Lohnt sich Gold als Geldanlage?
Gold ist eher eine Versicherung als ein Ertragsbringer. Es soll das Vermögen stabilisieren, wenn andere Anlagen unter Druck geraten, etwa bei hoher Inflation, in Finanzkrisen oder bei politischen Schocks. In solchen Phasen ist der Goldpreis historisch oft gestiegen, während Aktien fielen. Verlässlich ist dieser Zusammenhang aber nicht.
Der zentrale Nachteil: Gold erzeugt keine laufenden Erträge. Ein Unternehmen erwirtschaftet Gewinne, eine Anleihe zahlt Zinsen, ein vermietetes Haus bringt Miete. Ein Goldbarren liegt einfach da. Steigen die Zinsen für sichere Anlagen wie Festgeld, wird das Halten von Gold relativ teurer, weil man auf diese Zinsen verzichtet (Opportunitätskosten).
- Für Gold spricht: kein Ausfallrisiko eines Schuldners bei physischem Besitz, weltweit handelbar, oft gegenläufig zu Krisen, begrenzte Menge.
- Gegen Gold spricht: keine Zinsen, starke Preisschwankungen über Jahre, Kosten für Kauf und Lagerung, Preis wird in US-Dollar gebildet (Wechselkursrisiko).
Über lange Zeiträume gab es Phasen, in denen Gold real, also nach Abzug der Inflation, über viele Jahre an Wert verloren hat. Wer Gold kauft, sollte deshalb einen langen Atem haben und es nicht als Ersatz für eine breite Anlage in Unternehmen sehen.
Barren, Münzen oder ETCs: drei Wege zum Gold
Goldbarren
Barren gibt es von einem Gramm bis zu einem Kilogramm und mehr. Je größer der Barren, desto geringer ist der Aufschlag gegenüber dem reinen Materialwert. Wichtig sind eine anerkannte Prägestätte, ein Feingehalt von 999,9 und eine eingeprägte Seriennummer. Kleine Barren lassen sich im Bedarfsfall einzeln verkaufen, sind aber pro Gramm deutlich teurer.
Goldmünzen
Anlagemünzen wie Krugerrand oder Maple Leaf haben zwar einen Nennwert, gehandelt werden sie aber nach Goldgehalt. Sie sind international bekannt und leicht zu verkaufen. Der Aufschlag ist meist etwas höher als bei einem gleich schweren Barren. Sammlermünzen sind dagegen keine reine Goldanlage, ihr Preis hängt von Seltenheit und Zustand ab.
Gold-ETCs
Exchange Traded Commodities (ETCs) werden wie Aktien an der Börse gehandelt und lassen sich bequem im Wertpapierdepot halten. Rechtlich sind sie Schuldverschreibungen des Emittenten, meist mit physischem Gold besichert. Anders als ein ETF sind sie kein Sondervermögen. Bei einer Pleite des Emittenten soll die Besicherung schützen, ein Restrisiko bleibt. Reine Gold-ETFs gibt es für Anleger in der EU praktisch nicht, weil ein Fonds nach den europäischen Regeln nicht nur aus einem einzigen Rohstoff bestehen darf. Was im Alltag als Gold-ETF bezeichnet wird, ist deshalb fast immer ein ETC. Wer lieber in Unternehmen investiert, kann auch Fonds mit Aktien von Goldminen kaufen. Deren Kurse folgen dem Goldpreis aber nur grob und schwanken meist stärker.
| Merkmal | Barren | Münzen | Gold-ETC |
|---|---|---|---|
| Besitz | Physisch, eigenes Eigentum | Physisch, eigenes Eigentum | Forderung gegen Emittenten |
| Kaufkosten | Gering bei großen Barren, hoch bei kleinen | Etwas höher als Barren | Ordergebühr und Börsenspanne |
| Laufende Kosten | Lagerung, ggf. Schließfach | Lagerung, ggf. Schließfach | Jährliche Gebühr des ETC |
| Teilverkauf | Nur in Barrengröße | Stückweise gut möglich | In beliebigen Anteilen |
| Umsatzsteuer beim Kauf | Keine bei Anlagegold | Keine bei Anlagegold | Keine |
Gut zu wissen: Anlagegold ist nach § 25c UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt nicht für Silber, Platin oder Schmuck. Wer Silberbarren kauft, zahlt also in der Regel 19 Prozent Umsatzsteuer, die beim Verkauf nicht zurückkommt.
Was Kauf und Verkauf wirklich kosten
Händler nennen für physisches Gold zwei Preise: den Verkaufspreis, zu dem der Kunde kauft, und den niedrigeren Ankaufspreis, zu dem der Händler zurücknimmt. Die Differenz heißt Spread. Er ist der größte Kostenblock und fällt sofort an.
Angenommen, jemand kauft Gold für 10.000 Euro. Die Werte sind reine Beispielzahlen, kein aktueller Goldpreis.
