Was bedeutet Delkredere?
Das Wort stammt aus dem Italienischen: del credere heißt so viel wie im Glauben oder im Vertrauen. Gemeint ist das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Wer das Delkredere übernimmt, sagt zu, dass er für den Zahlungseingang einsteht, und haftet, wenn der Schuldner nicht zahlt. Wichtig ist die Abgrenzung: Es geht um die Zahlungsfähigkeit des Schuldners, nicht darum, ob die Forderung überhaupt wirksam besteht.
In der Praxis begegnet der Begriff in zwei Zusammenhängen. Im Handels- und Finanzierungsrecht geht es um die Frage, wer das Ausfallrisiko einer Forderung trägt: der Lieferant selbst, ein Vermittler, ein Factor oder eine Zentralregulierungsstelle. In der Buchhaltung bezeichnet Delkredere den Betrag, um den Forderungen in der Bilanz niedriger angesetzt werden, weil mit Ausfällen zu rechnen ist. Beide Bedeutungen haben denselben Kern: das Risiko, dass ein Kunde nicht zahlt.
Wer das Delkredere übernehmen kann
Ohne besondere Vereinbarung trägt der Gläubiger das Ausfallrisiko selbst. Es kann aber vertraglich auf andere übergehen. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Konstellationen.
| Wer haftet | Gegenüber wem | Gegenleistung | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Handelsvertreter | Dem vertretenen Unternehmen | Delkredereprovision | § 86b HGB, schriftliche Vereinbarung |
| Kommissionär | Dem Kommittenten | Delkredereprovision | § 394 HGB, Vereinbarung oder Handelsbrauch |
| Factor beim echten Factoring | Dem Verkäufer der Forderungen | Delkrederegebühr als Teil der Factoringgebühr | Factoringvertrag |
| Forfaitierer | Dem Exporteur | Abschlag beim Ankaufspreis | Forderungskaufvertrag |
| Zentralregulierer | Den Lieferanten der angeschlossenen Händler | Vergütung durch die Lieferanten | Rahmenvereinbarung |
| Kreditversicherer | Dem versicherten Lieferanten | Versicherungsprämie | Versicherungsvertrag |
Die Versicherungslösung wird oft Delkredereversicherung genannt, gebräuchlicher ist der Name Warenkreditversicherung. Bei der Forfaitierung ist die regresslose Übernahme des Delkredere sogar das prägende Merkmal.
Delkredere im Handelsrecht
Handelsvertreter
Ein Handelsvertreter vermittelt Geschäfte für ein Unternehmen und erhält dafür Provision. Normalerweise haftet er nicht dafür, ob der vermittelte Kunde zahlt. Er kann diese Haftung aber übernehmen. § 86b HGB knüpft daran klare Bedingungen: Die Übernahme muss schriftlich vereinbart werden, sie darf sich nur auf bestimmte Geschäfte oder bestimmte Kunden beziehen, und der Handelsvertreter hat Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, die Delkredereprovision. Dieser Anspruch kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden.
Hintergrund der strengen Regeln ist der Schutz des Handelsvertreters. Eine pauschale Haftung für alle Kunden ohne Ausgleich würde ihm ein Risiko aufbürden, das er kaum steuern kann.
Kommissionär
Ein Kommissionär verkauft oder kauft im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung, etwa im Kunsthandel oder Rohstoffhandel. Nach § 394 HGB hat er für die Erfüllung durch seinen Vertragspartner einzustehen, wenn er das übernommen hat oder wenn es am Ort seiner Niederlassung Handelsbrauch ist. Auch er kann dann eine Delkredereprovision verlangen.
Die Delkrederefunktion im Factoring
Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen an einen Factor. Übernimmt der Factor dabei das Risiko, dass die Kunden nicht zahlen, spricht man von echtem Factoring und von der Delkrederefunktion. Bleibt das Ausfallrisiko beim Verkäufer, handelt es sich um unechtes Factoring. Rechtlich ist das eher ein Kredit, der durch die Forderungen gesichert wird.
Neben der Delkrederefunktion erfüllt Factoring meist zwei weitere: die Finanzierungsfunktion, also die sofortige Auszahlung, und die Dienstleistungsfunktion mit Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen. Die Delkrederefunktion lässt sich nicht beliebig ausdehnen. Der Factor setzt für jeden Kunden ein Limit und übernimmt das Risiko nur bis zu dieser Höhe.
Angenommen, ein Unternehmen verkauft im Jahr Forderungen über 2 Mio. Euro an einen Factor.
Die Delkrederegebühr beträgt angenommen 0,4 Prozent des angekauften Umsatzes: 2.000.000 × 0,004 = 8.000 Euro im Jahr.
Im selben Jahr fällt ein Kunde mit 30.000 Euro offenen Rechnungen aus. Sein Limit beim Factor lag bei 40.000 Euro.
Der Factor trägt den Ausfall voll, das Unternehmen behält den bereits ausgezahlten Kaufpreis.
Ohne Delkredereschutz hätte das Unternehmen 30.000 Euro verloren, also fast das Vierfache der Jahresgebühr.
Wichtig zu wissen: Das Delkredere deckt nur die Zahlungsunfähigkeit des Kunden, nicht den Bestand der Forderung. Zahlt ein Kunde wegen Mängeln nicht oder existiert die Forderung gar nicht, haftet weiter der Verkäufer. Man spricht vom Veritätsrisiko, das beim Verkäufer bleibt.
