Warum es Akkreditive gibt
Wer Waren ins Ausland verkauft, steht vor einem Vertrauensproblem. Der Verkäufer möchte erst liefern, wenn das Geld sicher ist. Der Käufer möchte erst zahlen, wenn die Ware unterwegs ist. Kennen sich die Partner kaum, sitzen sie auf verschiedenen Kontinenten und gilt fremdes Recht, ist eine Klage im Streitfall teuer und langwierig.
Das Akkreditiv löst das Problem, indem eine Bank zwischen beide Seiten tritt. Statt der Zahlungsfähigkeit des Käufers zählt für den Verkäufer dann die Zahlungsfähigkeit einer Bank. Der Käufer wiederum weiß, dass nur gezahlt wird, wenn Papiere vorliegen, die eine vertragsgemäße Verschiffung belegen.
Was ist ein Akkreditiv genau?
Im Außenhandel ist fast immer das Dokumentenakkreditiv gemeint (englisch Letter of Credit, kurz L/C). Die Bank des Käufers verpflichtet sich darin, dem Verkäufer einen bestimmten Betrag zu zahlen, wenn er innerhalb einer Frist genau festgelegte Dokumente vorlegt und alle Bedingungen erfüllt sind.
Entscheidend ist der Grundsatz der Abstraktheit: Die Bank prüft nur die Dokumente, nicht die Ware. Ob die gelieferten Maschinen funktionieren, ist für die Zahlung aus dem Akkreditiv unerheblich, solange die Papiere stimmen. Streit über die Qualität müssen Käufer und Verkäufer untereinander klären.
Weltweit richten sich Akkreditive fast immer nach den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive der Internationalen Handelskammer, kurz ERA 600 (englisch UCP 600). Sie gelten nicht als Gesetz, sondern weil das Akkreditiv ausdrücklich auf sie verweist.
Die Beteiligten
Mindestens drei, oft vier Parteien sind an einem Akkreditiv beteiligt. Die Begriffe tauchen in jedem Akkreditivtext auf, deshalb lohnt sich ein kurzer Überblick.
| Beteiligter | Wer ist das? | Aufgabe |
|---|---|---|
| Auftraggeber | Der Käufer bzw. Importeur | Beauftragt seine Bank mit der Eröffnung und trägt meist die Eröffnungskosten |
| Eröffnende Bank (Akkreditivbank) | Die Bank des Käufers | Gibt das Zahlungsversprechen ab und haftet dafür |
| Avisierende Bank | Eine Bank im Land des Verkäufers | Prüft die Echtheit und leitet das Akkreditiv an den Verkäufer weiter, ohne eigene Zahlungspflicht |
| Bestätigende Bank | Oft dieselbe Bank wie die avisierende | Gibt ein zusätzliches, eigenes Zahlungsversprechen ab |
| Begünstigter | Der Verkäufer bzw. Exporteur | Liefert, reicht die Dokumente ein und erhält die Zahlung |
Ablauf eines Dokumentenakkreditivs
- Käufer und Verkäufer vereinbaren im Kaufvertrag die Zahlung per Akkreditiv, inklusive Betrag, Dokumente, Lieferfrist und Lieferbedingung (zum Beispiel nach Incoterms).
- Der Käufer beantragt bei seiner Bank die Eröffnung. Die Bank prüft seine Bonität und rechnet den Betrag auf seine Kreditlinie an oder verlangt Deckung.
- Die eröffnende Bank schickt das Akkreditiv an eine Bank im Land des Verkäufers, die es avisiert und auf Wunsch bestätigt.
- Der Verkäufer prüft die Bedingungen sofort. Passt etwas nicht, muss er jetzt eine Änderung verlangen, nicht erst nach dem Versand.
- Der Verkäufer verschifft die Ware und erhält vom Spediteur oder Reeder die Versanddokumente.
- Er reicht alle verlangten Dokumente fristgerecht bei der benannten Bank ein.
- Die Banken prüfen die Dokumente. Nach ERA 600 haben sie dafür höchstens fünf Bankarbeitstage.
- Sind die Dokumente in Ordnung, zahlt die Bank, sofort oder zum vereinbarten späteren Termin. Die eröffnende Bank belastet den Käufer und händigt ihm die Dokumente aus. Mit dem Konnossement kann er die Ware übernehmen.