Variante A: ein großer Barren mit 2 Prozent Spread. Bei sofortigem Rückverkauf kämen rund 9.800 Euro zurück.
Variante B: viele kleine Ein-Gramm-Barren mit 8 Prozent Spread. Zurück kämen rund 9.200 Euro.
Damit Variante B ohne Verlust endet, muss der Goldpreis erst um gut 8,7 Prozent steigen (10.000 / 9.200).
Ergebnis: Die Stückelung kostet bei gleicher Goldmenge schnell mehrere hundert Euro.
Bei ETCs ist die Spanne an der Börse meist gering. Dafür fällt eine jährliche Gebühr an, die über viele Jahre ebenfalls ins Gewicht fällt. Wer physisch kauft, sollte außerdem Versand, Versicherung und Lagerung einrechnen.
Steuern: nach einem Jahr steuerfrei
Physisches Gold gilt steuerlich nicht als Kapitalanlage, sondern als Wirtschaftsgut. Gewinne beim Verkauf fallen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG, umgangssprachlich Spekulationssteuer. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn komplett steuerfrei. Innerhalb eines Jahres wird er mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, sofern alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres die Freigrenze erreichen. Diese liegt derzeit bei 1.000 Euro und wird gelegentlich angepasst.
Angenommen, Goldmünzen werden für 10.000 Euro gekauft und für 11.500 Euro verkauft. Gewinn: 1.500 Euro.
Verkauf nach zehn Monaten: Der Gewinn liegt über der Freigrenze und ist voll steuerpflichtig. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent sind das 450 Euro.
Verkauf nach 13 Monaten: 0 Euro Steuer.
Bei ETCs kommt es auf die Ausgestaltung an. ETCs mit einem verbrieften Anspruch auf Auslieferung physischen Goldes behandelt die Finanzverwaltung nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wie physisches Gold, also steuerfrei nach einem Jahr. Bei ETCs ohne Lieferanspruch fällt auf Gewinne die Abgeltungsteuer an, unabhängig von der Haltedauer.
Kauf und Aufbewahrung
Physisches Gold gibt es bei Edelmetallhändlern, Banken und im Onlinehandel. Seriöse Händler nennen An- und Verkaufspreise offen und liefern versichert. Bei Bargeschäften ohne Identifizierung (Tafelgeschäft) gilt nach dem Geldwäschegesetz eine Grenze, die zuletzt deutlich gesenkt wurde und derzeit unter 2.000 Euro liegt. Darüber muss sich der Käufer ausweisen.
- Zu Hause: kostenlos, aber Einbruchsrisiko. Die Hausratversicherung deckt Edelmetalle oft nur bis zu einer niedrigen Grenze und nur in einem geeigneten Tresor.
- Bankschließfach: sicher, aber mit Jahresgebühr. Der Inhalt ist nicht automatisch versichert und fällt nicht unter die Einlagensicherung.
- Verwahrung beim Händler: bequem, setzt aber Vertrauen in den Anbieter voraus. Wichtig ist, dass das Gold als Sondervermögen getrennt gelagert wird.
Welcher Anteil am Vermögen sinnvoll sein kann
Eine allgemeingültige Quote gibt es nicht. Häufig genannt werden fünf bis zehn Prozent des Anlagevermögens als Beimischung. Der Gedanke dahinter ist Diversifikation: Gold soll Verluste in anderen Bereichen abfedern, nicht die Hauptrendite liefern. Wer einen größeren Teil in Gold hält, verzichtet langfristig auf Zinsen, Dividenden und das Wachstum von Unternehmen.
Wichtig zu wissen: Prognosen zum Goldpreis sind unzuverlässig. Wer Gold kauft, weil es gerade stark gestiegen ist, kauft oft teuer. Sinnvoller ist ein fester Anteil, der gelegentlich wieder auf das Zielgewicht gebracht wird.
Häufige Fragen
Der bloße Besitz von Gold muss nicht gemeldet werden, eine Vermögensteuer gibt es derzeit nicht. In die Steuererklärung gehört ein Verkauf nur, wenn er innerhalb eines Jahres nach dem Kauf erfolgt ist. Kaufbelege sollten trotzdem aufbewahrt werden, um die Haltedauer nachweisen zu können.
Bei größeren Beträgen sind Barren meist günstiger, weil der Aufschlag pro Gramm niedriger ist. Münzen lassen sich besser stückweise verkaufen und sind international sehr bekannt. Viele Anleger kombinieren beides.
Nein. Gold wirft weder Zinsen noch Dividenden ab, ein Ertrag entsteht nur, wenn der Preis steigt. Bei physischem Gold kommen sogar laufende Kosten für die Lagerung hinzu.
Nicht automatisch. Viele Banken bieten eine Versicherung des Schließfachinhalts nur gegen Aufpreis an, manche Hausratversicherungen decken Schließfächer bis zu einer bestimmten Summe. Den Umfang sollte man vorher schriftlich klären.
Quellen und weiterführende Informationen
Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.