Was als Unfall gilt
Eine Unfallversicherung leistet nur bei einem Unfall im rechtlichen Sinn. Das Versicherungsvertragsgesetz definiert ihn in § 178 VVG: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Jedes Element dieser Definition zählt.
- Plötzlich: Das Ereignis passiert in kurzer Zeit. Jahrelanger Verschleiß ist kein Unfall.
- Von außen: Eine äußere Einwirkung ist nötig, etwa ein Sturz, ein Stoß oder ein Schnitt. Ein Herzinfarkt beim Joggen gilt nicht als Unfall.
- Unfreiwillig: Die Gesundheitsschädigung darf nicht gewollt sein. Das Gesetz vermutet die Unfreiwilligkeit, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Viele private Tarife erweitern diesen Begriff. Häufig mitversichert sind Verrenkungen und Zerrungen durch erhöhte Kraftanstrengung, etwa beim Heben eines schweren Schranks, oder Unfälle durch Eigenbewegung wie das Umknicken ohne äußeren Anlass. Erkrankungen bleiben dagegen draußen, und das ist der wichtigste Punkt beim Verständnis dieser Versicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung. Träger sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen der öffentlichen Hand. Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber, für die Versicherten ist der Schutz kostenlos. Versichert sind unter anderem:
- Beschäftigte, einschließlich Minijobber und Auszubildende
- Kinder in Kitas, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende während des Besuchs der Einrichtung
- ehrenamtlich Tätige in bestimmten Bereichen und Menschen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen bei der häuslichen Pflege
Der Schutz gilt bei Arbeitsunfällen, auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück sowie bei anerkannten Berufskrankheiten. Die Leistungen sind umfangreich: Heilbehandlung und Rehabilitation, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit und eine Verletztenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Die Vollrente bei völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes.
Die Lücke: Freizeit, Haushalt, Sport und Urlaub sind gesetzlich nicht versichert. Nur ein kleiner Teil aller Unfälle passiert bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg. Selbstständige sind gesetzlich meist gar nicht erfasst, können sich in vielen Branchen aber freiwillig bei ihrer Berufsgenossenschaft versichern.
Die private Unfallversicherung: rund um die Uhr, weltweit
Als Ergänzung zum gesetzlichen Schutz gilt die private Unfallversicherung in der Regel 24 Stunden am Tag und weltweit, also auch dort, wo gesetzlicher Schutz fehlt. Wer privat vorsorgt, ist damit auch bei Unfällen im Haushalt, beim Sport und auf Reisen abgesichert. Sie zahlt vor allem dann, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt. Ihre Hauptleistung ist eine einmalige Kapitalzahlung, die sich nach der vereinbarten Grundsumme und dem Invaliditätsgrad richtet. Das Geld ist frei verwendbar, etwa für den behindertengerechten Umbau der Wohnung, ein angepasstes Auto oder als Ausgleich für geringeres Einkommen.
Daneben bieten die meisten Tarife weitere Bausteine an: eine Unfallrente bei hoher Invalidität, eine Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten und Kosten für kosmetische Operationen. Ob diese Zusätze nötig sind, hängt von der übrigen Absicherung ab. Für Hinterbliebene ist etwa eine Risikolebensversicherung meist die bessere Lösung, weil sie bei jeder Todesursache zahlt.
Invaliditätsgrad und Gliedertaxe
Der Invaliditätsgrad beschreibt in Prozent, wie stark die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Für Arme, Beine, Hände, Füße, Finger und Sinnesorgane legt die Gliedertaxe feste Werte fest. Sie gilt unabhängig vom Beruf: Der Verlust eines Daumens wird für eine Pianistin genauso bewertet wie für einen Steuerberater. Für andere Körperteile, etwa Wirbelsäule oder innere Organe, bewerten ärztliche Gutachter die Beeinträchtigung im Vergleich zu einem gesunden Menschen.
| Verlust oder völlige Funktionsunfähigkeit | Invaliditätsgrad |
|---|---|
| Arm | 70 % |
| Hand | 55 % |
| Daumen | 20 % |
| Zeigefinger | 10 % |
| Bein über der Mitte des Oberschenkels | 70 % |
| Bein unterhalb des Knies | 50 % |
| Fuß | 40 % |
| Auge | 50 % |
| Gehör auf einem Ohr | 30 % |
| Geruchssinn | 10 % |
Bei teilweiser Funktionsunfähigkeit gilt ein entsprechender Teil des Wertes. Ist eine Hand nach einem Unfall zur Hälfte gebrauchsunfähig, ergibt sich ein Invaliditätsgrad von 27,5 Prozent. Hat eine Krankheit an der Unfallfolge mitgewirkt, kürzen die Versicherer die Leistung, nach den Musterbedingungen ab einem Mitwirkungsanteil von 25 Prozent. Moderne Tarife setzen diese Schwelle häufig höher.
Progression mit Rechenbeispiel
Die Progression sorgt dafür, dass schwere Invalidität überproportional entschädigt wird. Der Gedanke dahinter: Bei leichten Folgen reicht ein kleiner Betrag, bei schweren Folgen steigen die Kosten für Umbau, Hilfe und Einkommensausfall stark an. Verbreitet sind Progressionen von 225, 350 oder 500 Prozent. Die Zahl gibt an, wie viel Prozent der Grundsumme bei vollständiger Invalidität ausgezahlt werden.
