand. Gute Tarife erstatten bis zum Höchstsatz dieser Gebührenordnung. Begrenzt ein Tarif die Erstattung auf einen niedrigeren Faktor, bleibt bei aufwendigen Behandlungen ein Rest beim Patienten.
Drei Arten, wie Tarife rechnen
Die Angabe "bis zu 90 Prozent" sagt wenig, solange unklar ist, worauf sich die Prozentzahl bezieht. In der Praxis gibt es drei Modelle.
| Modell | So wird gerechnet | Einschätzung |
|---|---|---|
| Prozent vom Rechnungsbetrag | Versicherung und Kasse zahlen zusammen einen festen Anteil der Gesamtrechnung | transparent, Eigenanteil gut kalkulierbar |
| Prozent vom Restbetrag | Versicherung zahlt einen Anteil dessen, was nach dem Kassenzuschuss übrig bleibt | bei hohen Rechnungen oft schwächer |
| Verdopplung des Festzuschusses | Versicherung zahlt noch einmal den Betrag des Kassenzuschusses | günstig, bei Implantaten meist zu wenig |
Rechenbeispiel: ein Implantat
Angenommen, die Rechnung beträgt 3.000 Euro. Die Regelversorgung für diesen Befund liegt bei 800 Euro, ein Bonusheft fehlt.
Festzuschuss der Kasse: 60 Prozent von 800 Euro = 480 Euro
Ohne Zusatzversicherung: 3.000 minus 480 = 2.520 Euro Eigenanteil
Tarif A (90 Prozent vom Rechnungsbetrag, inklusive Kassenanteil): 2.700 Euro gesamt, davon Versicherung 2.220 Euro. Eigenanteil 300 Euro.
Tarif B (Verdopplung des Festzuschusses): Versicherung 480 Euro. Eigenanteil 2.040 Euro.
Ergebnis: Bei teurem Zahnersatz entscheidet das Erstattungsmodell über einen Unterschied von rund 1.700 Euro.
Das Beispiel zeigt zugleich, warum der Beitrag allein kein gutes Vergleichskriterium ist. Ein niedriger Monatsbeitrag kann teuer werden, wenn der Tarif im Ernstfall wenig zahlt.
Wartezeit und Zahnstaffel: die Schonfrist der Versicherer
Versicherer schützen sich davor, dass Kunden erst abschließen, wenn eine teure Behandlung absehbar ist. Dafür gibt es zwei Instrumente, die oft kombiniert werden.
Wartezeit
Während der Wartezeit zahlt der Tarif für bestimmte Leistungen nichts. Bei Zahnersatz sind acht Monate verbreitet, für Prophylaxe gilt oft keine Wartezeit. Viele Tarife verzichten inzwischen ganz darauf, begrenzen aber dafür die Leistung in den ersten Jahren.
Zahnstaffel
Die Zahnstaffel ist eine Obergrenze für die Erstattung in den ersten Vertragsjahren. Sie steigt jedes Jahr an und entfällt nach einigen Jahren. Unfälle sind davon häufig ausgenommen.
| Zeitraum ab Vertragsbeginn | Höchsterstattung insgesamt |
|---|---|
| 1. Jahr | 1.000 Euro |
| 1. und 2. Jahr | 2.000 Euro |
| 1. bis 3. Jahr | 3.000 Euro |
| 1. bis 4. Jahr | 4.000 Euro |
| ab dem 5. Jahr | unbegrenzt |
Mit dieser Staffel würde der Tarif im Rechenbeispiel oben im ersten Jahr höchstens 1.000 Euro statt 2.220 Euro erstatten. Wer mehrere Behandlungen kurz hintereinander braucht, stößt schnell an die Grenze.
Was nicht versichert ist
Wichtig zu wissen: Behandlungen, die vor Vertragsabschluss bereits geplant, angeraten oder begonnen waren, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn der Zahnarzt den Heil- und Kostenplan noch nicht erstellt hat, die Behandlung aber schon empfohlen hat. Fehlende Zähne, die bei Abschluss nicht ersetzt sind, schließen viele Tarife ebenfalls aus oder verlangen dafür einen Zuschlag.
