Was passiert bei einem Börsengang?

Mit dem Börsengang wird aus einem Unternehmen, dessen Anteile bisher wenigen Eigentümern gehörten, eine börsennotierte Gesellschaft. Ab dem ersten Handelstag kann jeder ihre Aktien über die Börse kaufen und verkaufen. Der Preis bildet sich dann laufend aus Angebot und Nachfrage am Aktienmarkt.

Die angebotenen Aktien können aus zwei Quellen stammen. Bei einer Kapitalerhöhung gibt das Unternehmen neue Aktien aus, und der Erlös fließt in die Firma. Bei einer Umplatzierung verkaufen bisherige Eigentümer, etwa Gründer oder Finanzinvestoren, einen Teil ihrer Anteile. Das Geld geht dann an sie und nicht an das Unternehmen. Viele Börsengänge kombinieren beides, und wie groß der Anteil der Umplatzierung ist, sagt einiges über die Motive aus.

Warum Unternehmen an die Börse gehen

  • Kapital für Wachstum, Investitionen oder den Abbau von Schulden beschaffen, ohne neue Kredite aufzunehmen
  • Bisherigen Investoren, etwa aus Venture Capital oder Private Equity, einen Ausstieg ermöglichen
  • Aktien als Zahlungsmittel für Übernahmen oder für Mitarbeiterbeteiligungen nutzen
  • Bekanntheit und Ansehen bei Kunden, Lieferanten und Kreditgebern steigern

Dem stehen erhebliche Kosten und Pflichten gegenüber. Banken, Anwälte und Wirtschaftsprüfer verlangen für die Begleitung eines Börsengangs Honorare, die oft einen Prozentanteil des Emissionsvolumens ausmachen. Danach muss das Unternehmen regelmäßig Finanzberichte veröffentlichen, kursrelevante Informationen unverzüglich bekanntgeben und jährlich eine Hauptversammlung abhalten. Als Rechtsform kommt in Deutschland vor allem die Aktiengesellschaft infrage, daneben die KGaA und die europäische SE.

Der Ablauf eines Börsengangs in fünf Phasen

Wie ein Unternehmen an die Börse kommt, folgt einem weitgehend standardisierten Ablauf. Vom ersten Beschluss bis zur Erstnotiz vergeht nicht selten ein Jahr oder mehr.

1. Vorbereitung

Das Unternehmen wählt eine oder mehrere Banken aus, die als Konsortium die Emission begleiten. Es folgt eine gründliche Prüfung von Geschäft, Finanzen und Rechtslage (Due Diligence). Oft muss die Gesellschaft zuvor umgewandelt, die Satzung angepasst und ein Aufsichtsrat besetzt werden.

2. Wertpapierprospekt

Bevor Aktien öffentlich angeboten werden dürfen, braucht es einen Wertpapierprospekt. Er beschreibt Geschäftsmodell, Zahlen, Risiken und Angebotsbedingungen auf oft mehreren hundert Seiten. In Deutschland billigt die BaFin den Prospekt. Sie prüft dabei Vollständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit, nicht aber, ob die Aktie eine gute Anlage ist.

3. Vermarktung und Preisspanne

Die Banken stellen das Unternehmen großen Investoren vor und loten das Interesse aus. Daraus ergibt sich eine Preisspanne, innerhalb derer die Aktien angeboten werden.

4. Zeichnungsfrist und Preisfestsetzung

In der Zeichnungsfrist, die meist einige Tage dauert, können Anleger Kaufaufträge abgeben. Danach wird der endgültige Ausgabepreis festgelegt, und die Aktien werden zugeteilt.

5. Erstnotiz

Am ersten Handelstag wird erstmals ein Börsenkurs festgestellt. Liegt er über dem Ausgabepreis, spricht man von einem gelungenen Start. Liegt er darunter, ist das Angebot aus Sicht der Zeichner misslungen.

Bookbuilding: wie der Ausgabepreis entsteht

Das in Deutschland übliche Verfahren ist das Bookbuilding. Während der Zeichnungsfrist sammeln die Banken alle Kaufaufträge in einem elektronischen Orderbuch. Institutionelle Investoren geben dabei an, wie viele Aktien sie zu welchem Preis innerhalb der Spanne kaufen würden. Aus dieser Nachfrage legen Unternehmen und Banken den Ausgabepreis fest.

