Was ist ein Wertpapierdepot?
Ein Wertpapierdepot ist ein Verwahrkonto bei einer Bank oder einem Wertpapierinstitut. Darin werden alle Wertpapiere geführt, die ein Anleger besitzt: Aktien, Anteile an Investmentfonds und ETFs, Anleihen, Zertifikate und andere Papiere. Physische Urkunden bekommt man heute praktisch nie mehr zu sehen. Die Aufbewahrung erfolgt elektronisch bei zentralen Verwahrstellen, die Bank führt für jeden Kunden die entsprechenden Bestände.
Zu jedem Depot gehört ein Verrechnungskonto. Darüber laufen Käufe und Verkäufe, und dort gehen Zinsen und Dividenden ein. Manche Institute führen dafür ein eigenes Konto, andere nutzen das bestehende Girokonto des Kunden.
Welche Depotformen es gibt
- Einzeldepot: gehört einer Person, nur sie verfügt darüber.
- Gemeinschaftsdepot: für Paare oder Familienmitglieder. Meist kann jeder Inhaber allein verfügen (Oder-Depot), seltener nur gemeinsam (Und-Depot).
- Depot für Minderjährige: läuft auf den Namen des Kindes und wird von den Eltern verwaltet. Das Vermögen gehört rechtlich dem Kind.
- Firmendepot: für Unternehmen, Vereine oder Stiftungen, oft mit eigenen Konditionen.
Außerdem unterscheiden sich Depots danach, wie sie geführt werden. Bei Filialbanken gibt es persönliche Ansprechpartner und auf Wunsch Beratung, dafür sind die Gebühren oft höher. Reine Online-Depots und App-basierte Broker sind meist deutlich günstiger, setzen aber voraus, dass man seine Entscheidungen selbst trifft. Eine dritte Variante sind Depots mit Vermögensverwaltung, bei denen ein Dienstleister die Anlage übernimmt und dafür eine laufende Gebühr verlangt.
Ein Depot eröffnen: so läuft es ab
Die Eröffnung eines Depots ist heute weitgehend digital möglich und in wenigen Schritten erledigt.
- Antrag ausfüllen: Abgefragt werden Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf und die steuerliche Identifikationsnummer.
- Kenntnisse und Erfahrungen angeben: Banken müssen erfragen, mit welchen Produkten der Kunde vertraut ist. Daraus ergibt sich, ob vor bestimmten Geschäften ein Warnhinweis erscheint.
- Identität nachweisen: per Videoverfahren, mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder persönlich in einer Filiale.
- Zugangsdaten erhalten: Nach der Prüfung werden Depot und Verrechnungskonto freigeschaltet.
- Freistellungsauftrag erteilen: Damit bleiben Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag ohne Steuerabzug.
- Geld überweisen und erste Order aufgeben: Gekauft werden kann erst, wenn Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist.
Wer Depots bei mehreren Banken führt, kann den Freistellungsauftrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro nicht überschreiten.
Depotgebühren und andere Kosten
Die Kosten eines Depots setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Welche davon ins Gewicht fallen, hängt stark vom eigenen Verhalten ab: Wer selten handelt, achtet vor allem auf die laufenden Gebühren, wer oft kauft und verkauft, auf die Ordergebühren.
| Kostenart | Wofür | Hinweis |
|---|---|---|
| Depotgebühr | Verwahrung der Wertpapiere | Pauschal pro Jahr oder als Prozentsatz vom Depotwert, viele Online-Depots verlangen keine |
| Ordergebühr | Jeder Kauf und Verkauf | Oft Grundgebühr plus Prozentsatz, mit Mindest- und Höchstbetrag |
| Börsenentgelt und Fremdspesen | Gebühren des Handelsplatzes | Fallen je nach Börse zusätzlich an, im außerbörslichen Handel teils nicht |
| Spread | Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs | Kein ausgewiesener Posten, aber ein echter Kostenfaktor |
| Sparplangebühr | Ausführung einer Sparplanrate | Fester Betrag oder Prozentsatz der Rate |
| Ausgabeaufschlag | Kauf aktiv gemanagter Fonds über die Fondsgesellschaft | Kann mehrere Prozent betragen, entfällt beim Kauf über die Börse meist |
| Laufende Fondskosten | Verwaltung des Fonds | Werden nicht vom Depot abgebucht, sondern mindern direkt die Wertentwicklung |
Angenommen, ein Depot hat einen Wert von 20.000 Euro, der Anleger kauft zwölfmal im Jahr für je 1.000 Euro.
