Was die gesetzliche Krankenkasse im Ausland zahlt
Gesetzlich Versicherte haben auf der Rückseite ihrer Gesundheitskarte die Europäische Krankenversicherungskarte. Mit ihr werden sie in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz behandelt. Der Haken: Sie erhalten nur die Leistungen, die auch Einheimische im staatlichen System des Reiselands bekommen, und nur bei Ärzten und Kliniken, die diesem System angeschlossen sind.
Das bedeutet in der Praxis: In vielen Ländern fallen Zuzahlungen an, die es in Deutschland so nicht gibt. In Urlaubsorten behandeln oft Privatkliniken, die die Karte nicht akzeptieren. Wer dort eine Rechnung bezahlt, erhält von der Kasse höchstens den Betrag erstattet, den die Behandlung im Inland gekostet hätte, abzüglich Abschlägen. Bei Kliniken außerhalb des staatlichen Systems kann die Erstattung auch ganz entfallen.
| Reiseziel | Behandlung | Rücktransport |
|---|---|---|
| EU, EWR, Schweiz | im staatlichen System des Landes, mit dortigen Zuzahlungen | nein |
| Länder mit Sozialversicherungsabkommen | eingeschränkt, je nach Abkommen und Formular | nein |
| übrige Welt, etwa USA, Thailand, Kanada | grundsätzlich nein | nein |
Mit einigen Staaten außerhalb der EU, etwa der Türkei oder Tunesien, hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Auch dort gilt der Schutz nur im staatlichen System und meist nur mit einem Anspruchsnachweis, den die Krankenkasse vor der Reise ausstellt. Für die meisten Fernreiseziele gibt es keinerlei Kostenübernahme durch die gesetzliche Kasse.
Privat Krankenversicherte sind oft weltweit geschützt, aber meist nur für eine begrenzte Zeit pro Reise. Ob ein Rücktransport enthalten ist, steht in den Tarifbedingungen und ist nicht selbstverständlich. Einen Überblick über die beiden Systeme gibt der Beitrag gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Warum der Schutz auch für Europareisen sinnvoll ist
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen, die im Ausland medizinisch notwendig werden, in der Regel ohne Begrenzung auf staatliche Kliniken. Sie zahlt auch Zuzahlungen und Eigenanteile, die die Kasse offen lässt. Für Reisen außerhalb Europas ist sie noch wichtiger, weil dort ohne sie gar kein Schutz besteht.
Das finanzielle Risiko ist groß, der Beitrag klein. Jahresverträge für Einzelpersonen kosten oft nur einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag. Wenige Versicherungen haben ein so günstiges Verhältnis von Preis zu möglichem Schaden. In der Liste der sinnvollen Versicherungen steht sie deshalb weit oben, gleich nach der privaten Haftpflicht. Ob sie sich lohnt, ist bei diesem Verhältnis kaum eine Frage.
Angenommen, nach einem Sturz wird ein Urlauber in einer Privatklinik operiert und bleibt vier Tage. Die Rechnung beträgt 9.000 Euro.
Die Klinik akzeptiert die Europäische Krankenversicherungskarte nicht, der Patient zahlt zunächst selbst.
Die Krankenkasse erstattet im günstigen Fall angenommen 3.500 Euro, orientiert an den Kosten einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland.
Hinzu kommt ein medizinisch begleiteter Rückflug für angenommen 6.000 Euro, den die Kasse gar nicht übernimmt.
Ohne Auslandskrankenversicherung: 9.000 minus 3.500 plus 6.000 = 11.500 Euro Eigenanteil.
Mit Auslandskrankenversicherung: je nach Tarif 0 Euro oder eine vereinbarte Selbstbeteiligung.
Mallorca ist dabei kein Sonderfall. In vielen Urlaubsregionen in Spanien landen Touristen nach einem Unfall zuerst in einer Privatklinik, weil diese nah an Hotels und Stränden liegt. Wer dort nur mit der Gesundheitskarte ankommt, muss häufig in Vorleistung gehen und bleibt auf einem Teil der Kosten sitzen.
Rücktransport: auf ein Wort kommt es an
Ein Krankenrücktransport mit Ambulanzflugzeug kann je nach Entfernung fünfstellige oder sogar sechsstellige Beträge kosten. Das ist der teuerste Posten und der wichtigste Grund für eine eigene Police. Wann der Versicherer zahlt, regeln die Bedingungen mit unterschiedlichen Formulierungen.
- medizinisch notwendig: Der Versicherer zahlt nur, wenn vor Ort keine ausreichende Behandlung möglich ist. Ist die Klinik gut, bleibt der Patient dort.
- medizinisch sinnvoll und vertretbar: Der Versicherer zahlt auch, wenn eine Behandlung vor Ort möglich wäre, die Rückkehr aber medizinisch vernünftig ist, etwa für eine längere Reha in Wohnortnähe.
- auf Wunsch des Versicherten: Diese Formulierung findet sich selten und geht am weitesten.
Gut zu wissen: Tarife mit der Formulierung "medizinisch sinnvoll" sind für Reisende meist die bessere Wahl. Wer nach einem Schlaganfall zwei Wochen in einer Klinik im Ausland liegen müsste, obwohl die Behandlung zu Hause genauso gut wäre, merkt den Unterschied sehr deutlich.