Ist die Nachfrage deutlich größer als das Angebot, spricht man von Überzeichnung. Der Preis liegt dann eher am oberen Ende der Spanne, und nicht jeder Zeichner bekommt alle gewünschten Aktien. Ist die Nachfrage schwach, wird der Preis am unteren Ende festgesetzt, die Spanne gesenkt oder der Börsengang abgesagt.

Mehrzuteilung und Greenshoe

Häufig teilen die Banken bis zu 15 Prozent mehr Aktien zu als ursprünglich angeboten. Diese leihen sie sich von den Altaktionären. Fällt der Kurs nach der Erstnotiz, kaufen sie Aktien am Markt zurück und stützen damit den Kurs. Steigt er, üben sie eine Option aus und erwerben die zusätzlichen Aktien zum Ausgabepreis. Diese Option heißt Greenshoe.

Verfahren der Preisfindung im Vergleich
VerfahrenWie der Preis entstehtBesonderheit
BookbuildingNachfrage innerhalb einer Preisspanne wird gesammelt, der Preis danach festgelegtStandard bei größeren Börsengängen
FestpreisverfahrenDer Preis steht vor Beginn der Zeichnung festEinfach, aber anfällig für Fehleinschätzungen
AuktionsverfahrenInvestoren bieten Preise, die Gebote bestimmen den AusgabepreisSelten, gilt als besonders marktnah
Direktplatzierung (Direct Listing)Bestehende Aktien werden ohne vorheriges Angebot direkt zum Handel zugelassenKein neues Kapital, der Preis bildet sich erst an der Börse
Mantelgesellschaft (SPAC)Eine zuvor gegründete, bereits notierte Gesellschaft fusioniert mit dem UnternehmenUmgeht das klassische Verfahren, gilt als besonders riskant

Neue Aktien zeichnen: so funktioniert es für Privatanleger

Privatanleger zeichnen neue Aktien meist über ihr Wertpapierdepot. Viele Banken bieten dafür während der Zeichnungsfrist eine eigene Funktion an. Man gibt die gewünschte Stückzahl und ein Preislimit an oder zeichnet zum noch unbekannten Ausgabepreis. Das Geld wird bis zur Zuteilung auf dem Verrechnungskonto reserviert.

Ob und wie viele Aktien man erhält, ist nicht sicher. Bei überzeichneten Angeboten wird gekürzt, etwa per Losverfahren oder nach einer festen Quote. Institutionelle Investoren werden in der Regel bevorzugt bedient. Nicht zugeteilte Beträge werden wieder freigegeben.

Zeichnung und Kursverlauf

Angenommen, die Preisspanne liegt bei 20 bis 24 Euro. Ein Anleger zeichnet 100 Aktien ohne Limit.

Der Ausgabepreis wird auf 23 Euro festgelegt, das Angebot ist mehrfach überzeichnet. Der Anleger erhält nur 30 Aktien und zahlt 690 Euro plus Gebühren.

Am ersten Handelstag steigt der Kurs auf 25,50 Euro. Die 30 Aktien sind 765 Euro wert, ein Plus von 75 Euro.

Sechs Monate später endet die Haltefrist der Altaktionäre, einige verkaufen. Der Kurs fällt auf 19 Euro. Die Position ist noch 570 Euro wert, ein Minus von 120 Euro gegenüber dem Kaufpreis.

Ergebnis: Ein guter erster Handelstag sagt wenig über die weitere Entwicklung aus.

Gut zu wissen: Bei stark gefragten Börsengängen bekommen Privatanleger oft wenig oder nichts. Bei wenig gefragten Emissionen erhalten sie dagegen meist die volle Zuteilung. Man ist also ausgerechnet bei den schwächeren Angeboten am stärksten beteiligt. Dieser Zusammenhang wird als Fluch des Gewinners bezeichnet.

Risiken für Anleger

Neue Aktien zu zeichnen ist kein grundsätzlich schlechtes Geschäft. Die Ausgangslage unterscheidet sich aber vom Kauf etablierter Aktien, und mehrere Risiken kommen zusammen.