Wie die Staffel genau verläuft, regelt jeder Tarif selbst. Ein häufiges Modell für 225 Prozent: Bis 25 Prozent Invalidität wird der Grad einfach angerechnet, der Anteil zwischen 25 und 50 Prozent doppelt und der Anteil über 50 Prozent dreifach. Beim 350-Prozent-Modell zählt der mittlere Bereich dreifach und der obere fünffach.
Angenommen, die Grundsumme beträgt 100.000 Euro. Nach einem Unfall ist ein Fuß dauerhaft funktionsunfähig, nach Gliedertaxe 40 Prozent Invalidität.
Ohne Progression: 40 % von 100.000 Euro = 40.000 Euro.
Mit 225 % Progression: 25 Prozentpunkte einfach plus 15 Prozentpunkte doppelt = 25 + 30 = 55 Prozent, also 55.000 Euro.
Mit 350 % Progression: 25 Prozentpunkte einfach plus 15 Prozentpunkte dreifach = 25 + 45 = 70 Prozent, also 70.000 Euro.
Ergebnis: Dieselbe Verletzung bringt je nach Vertrag 40.000, 55.000 oder 70.000 Euro.
| Invaliditätsgrad | Ohne Progression | Progression 225 % | Progression 350 % |
|---|---|---|---|
| 10 % | 10.000 Euro | 10.000 Euro | 10.000 Euro |
| 25 % | 25.000 Euro | 25.000 Euro | 25.000 Euro |
| 50 % | 50.000 Euro | 75.000 Euro | 100.000 Euro |
| 70 % | 70.000 Euro | 135.000 Euro | 200.000 Euro |
| 100 % | 100.000 Euro | 225.000 Euro | 350.000 Euro |
Die Tabelle zeigt auch die Kehrseite: Bei leichten Unfällen bis 25 Prozent bringt die Progression nichts. Eine hohe Progression mit niedriger Grundsumme klingt nach viel, zahlt bei mittleren Verletzungen aber oft weniger als eine höhere Grundsumme mit moderater Progression. Beim Vergleich lohnt es, mehrere Invaliditätsgrade durchzurechnen.
Fristen und Ausschlüsse, an denen Ansprüche scheitern
Viele Streitfälle drehen sich nicht um die Verletzung selbst, sondern um Formalien. Nach den Musterbedingungen muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden. Viele Tarife räumen längere Fristen ein. Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch häufig ganz.
Der Versicherer muss sich nach § 187 VVG innerhalb von drei Monaten erklären, ob er einen Invaliditätsanspruch anerkennt, sobald die nötigen Unterlagen vorliegen. Beide Seiten können den Invaliditätsgrad nach § 188 VVG bis zu drei Jahre nach dem Unfall neu bemessen lassen, wenn sich der Zustand ändert. Typische Ausschlüsse in den Bedingungen sind:
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, etwa durch Alkohol oder Drogen, mit tarifabhängigen Grenzwerten
- Bandscheibenschäden und Blutungen aus inneren Organen, sofern nicht überwiegend ein Unfall die Ursache ist
- psychische Reaktionen auf einen Unfall
- Teilnahme an Motorsportrennen und bestimmte gefährliche Tätigkeiten
- Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die meisten dauerhaften Einschränkungen im Erwerbsleben gehen nicht auf Unfälle zurück, sondern auf Krankheiten: Rückenleiden, psychische Erkrankungen, Krebs oder Herz-Kreislauf-Probleme. Gegen diese Ursachen hilft eine Unfallversicherung nicht. Wer sein Einkommen absichern will, ist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung deshalb deutlich breiter geschützt. Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung fällt meist deutlich niedriger aus als das bisherige Einkommen.
Ihren Platz hat die private Unfallversicherung trotzdem. Sie ist vergleichsweise günstig, verlangt meist keine ausführliche Gesundheitsprüfung und eignet sich für Menschen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen oder für die sie nicht passt, etwa Kinder, Hausfrauen und Hausmänner oder Rentner. Für Kinder ist sie verbreitet, weil sie in der Freizeit gesetzlich nicht versichert sind. Wo sie in der Rangfolge steht, ordnet der Überblick zu sinnvollen Versicherungen ein. Kosten der Heilbehandlung trägt in jedem Fall die Krankenversicherung oder bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft.
Häufige Fragen
Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei der Arbeit, auf dem direkten Arbeitsweg, in Kita, Schule und Hochschule sowie bei bestimmten Ehrenämtern. Unfälle im Haushalt, beim Sport oder im Urlaub sind nicht erfasst. Für diese Bereiche gibt es nur privaten Schutz.
Eine pauschal beste Progression gibt es nicht. Wichtiger als die Prozentzahl ist die Kombination aus Grundsumme und Progressionsmodell. Sinnvoll ist es, die Auszahlung für mehrere Invaliditätsgrade, etwa 30, 50 und 80 Prozent, durchzurechnen und Tarife daran zu vergleichen.
In der Regel nicht. Bandscheibenschäden gelten meist als verschleißbedingt und sind in den Bedingungen ausgeschlossen. Eine Leistung kommt nur in Betracht, wenn ein Unfall die überwiegende Ursache war, was in der Praxis schwer nachzuweisen ist.
Nach den Musterbedingungen muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Viele aktuelle Tarife sehen längere Fristen vor. Maßgeblich sind die Bedingungen des eigenen Vertrags, deshalb sollte man die Frist nach jedem ernsteren Unfall notieren.
Quellen und weiterführende Informationen
Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.