Delkredere in der Zentralregulierung
Im Handel schließen sich viele kleinere Händler zu Einkaufsverbänden zusammen. Die Zentrale bündelt die Rechnungen der Lieferanten an alle Mitglieder und bezahlt sie gesammelt. Übernimmt sie dabei das Delkredere, haftet sie gegenüber dem Lieferanten auch dann, wenn ein einzelner Händler nicht zahlt. Für Lieferanten ist das attraktiv, weil sie statt hunderter kleiner Ausfallrisiken nur noch das Risiko der Zentrale tragen. Im Gegenzug gewähren sie der Zentrale meist eine Vergütung oder Sonderkonditionen.
Ganz risikolos ist das Modell auch für Lieferanten nicht. Gerät die Zentrale selbst in Schwierigkeiten, betrifft das auf einen Schlag alle Rechnungen an sämtliche Mitglieder. Wer einen großen Teil seines Umsatzes über eine einzige Zentrale abwickelt, sollte deren wirtschaftliche Lage deshalb ebenso im Blick behalten wie die eines Großkunden, etwa im Rahmen seines Forderungsmanagements.
Delkredere in der Buchhaltung
In der Buchhaltung ist Delkredere ein Sammelbegriff für Wertberichtigungen auf Forderungen. Für Forderungen gilt als Teil des Umlaufvermögens das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 HGB: Sind sie voraussichtlich weniger wert als ihr Nennbetrag, müssen sie abgewertet werden. Das mindert den Gewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung schon in dem Jahr, in dem das Risiko erkennbar wird, und nicht erst beim tatsächlichen Ausfall.
Einzelwertberichtigung
Ist eine bestimmte Forderung zweifelhaft, etwa weil der Kunde Insolvenz beantragt hat oder trotz Mahnungen nicht reagiert, wird sie einzeln abgewertet. Maßstab ist der Betrag, der voraussichtlich noch eingeht.
Pauschalwertberichtigung
Für die übrigen, unauffälligen Forderungen bleibt ein allgemeines Ausfallrisiko. Dafür bilden Unternehmen eine Pauschalwertberichtigung mit einem Prozentsatz, der sich aus den eigenen Ausfällen der Vorjahre begründen lassen muss. Die Finanzverwaltung erkennt nur Sätze an, die nachvollziehbar sind.
Angenommen, ein Unternehmen hat am Bilanzstichtag Forderungen von 714.000 Euro brutto, also einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer.
Davon ist eine Forderung über 23.800 Euro brutto zweifelhaft. Netto sind das 20.000 Euro. Erwartet wird ein Ausfall von angenommen 60 Prozent: Einzelwertberichtigung 12.000 Euro.
Übrige Forderungen: 714.000 minus 23.800 = 690.200 Euro brutto, netto 580.000 Euro.
Pauschalwertberichtigung mit einem angenommenen Erfahrungssatz von 1 Prozent: 5.800 Euro.
Delkredere gesamt: 12.000 + 5.800 = 17.800 Euro. Um diesen Betrag sinkt der Gewinn, die Umsatzsteuer bleibt vorerst unverändert.
Die Wertberichtigung wird immer auf den Nettobetrag gerechnet. Der Grund liegt im Umsatzsteuerrecht, das im nächsten Abschnitt erklärt ist. Die Wertberichtigungen werden zu jedem Jahresabschluss neu ermittelt und angepasst.
Delkredere und Umsatzsteuer
Eine Wertberichtigung allein ändert an der Umsatzsteuer nichts. Erst wenn eine Forderung uneinbringlich ist, darf der Unternehmer die bereits abgeführte Umsatzsteuer nach § 17 UStG berichtigen. Spätestens mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gilt eine Forderung in der Regel als uneinbringlich. Gehen später doch noch Zahlungen ein, etwa aus der Insolvenzquote, wird die Umsatzsteuer insoweit wieder fällig.
Für die Praxis heißt das: Wertberichtigung und Umsatzsteuerkorrektur folgen unterschiedlichen Zeitpunkten. Wer beides sauber trennt, vermeidet Korrekturen bei einer späteren Betriebsprüfung.
Häufige Fragen
Die Delkredereprovision ist die Vergütung, die ein Handelsvertreter oder Kommissionär erhält, wenn er für die Zahlung seiner Kunden haftet. Sie kommt zur normalen Provision hinzu. Beim Handelsvertreter kann der Anspruch darauf nicht vorab ausgeschlossen werden.
Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Delkredere, trägt also das Risiko, dass Kunden nicht zahlen. Beim unechten Factoring bleibt dieses Risiko beim Unternehmen, das die Forderungen verkauft hat. Fällt ein Kunde aus, muss es den erhaltenen Betrag zurückzahlen.
Die Wertberichtigung wird als Aufwand gebucht, meist über ein eigenes Konto für Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen. In der Bilanz werden die Forderungen um diesen Betrag gekürzt ausgewiesen. Berechnet wird die Wertberichtigung immer auf den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.
Einen gesetzlich festen Satz gibt es nicht. Der Prozentsatz muss sich aus den tatsächlichen Ausfällen des Unternehmens in den Vorjahren ableiten lassen. Wer einen ungewöhnlich hohen Satz ansetzt, muss ihn gegenüber dem Finanzamt begründen können.
Quellen und weiterführende Informationen
Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.