Depot A: 0,1 Prozent Depotgebühr pro Jahr (20 Euro) und 4,95 Euro Grundgebühr plus 0,25 Prozent je Order, also 7,45 Euro pro Kauf. Jahreskosten: 20 Euro plus 89,40 Euro, zusammen 109,40 Euro.
Depot B: keine Depotgebühr, pauschal 1 Euro je Order. Jahreskosten: 12 Euro.
Ergebnis: Bei gleichem Anlageverhalten liegen die Kosten um 97,40 Euro pro Jahr auseinander. Über 20 Jahre summiert sich das samt entgangenem Zinseszins zu einem spürbaren Betrag.
Gut zu wissen: Vor jeder Order muss die Bank die zu erwartenden Kosten ausweisen. Einmal im Jahr erhalten Kunden außerdem einen Kostenbericht mit allen tatsächlich angefallenen Kosten, einschließlich der Fondskosten. Dieser Bericht ist eine gute Grundlage, um Gebühren verschiedener Institute zu vergleichen.
Wertpapiere als Sondervermögen: was bei einer Bankpleite passiert
Die Wertpapiere im Depot gehören dem Kunden, nicht der Bank. Sie gelten als Sondervermögen und fallen bei einer Insolvenz der Bank nicht in die Insolvenzmasse. Der Kunde kann verlangen, dass sie herausgegeben oder auf ein Depot bei einem anderen Institut übertragen werden. Grundlage dafür ist das Depotgesetz.
Das gilt auch für Anteile an Fonds und ETFs: Das Fondsvermögen wird getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrt und ist dadurch ebenfalls geschützt. Vor Kursverlusten schützt dieser Status natürlich nicht.
Wichtig zu wissen: Anders sieht es beim Guthaben auf dem Verrechnungskonto aus. Es ist eine normale Bankeinlage und fällt unter die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde und Bank. Bei Zertifikaten ist zwar das Papier selbst Sondervermögen, wirtschaftlich handelt es sich aber um eine Schuldverschreibung des Emittenten. Wird dieser zahlungsunfähig, kann das Geld trotz Depotverwahrung verloren sein.
Für den seltenen Fall, dass ein Institut Kundenpapiere veruntreut oder nicht zurückgeben kann, greift die gesetzliche Anlegerentschädigung. Sie deckt 90 Prozent des Anspruchs, höchstens 20.000 Euro. Das ist eine Notlösung für Ausnahmefälle und kein Ersatz für Kursverluste.
Steuern: was die Bank automatisch erledigt
Eine inländische Depotbank behält auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne die Kapitalertragsteuer direkt ein: 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Verluste aus Verkäufen werden in einem Verlustverrechnungstopf gesammelt und mit späteren Gewinnen verrechnet, Verluste aus Aktien dabei nur mit Gewinnen aus Aktien.
Bei ausländischen Depots ohne deutsche Niederlassung findet dieser Abzug nicht statt. Die Erträge müssen dann selbst in der Steuererklärung angegeben werden, was mehr Aufwand bedeutet. Bei Dividenden ausländischer Unternehmen behält zudem oft schon der Herkunftsstaat eine Quellensteuer ein. Ein Teil davon wird auf die deutsche Steuer angerechnet, einen darüber hinausgehenden Teil kann man je nach Land nur mit einem eigenen Antrag im Ausland zurückfordern.