Jahrespolice oder Einzelreise?
Die meisten Verträge werden als Jahrespolice abgeschlossen. Sie gilt für beliebig viele Reisen innerhalb des Versicherungsjahres und verlängert sich meist automatisch. Jede einzelne Reise darf dabei eine bestimmte Dauer nicht überschreiten, verbreitet sind sechs oder acht Wochen. Wer länger unterwegs ist, braucht für die gesamte Reise einen eigenen Tarif, weil sonst ab dem ersten Tag kein Schutz besteht.
| Vertragsform | Geeignet für | Zu beachten |
|---|---|---|
| Jahrespolice | alle, die mindestens einmal im Jahr verreisen | Höchstdauer je Reise, automatische Verlängerung |
| Einzelreise | seltene Reisen, ältere Reisende mit hohem Jahresbeitrag | muss vor Reiseantritt bestehen |
| Langzeittarif | Auslandsjahr, Work and Travel, längere Aufenthalte | deutlich teurer, oft eigene Gesundheitsfragen |
| Familientarif | Paare und Familien | Altersgrenze für mitversicherte Kinder |
Viele Kreditkarten enthalten einen Auslandsreise-Krankenschutz. Er ist oft an Bedingungen geknüpft, etwa dass die Reise mit der Karte bezahlt wurde, und die Leistungen sind teils schwächer. Wer sich darauf verlassen will, sollte die Bedingungen genau lesen.
Mit dem Alter steigen die Beiträge, bei vielen Tarifen ab 65 oder 70 Jahren deutlich. Manche Anbieter nehmen ab einem bestimmten Alter keine neuen Kunden mehr auf oder bieten dann nur noch Einzelreisetarife an. Wer älter ist und selten reist, sollte deshalb nachrechnen, ob einzelne Policen für jede Reise günstiger sind als ein Jahresvertrag.
Woran man einen guten Tarif erkennt
- Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
- keine Begrenzung der Erstattung auf die Kosten im Inland
- Schutz bei akuten Verschlechterungen von Vorerkrankungen, die nicht bewusst zur Behandlung ins Ausland gebracht wurden
- Kosten für Überführung im Todesfall
- Leistung bei Schwangerschaftskomplikationen
- Verlängerung des Schutzes, wenn die Rückreise krankheitsbedingt nicht möglich ist
- eine rund um die Uhr erreichbare Notrufnummer
Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag nur geringfügig, weil der Beitrag ohnehin niedrig ist. Bei Auslandskrankenversicherungen lohnt sie sich deshalb selten. Ausgeschlossen sind regelmäßig Behandlungen, die der eigentliche Reisezweck sind, sowie Reisen in Gebiete mit offizieller Reisewarnung.
Im Ernstfall: so läuft die Abwicklung
- Bei größeren Behandlungen oder Klinikaufenthalten sofort die Notrufnummer des Versicherers anrufen. Sie organisiert Kostenübernahme und gegebenenfalls den Rücktransport.
- Kleinere Rechnungen selbst bezahlen, möglichst mit Karte, und Originalbelege aufbewahren.
- Darauf achten, dass Rechnungen Name, Diagnose, Datum und einzelne Leistungen enthalten.
- Nach der Rückkehr die Belege einreichen. Viele Versicherer akzeptieren Rechnungen in gängigen Fremdsprachen, sonst kann eine Übersetzung nötig werden.
Wer im Ausland hohe Summen vorstrecken muss, braucht Spielraum auf der Kreditkarte oder dem Girokonto. Auch dafür sind finanzielle Rücklagen hilfreich. Unabhängige Hinweise zur Auswahl veröffentlichen die Verbraucherzentralen.
Eine Auslandskrankenversicherung ersetzt keine Reiserücktrittsversicherung. Sie zahlt Behandlungskosten und den Transport nach Hause, nicht aber die Kosten einer abgesagten Reise oder nicht genutzte Hotelnächte. Wer solche Risiken absichern will, braucht dafür einen eigenen Vertrag, der sich vor allem bei teuren Pauschalreisen lohnen kann.
Häufige Fragen
Gesetzlich Versicherte sind dort über die Europäische Krankenversicherungskarte im staatlichen System geschützt. Zuzahlungen, Behandlungen in Privatkliniken und vor allem ein Rücktransport nach Deutschland sind aber nicht abgedeckt. Deshalb ist eine Auslandskrankenversicherung auch innerhalb der EU sinnvoll.
Ja, viele Tarife lassen sich bis zum Tag vor der Abreise abschließen. Wichtig ist, dass der Schutz vor Reiseantritt beginnt. Wer bereits im Ausland ist, findet nur wenige Angebote, und oft gilt dann eine Wartezeit.
Das hängt vom Tarif ab. Manche Policen schließen berufliche Reisen ein, andere nur private. Bei Dienstreisen ist zudem häufig der Arbeitgeber oder die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, was vor der Reise geklärt werden sollte.
Akute, unvorhersehbare Verschlechterungen sind in vielen Tarifen versichert. Ausgeschlossen ist dagegen meist, was bei Reiseantritt bereits feststand, etwa eine geplante Behandlung oder eine bekannte Verschlechterung. Die genaue Formulierung steht in den Bedingungen.
Quellen und weiterführende Informationen
Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.