Typische Dokumente
- Handelsrechnung (Commercial Invoice)
- Transportdokument, bei Seefracht meist das Konnossement (Bill of Lading)
- Packliste
- Ursprungszeugnis, in Deutschland meist von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt
- Versicherungsdokument, wenn der Verkäufer die Transportversicherung übernimmt
- Je nach Ware: Prüf-, Analyse- oder Inspektionszertifikate
Welche Arten von Akkreditiven es gibt
Akkreditive lassen sich danach unterscheiden, wer haftet, wann gezahlt wird und ob der Verkäufer sie weitergeben kann. Die wichtigsten Formen:
Unwiderruflich und bestätigt
Nach ERA 600 ist jedes Akkreditiv unwiderruflich. Die eröffnende Bank kann es ohne Zustimmung des Verkäufers weder ändern noch zurückziehen. Ein bestätigtes Akkreditiv geht weiter: Hier verpflichtet sich zusätzlich eine Bank im Land des Verkäufers. Das schützt vor dem Ausfall der ausländischen Bank und vor politischen Risiken wie Devisensperren. Sinnvoll ist eine Bestätigung vor allem bei Käuferländern mit unsicherer wirtschaftlicher oder politischer Lage.
Sichtakkreditiv und hinausgeschobene Zahlung
Beim Sichtakkreditiv wird gezahlt, sobald die Bank die Dokumente als ordnungsgemäß anerkennt. Beim Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung (Deferred Payment) zahlt sie erst eine bestimmte Zeit später, etwa 90 Tage nach dem Verschiffungsdatum. Der Verkäufer räumt dem Käufer damit ein Zahlungsziel ein, hat aber das Zahlungsversprechen der Bank. Wer das Geld früher braucht, kann den Anspruch an eine Bank verkaufen. Das ähnelt im Prinzip der Forfaitierung.
Übertragbares Akkreditiv und Stand-by Letter of Credit
Ein übertragbares Akkreditiv nutzen vor allem Zwischenhändler: Sie geben es ganz oder teilweise an ihren eigenen Lieferanten weiter. Der Stand-by Letter of Credit funktioniert dagegen eher wie eine Bankgarantie. Er wird nur gezogen, wenn der Käufer nicht zahlt, und ist damit eng verwandt mit dem Avalkredit.
Kosten eines Akkreditivs
Akkreditive sind arbeitsintensiv und deshalb deutlich teurer als eine einfache Überweisung. Gebühren fallen auf beiden Seiten an. Wer welche Kosten trägt, regelt der Kaufvertrag. Üblich ist, dass jede Seite die Gebühren ihrer eigenen Bank zahlt.
- Eröffnungsprovision der Akkreditivbank, meist als Promillesatz des Betrags pro angefangenem Quartal Laufzeit, mit Mindestgebühr
- Avisierungsgebühr der Bank im Exportland
- Bestätigungsprovision, abhängig vom Länder- und Bankrisiko
- Provision für Dokumentenaufnahme und Prüfung
- Gebühren für Änderungen und für Unstimmigkeiten in den Dokumenten
- Porto- und Kurierkosten
Angenommen, ein Importeur eröffnet ein Akkreditiv über 200.000 Euro mit vier Monaten Laufzeit.
Eröffnungsprovision 1,5 Promille pro Quartal, zwei Quartale: 200.000 × 0,0015 × 2 = 600 Euro.
Exportseite: Avisierung pauschal 150 Euro, Dokumentenprüfung 1,5 Promille = 300 Euro.
Bestätigung wegen erhöhten Länderrisikos 2 Promille pro Quartal: 200.000 × 0,002 × 2 = 800 Euro.
Ergebnis: rund 1.850 Euro Bankgebühren, also knapp 1 Prozent des Warenwerts.
Hinzu kommt der eigene Aufwand für das Zusammenstellen der Dokumente. Weil Mindestgebühren bei kleinen Beträgen stark ins Gewicht fallen, lohnt sich ein Akkreditiv für Geschäfte im unteren vierstelligen Bereich selten.
