Was bedeutet Skonto?
Skonto (italienisch sconto, Abzug) ist ein Nachlass auf den Rechnungsbetrag, den der Verkäufer gewährt, wenn der Kunde vor Ablauf des Zahlungsziels innerhalb einer kürzeren Frist zahlt. Die typische Zahlungsbedingung hat drei Bestandteile:
- Skontosatz: der prozentuale Abzug, häufig 2 oder 3 Prozent
- Skontofrist: der Zeitraum, in dem der Abzug erlaubt ist, oft 7 bis 14 Tage
- Zahlungsziel: die Frist, bis zu der spätestens der volle Betrag fällig ist
Anders als ein Rabatt, der beim Kauf etwa für Menge oder Treue gewährt wird, ist Skonto an den Zahlungszeitpunkt gebunden. Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn er vereinbart ist, etwa im Vertrag, in den Geschäftsbedingungen oder auf der Rechnung selbst. Ohne Vereinbarung darf der Kunde nichts abziehen, auch wenn er besonders schnell zahlt.
Skonto berechnen: ein einfaches Beispiel
Skonto wird vom Rechnungsbetrag abgezogen, in der Regel vom Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer. Die enthaltene Steuer verringert sich dabei automatisch im gleichen Verhältnis, sodass sich das Ergebnis auch netto nachvollziehen lässt.
Eine Rechnung lautet über 5.000 Euro netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, also 5.950 Euro brutto.
Bedingung: 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst 30 Tage netto.
Skontobetrag: 5.950 × 2 % = 119 Euro.
Zahlbetrag bei Skontoabzug: 5.950 Euro minus 119 Euro = 5.831 Euro.
Davon entfallen 4.900 Euro auf das Nettoentgelt und 931 Euro auf die Umsatzsteuer.
Für die Berechnung im Alltag reicht also eine einfache Multiplikation: Rechnungsbetrag mal Skontosatz ergibt den Abzug. Wer Skonto berechnen will, sollte nur darauf achten, ob der Lieferant den Satz auf den Brutto- oder ausnahmsweise auf den Nettobetrag bezieht, und ob Nebenkosten wie Fracht oder Verpackung ausgenommen sind. Steht dazu nichts in der Vereinbarung, gilt der Abzug in der Regel für den gesamten Rechnungsbetrag.
Der Jahreszins des Skontos
Auf den ersten Blick wirken 2 Prozent bescheiden. Entscheidend ist aber, wofür der Nachlass bezahlt wird: für 20 Tage früheres Zahlen. Wer die Skontofrist verstreichen lässt, bekommt 20 Tage länger Kredit vom Lieferanten und zahlt dafür 2 Prozent des Rechnungsbetrags. Rechnet man das auf ein Jahr hoch, ergibt sich ein sehr hoher Jahreszins.
Faustformel: Skontosatz × 360 / (Zahlungsziel minus Skontofrist).
Beispiel „2 % in 10 Tagen, 30 Tage netto“: 2 × 360 / 20 = 36 Prozent pro Jahr.
Genauer, weil der Kredit nur über den gekürzten Betrag läuft: 2 / 98 × 360 / 20 = 36,7 Prozent.
Mit Zinseszins gerechnet, also so, als würde man das ganze Jahr über jede Rechnung erst am letzten Tag bezahlen, liegt der effektive Wert sogar bei rund 44 Prozent.
| Bedingung | Tage Kredit ohne Skonto | Jahreszins (Näherung) |
|---|---|---|
| 1 % in 10 Tagen, 30 Tage netto | 20 | 18 % |
| 2 % in 10 Tagen, 30 Tage netto | 20 | 36 % |
| 2 % in 14 Tagen, 30 Tage netto | 16 | 45 % |
| 3 % in 10 Tagen, 60 Tage netto | 50 | 21,6 % |
| 2 % in 30 Tagen, 60 Tage netto | 30 | 24 % |
| 1 % in 10 Tagen, 70 Tage netto | 60 | 6 % |
Selbst unauffällig wirkende Bedingungen liegen damit weit über dem, was Unternehmen für einen Bankkredit bezahlen. Erst bei sehr niedrigen Skontosätzen und großem Abstand zwischen Skontofrist und Zahlungsziel, wie in der letzten Tabellenzeile, sinkt der Wert auf ein Niveau, bei dem sich ein genauer Vergleich mit anderen Finanzierungen lohnt.
Lohnt es sich, Skonto per Kredit zu finanzieren?
Die naheliegende Frage: Was, wenn das Geld bei Ablauf der Skontofrist gar nicht auf dem Konto ist? Dann hilft der Vergleich mit dem Kontokorrentkredit. Er gehört zu den teureren Kreditformen, ist aber fast immer billiger als ein verschenkter Skonto.
Angenommen, eine Rechnung über 20.000 Euro mit 2 % Skonto in 10 Tagen, 30 Tage netto. Der Kontokorrentkredit kostet angenommen 11 Prozent pro Jahr.
Mit Skonto zahlt das Unternehmen am 10. Tag 19.600 Euro und nimmt dafür den Kontokorrent in Anspruch.
Zinsen für die 20 Tage bis zum Zahlungsziel: 19.600 × 11 % × 20 / 360 = 119,78 Euro.
Ersparnis durch Skonto: 400 Euro.
Vorteil der Skontonutzung trotz Kredit: 400 minus 119,78 = 280,22 Euro.