Depotwechsel: Wertpapiere umziehen, ohne zu verkaufen
Wer mit Kosten oder Service unzufrieden ist, muss seine Wertpapiere nicht verkaufen. Sie lassen sich per Depotübertrag zu einem anderen Institut mitnehmen. Ein Verkauf hätte den Nachteil, dass Gewinne versteuert und Ordergebühren fällig würden. Beim Wechsel per Übertrag bleiben die Positionen dagegen unverändert bestehen.
- Neues Depot bei der gewünschten Bank eröffnen.
- Übertragungsauftrag ausfüllen, meist stellt die neue Bank ein Formular bereit. Dabei angeben, ob das gesamte Depot oder nur einzelne Positionen umziehen sollen.
- Laufende Sparpläne und offene Orders bei der alten Bank beenden, damit keine neuen Käufe dazwischenkommen.
- Freistellungsauftrag bei der alten Bank anpassen und bei der neuen erteilen.
- Nach Abschluss das alte Depot und das Verrechnungskonto kündigen.
Für einen Übertrag innerhalb Deutschlands dürfen Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Gebühren verlangen. Bei Wertpapieren, die im Ausland verwahrt werden, können allerdings Fremdkosten anfallen. Die alte Bank übermittelt die Anschaffungsdaten an die neue, damit der Gewinn später richtig berechnet wird. Der Übertrag dauert meist einige Tage bis wenige Wochen, ausländische Papiere brauchen oft länger.
Verluste nicht vergessen: Ein bestehender Verlustverrechnungstopf geht beim Wechsel nicht in jedem Fall automatisch mit. Wer die Verluste sicher nutzen will, kann bei der alten Bank eine Verlustbescheinigung beantragen und die Verluste über die Steuererklärung geltend machen. Der Antrag muss bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Worauf es bei der Wahl ankommt
- Wie oft wird gehandelt? Danach richtet sich, ob Order- oder Depotgebühren wichtiger sind.
- Welche Fonds und ETFs gibt es als Sparplan, und was kostet die Ausführung?
- Handelt es sich um ein deutsches Institut mit automatischem Steuerabzug?
- Welche Handelsplätze stehen zur Verfügung, und wie hoch sind die Fremdspesen?
- Wie gut sind Bedienung und Erreichbarkeit, wenn einmal etwas schiefgeht?
Eine Depotentscheidung ist nicht endgültig. Weil der Übertrag innerhalb Deutschlands kostenlos ist, lässt sie sich später ohne großen Verlust korrigieren. Wichtiger als die Suche nach dem perfekten Institut ist, dass die Kostenstruktur zum eigenen Anlageverhalten passt.
Häufige Fragen
Das reicht von null bis zu mehreren hundert Euro im Jahr. Viele Online-Depots verlangen keine Depotgebühr, berechnen aber Gebühren pro Order. Filialbanken nehmen oft eine Jahrespauschale oder einen Prozentsatz vom Depotwert.
Ja, die Zahl der Depots ist nicht begrenzt. Der Sparerpauschbetrag gilt aber nur einmal pro Person, die Freistellungsaufträge müssen also aufgeteilt werden. Verluste bei der einen Bank werden nicht automatisch mit Gewinnen bei der anderen verrechnet.
Die Wertpapiere selbst sind Sondervermögen und gehören weiterhin dem Kunden. Sie werden nicht zur Begleichung von Schulden der Bank herangezogen. Für das Guthaben auf dem Verrechnungskonto gilt die Einlagensicherung bis 100.000 Euro.
In der Regel einige Tage bis wenige Wochen. Bei Wertpapieren, die im Ausland verwahrt werden, oder bei Fondsanteilen, die direkt bei einer Fondsgesellschaft liegen, kann es länger dauern.
Ja, Eltern können ein Depot auf den Namen des Kindes eröffnen und verwalten. Das Geld gehört dann rechtlich dem Kind, und auch der Sparerpauschbetrag des Kindes kann genutzt werden. Mit der Volljährigkeit erhält das Kind die volle Verfügung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Verbraucherzentrale
Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.