  • Informationsgefälle: Das Unternehmen und die Altaktionäre kennen das Geschäft am besten und bestimmen den Zeitpunkt. Börsengänge häufen sich in Phasen hoher Bewertungen, in denen sich gute Preise erzielen lassen.
  • Keine Kurshistorie: Es gibt keine Erfahrungswerte, wie die Aktie in schwachen Marktphasen reagiert. Die Bewertung beruht vor allem auf Prognosen.
  • Ablauf der Haltefrist: Altaktionäre verpflichten sich meist, ihre Aktien einige Monate nicht zu verkaufen (Lock-up). Endet diese Frist, kann zusätzliches Angebot den Kurs drücken.
  • Starke Schwankungen: In den ersten Wochen sind die Kurse oft besonders unruhig, weil sich erst ein Gleichgewicht zwischen Käufern und Verkäufern finden muss.
  • Stimmung statt Analyse: Rund um einen Börsengang ist die Berichterstattung oft sehr positiv. Das kann zu überzogenen Erwartungen verleiten.
  • Totalverlust: Wie bei jeder Aktie ist ein vollständiger Verlust möglich, wenn das Unternehmen in die Insolvenz geht.

Gut belegt ist, dass Ausgabepreise im Durchschnitt eher vorsichtig angesetzt werden, sodass viele neue Aktien am ersten Tag zulegen. Wie sich frisch notierte Werte über mehrere Jahre im Vergleich zu etablierten Aktien schlagen, wird in der Finanzforschung dagegen seit Langem diskutiert. Die Ergebnisse unterscheiden sich je nach Markt und Zeitraum, ein verlässlicher Vorteil für IPO-Zeichner lässt sich daraus nicht ableiten.

Was vor einer Zeichnung geprüft werden sollte

  1. Wer verkauft? Fließt das Geld ins Unternehmen oder an die Altaktionäre?
  2. Wofür wird der Erlös verwendet: Wachstum, Schuldenabbau oder Auszahlung der Eigentümer?
  3. Wie ist das Unternehmen bewertet? Börsenwert im Verhältnis zu Umsatz und Gewinn mit vergleichbaren börsennotierten Firmen vergleichen. Kennzahlen wie EBITDA und das Umsatzwachstum helfen dabei.
  4. Wie lange gilt die Haltefrist der Altaktionäre, und wie viel Prozent der Aktien sind danach frei handelbar?
  5. Welche Risiken nennt der Prospekt selbst? Der Risikoabschnitt ist Pflicht und oft aufschlussreicher als jede Werbebroschüre.
  6. Passt die Aktie ins Depot? Eine einzelne Neuemission sollte nur einen kleinen Teil des Vermögens ausmachen, Stichwort Diversifikation.

Wer keine Zeit für diese Prüfung hat, verpasst wenig, wenn er einen Börsengang einfach auslässt. Die Aktie bleibt nach der Erstnotiz handelbar, und nach einigen Quartalsberichten lässt sich das Unternehmen deutlich besser einschätzen.

Häufige Fragen

IPO steht für Initial Public Offering, also das erste öffentliche Angebot von Aktien eines Unternehmens. Auf Deutsch spricht man von Börsengang oder Neuemission. Danach sind die Aktien an einer Börse handelbar.

Während der Zeichnungsfrist lässt sich über viele Depotbanken ein Zeichnungsauftrag abgeben. Ob man Aktien bekommt, entscheidet die Zuteilung. Alternativ kauft man ab dem ersten Handelstag ganz normal über die Börse, dann aber zum jeweiligen Kurs.

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Manche Börsengänge starten stark und entwickeln sich gut, andere notieren schon nach kurzer Zeit unter dem Ausgabepreis. Eine Zeichnung sollte auf einer eigenen Prüfung von Prospekt und Bewertung beruhen, nicht auf Schlagzeilen.

Das ist eine Vereinbarung, in der sich bisherige Großaktionäre verpflichten, ihre Aktien nach dem Börsengang für eine bestimmte Zeit nicht zu verkaufen. Üblich sind einige Monate bis etwa ein Jahr. Nach Ablauf kann der Kurs unter Druck geraten, wenn viele Altaktionäre verkaufen.

Viele Banken berechnen für Zeichnungen die üblichen Ordergebühren, manche verzichten darauf. Bekommt man keine Aktien zugeteilt, fallen in der Regel keine Kosten an. Die Konditionen stehen im Preisverzeichnis der Depotbank.

Quellen und weiterführende Informationen

Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.