Risiken und typische Fehler
Das Akkreditiv sichert den Verkäufer nur, wenn er die Bedingungen buchstabengetreu erfüllt. Die Banken arbeiten nach dem Prinzip der Dokumentenstrenge: Ein Tippfehler in der Warenbezeichnung, ein falsches Datum oder ein fehlender Stempel kann genügen, damit die Bank die Zahlung verweigert. In der Praxis werden Dokumente häufig schon beim ersten Einreichen beanstandet.
- Unerfüllbare Bedingungen: etwa Dokumente, die nur der Käufer selbst ausstellen kann. Dann hat der Käufer die Zahlung praktisch in der Hand.
- Fristen: Ohne andere Regelung müssen die Dokumente nach ERA 600 spätestens 21 Kalendertage nach dem Versanddatum vorgelegt werden, in jedem Fall vor Ablauf des Akkreditivs.
- Unstimmigkeiten: Die Bank kann dann beim Käufer nachfragen, ob er trotzdem zahlen will. Damit hängt die Zahlung wieder von seinem guten Willen ab.
- Bankrisiko: Ohne Bestätigung trägt der Verkäufer das Ausfallrisiko der ausländischen Bank und das politische Risiko des Landes.
- Währung: Lautet das Akkreditiv auf eine Fremdwährung, bleibt das Wechselkursrisiko bestehen.
Wichtig zu wissen: Das Akkreditiv schützt den Käufer nicht vor schlechter Ware. Er bekommt nur Dokumente, die eine Verschiffung belegen. Wer sich gegen Qualitätsmängel absichern will, verlangt zusätzlich ein Inspektionszertifikat einer unabhängigen Prüfgesellschaft als Akkreditivdokument.
Für den Käufer bindet das Akkreditiv außerdem Kreditlinie: Die Bank rechnet den Betrag auf seinen Kreditrahmen an, solange es läuft. Seine Liquidität ist dann eingeschränkt, obwohl noch kein Geld geflossen ist.
Akkreditiv oder andere Zahlungsbedingung?
Zwischen Vorauskasse und offener Rechnung gibt es mehrere Stufen. Das Akkreditiv bietet dem Verkäufer nach der Vorauskasse die höchste Sicherheit, ist aber auch die aufwendigste Lösung.
| Zahlungsbedingung | Sicherheit für den Verkäufer | Sicherheit für den Käufer | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Vorauskasse | Sehr hoch | Gering | Gering |
| Dokumentenakkreditiv | Hoch, mit Bestätigung sehr hoch | Mittel bis hoch | Hoch |
| Dokumenteninkasso | Mittel | Mittel | Mittel |
| Offene Rechnung | Gering | Sehr hoch | Gering |
Beim Dokumenteninkasso leitet die Bank die Dokumente nur weiter und händigt sie dem Käufer gegen Zahlung aus, ein eigenes Zahlungsversprechen gibt sie nicht. Bei einer offenen Rechnung kann der Verkäufer das Ausfallrisiko über eine Warenkreditversicherung oder staatliche Exportkreditgarantien absichern. Welche Lösung passt, hängt von der Geschäftsbeziehung, dem Käuferland und dem Betrag ab.
Häufige Fragen
Das legt der Kaufvertrag fest. Häufig trägt jede Seite die Gebühren ihrer eigenen Bank: der Käufer die Eröffnung, der Verkäufer Avisierung, Prüfung und Bestätigung. Abweichende Regeln sind möglich und sollten vor der Eröffnung klar vereinbart sein.
Nein. Ein Akkreditiv ist das normale Zahlungsinstrument für das Geschäft und wird bei korrekter Lieferung regulär genutzt. Eine Garantie springt nur ein, wenn etwas schiefgeht. Der Stand-by Letter of Credit steht dazwischen und wird wie eine Garantie eingesetzt.
Die Bank darf dann die Zahlung verweigern. Oft fragt sie beim Käufer nach, ob er die Abweichungen akzeptiert. Der Verkäufer kann innerhalb der Fristen auch korrigierte Dokumente nachreichen.
Meist nicht, weil Mindestgebühren und Aufwand im Verhältnis zum Warenwert hoch sind. Bei kleinen Beträgen sind Vorauskasse, Teilvorauszahlungen oder eine Absicherung über Versicherungen oft praktikabler.
Quellen und weiterführende Informationen
Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.