Solange der Kreditzins unter dem Skontozins liegt, ist die Rechnung eindeutig. Das gilt in vielen Fällen sogar für Überziehungszinsen, die über dem normalen Kontokorrentzins liegen. Grenzen setzt der Kreditrahmen: Wer ihn für Skonto ausschöpft, hat weniger Spielraum für unerwartete Ausgaben. In der Liquiditätsplanung sollten Skontofristen deshalb fest eingeplant sein, damit die Zahlung nicht im Tagesgeschäft untergeht.
Gut zu wissen: Für die Entscheidung im Einzelfall genügt ein grober Abgleich: Liegt der eigene Kreditzins pro Jahr unter dem Skontozins aus der Faustformel, lohnt sich das Ziehen des Skontos auch mit geliehenem Geld.
Skonto, Umsatzsteuer und Buchhaltung
Steuerlich ist Skonto eine nachträgliche Minderung des Entgelts. Nach § 17 UStG muss der Verkäufer seine Umsatzsteuer und der Käufer seine Vorsteuer entsprechend berichtigen. Eine neue Rechnung ist dafür nicht nötig. In der Buchhaltung wird der Skontoabzug beim Käufer als Minderung der Anschaffungskosten (erhaltene Skonti) und beim Verkäufer als Erlösschmälerung (gewährte Skonti) erfasst.
Eine vorab vereinbarte Skontoregelung muss auf der Rechnung erwähnt sein, denn zu den Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG gehört jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts. Sind die Einzelheiten in anderen Unterlagen festgehalten, etwa im Rahmenvertrag, genügt auf der Rechnung ein Hinweis wie „Es bestehen Skontovereinbarungen“.
Fristen und Fallstricke
Die meisten Streitigkeiten um Skonto drehen sich um die Frage, ob rechtzeitig gezahlt wurde. Ein paar Punkte verdienen Aufmerksamkeit:
- Fristbeginn: Ob die Skontofrist ab Rechnungsdatum, Rechnungseingang oder Lieferung läuft, ergibt sich aus der Vereinbarung. Fehlt eine klare Angabe, ist Streit absehbar. Eindeutig ist nur ein konkretes Datum.
- Rechtzeitige Zahlung: Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen kommt es nach europäischer Rechtsprechung darauf an, wann das Geld beim Empfänger gutgeschrieben ist. Eine Überweisung am letzten Tag kann zu spät sein.
- Unberechtigter Abzug: Wer nach Ablauf der Frist trotzdem Skonto abzieht, zahlt zu wenig. Der Verkäufer kann den Restbetrag nachfordern, und für diesen Rest gerät der Kunde nach den allgemeinen Regeln in Verzug.
- Einbehalte wegen Mängeln: Ob der Skonto erhalten bleibt, wenn der Käufer wegen eines Mangels einen Teil zurückhält, hängt von der Vereinbarung und vom Einzelfall ab. Eine klare Regelung im Vertrag vermeidet Diskussionen.
In der Buchhaltung des Käufers lohnt sich eine eigene Übersicht der Skontofristen, getrennt von den normalen Fälligkeiten. Viele Buchhaltungsprogramme können Rechnungen nach Skontodatum sortieren und daraus Zahlungsvorschläge erstellen. Wer Rechnungen erst nach Freigabe durch mehrere Stellen bezahlt, sollte die Freigabewege so kurz halten, dass die Skontofrist dabei nicht verloren geht.
Skonto aus Sicht des Verkäufers
Für den Lieferanten ist Skonto ein Instrument, um schneller an sein Geld zu kommen und das Ausfallrisiko zu senken. Den schnellen Zahlungseingang bezahlt er aber mit einem spürbaren Teil seiner Marge. Angenommen, ein Unternehmen hat 1 Million Euro Umsatz und die Hälfte der Kunden zieht 2 Prozent Skonto: Das kostet 10.000 Euro im Jahr.
Ob sich das rechnet, hängt von den Alternativen ab. Ein Lieferant mit knapper Liquidität vergleicht Skonto mit seinen Kontokorrentzinsen oder mit Factoring. Viele Unternehmen kalkulieren den Skonto vorab in ihre Preise ein. Kunden, die ihn nicht nutzen, zahlen dann faktisch einen Aufschlag für das längere Zahlungsziel.
Für den Käufer bleibt die Botschaft einfach: Skonto richtig zu nutzen, ist im Tagesgeschäft oft eine der rentabelsten Finanzentscheidungen. Wer die Fristen im Blick hat und im Zweifel kurzfristig Kredit in Anspruch nimmt, spart regelmäßig mehr, als eine Geldanlage im selben Zeitraum bringen würde.
Häufige Fragen
Üblich ist der Abzug vom Bruttobetrag, also inklusive Umsatzsteuer. Das Ergebnis ist dasselbe, als würde man Netto und Steuer getrennt um den Skontosatz kürzen. Wichtig ist nur, dass beide Seiten die Umsatzsteuer entsprechend anpassen.
Nein, nach Ablauf der Skontofrist besteht kein Anspruch mehr. Manche Lieferanten akzeptieren einen verspäteten Abzug aus Kulanz, verpflichtet sind sie dazu nicht. Fordern sie den Differenzbetrag nach, muss er bezahlt werden.
Ja, wenn er vorab vereinbart ist. Das Umsatzsteuergesetz verlangt, dass die Rechnung auf im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen hinweist. Ein Verweis auf eine anderweitig getroffene Skontovereinbarung reicht dafür aus.
Ein Rabatt mindert den Preis schon beim Kauf, etwa wegen Menge oder Aktion. Skonto hängt dagegen allein vom schnellen Zahlen ab und gilt nur, wenn die Frist eingehalten wird. Beide können auf derselben Rechnung zusammenkommen.
Quellen und weiterführende Informationen
Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.