Vor dem Abschluss fragen Versicherer deshalb meist nach fehlenden Zähnen, laufenden Behandlungen und Parodontitis. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer später vom Vertrag zurücktritt oder nicht zahlt. Die Regeln dazu stehen im Versicherungsvertragsgesetz.
Rein kosmetische Behandlungen wie Bleaching oder das Verblenden gesunder Zähne aus optischen Gründen sind in vielen Tarifen nicht oder nur mit einem kleinen Jahresbudget enthalten. Auch die Kosten für Narkosen oder Zahnfleischkorrekturen werden je nach Tarif unterschiedlich behandelt. Wer bestimmte Leistungen erwartet, sollte gezielt in den Bedingungen nachsehen, ob und in welcher Höhe sie erstattet werden.
Für wen sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt
Eine Versicherung lohnt sich rechnerisch nur, wenn die Erstattungen über die Jahre höher sind als die gezahlten Beiträge. Für den Versicherer geht diese Rechnung im Durchschnitt auf, für den einzelnen Kunden nicht zwingend. Sinnvoll kann sie trotzdem sein, wenn ein hoher Eigenanteil das Budget sprengen würde.
Beiträge sind meist nach Alter gestaffelt und steigen in festgelegten Altersstufen. Wer mit 30 Jahren abschließt, zahlt deshalb nicht dauerhaft den Einstiegsbeitrag. Ein Blick in die Beitragstabelle für spätere Altersstufen zeigt, was der Vertrag langfristig tatsächlich kostet.
Eher sinnvoll
- bei Wunsch nach hochwertigem Zahnersatz wie Implantaten
- bei Abschluss in jungen Jahren und mit gesunden Zähnen, bevor Behandlungen anstehen
- für Kinder, wenn eine kieferorthopädische Behandlung möglich, aber noch nicht angeraten ist
Eher verzichtbar
- wenn ohnehin nur die Regelversorgung gewünscht ist
- wenn eine Behandlung schon ansteht, weil sie nicht mehr versichert werden kann
- wenn ausreichend Rücklagen vorhanden sind, um auch einen größeren Eigenanteil selbst zu zahlen
Eine Alternative ist, den Beitrag selbst monatlich zur Seite zu legen, etwa auf einem Tagesgeldkonto. Das Geld bleibt verfügbar, deckt aber in den ersten Jahren keinen großen Schaden. Zahnzusatzversicherungen sind in der Regel monatlich oder nach einer kurzen Mindestlaufzeit kündbar, Einzelheiten dazu im Beitrag Versicherung kündigen. Wie die gesetzliche Kasse grundsätzlich im Vergleich zur privaten leistet, erklärt der Artikel zu gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Welche Policen insgesamt Vorrang haben, steht unter sinnvolle Versicherungen.
Häufige Fragen
Nein. Was vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonnen wurde, ist ausgeschlossen. Wer erst nach dem Zahnarztbesuch mit der schlechten Nachricht abschließt, bekommt für diese Behandlung nichts erstattet.
Die Regelversorgung ist die einfache, medizinisch ausreichende Standardlösung für einen bestimmten Zahnbefund. An ihren durchschnittlichen Kosten bemisst sich der Festzuschuss der gesetzlichen Kasse, unabhängig davon, welche Versorgung der Patient tatsächlich wählt.
Das hängt vom Zustand der Zähne und vom Beitrag ab. Im höheren Alter sind Beiträge höher und Zahnersatz wahrscheinlicher, gleichzeitig greifen Wartezeit und Zahnstaffel. Ein genauer Vergleich von Beitrag und möglicher Erstattung über die ersten Jahre ist hier besonders wichtig.
Mit fünf Jahren lückenlosem Nachweis steigt der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der Regelversorgung, nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Bei einer Regelversorgung von 800 Euro sind das 80 beziehungsweise 120 Euro mehr.
Quellen und weiterführende Informationen
Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.