Die Regel auf einen Blick

Nach der 50-30-20-Regel fließen 50 Prozent des Nettoeinkommens in Bedürfnisse, also in Ausgaben, die sich kaum vermeiden lassen. 30 Prozent stehen für Wünsche zur Verfügung: alles, was das Leben angenehmer macht, aber verzichtbar wäre. 20 Prozent gehen ins Sparen und in die Tilgung von Schulden. Grundlage ist immer das Netto, also das, was nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf dem Konto ankommt.

Aufteilung nach der 50-30-20-Regel (Beispielbeträge in Euro)
NettoeinkommenBedürfnisse (50 %)Wünsche (30 %)Sparen (20 %)
1.800900540360
2.4001.200720480
3.2001.600960640
4.5002.2501.350900

Der Reiz liegt in der Einfachheit. Wer sein Budget einfach aufteilen will, braucht statt eines detaillierten Plans nur drei Zahlen und vergleicht die tatsächlichen Ausgaben mit diesen Grenzen. Dafür muss man die eigenen Ausgaben allerdings kennen, und die liefert am zuverlässigsten ein Haushaltsbuch.

Was in welchen Topf gehört

Bedürfnisse: 50 Prozent

Hierher gehört alles, was zum Leben und Arbeiten nötig und vertraglich oder praktisch gebunden ist: Warmmiete oder Rate für die eigene Wohnung, Strom, Grundversorgung mit Lebensmitteln, notwendige Versicherungen, Fahrtkosten zur Arbeit, Kinderbetreuung und die Mindestraten laufender Kredite. Welche Policen wirklich dazugehören, beschreibt der Beitrag zu sinnvollen Versicherungen.

Wünsche: 30 Prozent

Wünsche sind Ausgaben, auf die man verzichten könnte, ohne dass Alltag oder Job leiden: Restaurantbesuche, Urlaub, Streaming, Hobbys, Kleidung über den Bedarf hinaus, das größere Auto statt des kleinen. Die Grenze ist nicht immer scharf. Lebensmittel sind ein Bedürfnis, das Feinkostregal eher ein Wunsch. Entscheidend ist eine ehrliche Zuordnung, sonst wird der Bedürfnistopf künstlich groß.

Sparen und Schulden: 20 Prozent

Der dritte Topf dient der Sicherheit und dem Vermögensaufbau. Eine sinnvolle Reihenfolge: zuerst ein Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben, dann teure Schulden wie einen Dispokredit abbauen, danach langfristig sparen, etwa für die Altersvorsorge. Freiwillige Sondertilgungen zählen ebenfalls hierzu, die regulären Mindestraten dagegen zu den Bedürfnissen.

Rechenbeispiel: 2.600 Euro netto

Wie die Regel im Alltag aussieht, zeigt ein Rechenbeispiel mit ausgedachten Zahlen. Die Beträge sind angenommen und dienen nur der Veranschaulichung.

Rechenbeispiel

Angenommen, eine alleinstehende Angestellte hat ein Nettoeinkommen von 2.600 Euro im Monat.

Zielwerte: Bedürfnisse 1.300 Euro, Wünsche 780 Euro, Sparen 520 Euro.

Tatsächliche Bedürfnisse: Warmmiete 950 Euro, Strom 60 Euro, Lebensmittel 280 Euro, Versicherungen 45 Euro, Monatsticket 60 Euro. Zusammen 1.395 Euro, das sind 53,7 Prozent und 95 Euro mehr als vorgesehen.

Wünsche: Ausgehen 250 Euro, Streaming und Zeitschriften 50 Euro, Kleidung 120 Euro, Hobby 80 Euro, Urlaubsrücklage 200 Euro. Zusammen 700 Euro, also 26,9 Prozent.

Für das Sparen bleiben: 2.600 minus 1.395 minus 700 = 505 Euro, das sind 19,4 Prozent.

Ergebnis: Die Regel ist fast erfüllt. Die höhere Miete wird durch etwas geringere Wünsche ausgeglichen, das Sparziel wird nur knapp verfehlt.

Die 505 Euro werden am besten direkt nach Gehaltseingang per Dauerauftrag beiseitegelegt. Fließen davon 300 Euro in einen breit gestreuten Sparplan und der Rest in eine Rücklage, entsteht über die Jahre ein spürbares Polster. Wie stark der Zinseszins dabei mitwirkt, hängt von Laufzeit und Rendite ab.

Woher die Regel stammt

Bekannt wurde die Aufteilung durch das 2005 erschienene US-Ratgeberbuch „All Your Worth“ von Elizabeth Warren und ihrer Tochter Amelia Warren Tyagi. Warren lehrte damals Insolvenzrecht an der Harvard Law School und wurde später US-Senatorin. Gedacht war die Regel als grober Orientierungsrahmen für amerikanische Haushalte, nicht als exakte Vorgabe.

Für Deutschland lassen sich die Prozentsätze nicht ungeprüft übernehmen. Hierzulande sind Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung schon vom Bruttolohn abgezogen, während viele US-Haushalte Teile davon aus dem Netto bezahlen. Rein rechnerisch wäre die Regel in Deutschland damit leichter einzuhalten. In der Praxis zehren hohe Wohnkosten diesen Vorteil häufig wieder auf.

Grenzen: wenn die Miete die Hälfte frisst

Die größte Schwäche der Regel zeigt sich bei den Wohnkosten. Ein spürbarer Teil der Mieterhaushalte in Deutschland, vor allem mit kleinem Einkommen, zahlt 40 Prozent oder mehr des Einkommens allein für die Miete. Aktuelle Zahlen zur Mietbelastung veröffentlicht das Statistische Bundesamt. Rechnet man Lebensmittel, Strom, Versicherungen und Fahrtkosten hinzu, sind 50 Prozent schnell überschritten, ohne dass jemand verschwenderisch lebt.

Rechenbeispiel: Großstadt mit kleinem Einkommen

Angenommen, ein Single verdient 1.900 Euro netto und zahlt 900 Euro Warmmiete.

Allein die Miete entspricht 47,4 Prozent des Einkommens.

Mit Lebensmitteln (250 Euro), Strom (50 Euro), Versicherungen (40 Euro) und Monatsticket (60 Euro) kommen die Bedürfnisse auf 1.300 Euro, also 68,4 Prozent.

Für Wünsche und Sparen bleiben zusammen 600 Euro statt der vorgesehenen 950 Euro.

Wer in einer solchen Lage versucht, die Regel trotzdem einzuhalten, landet schnell bei unrealistischem Verzicht. Sinnvoller ist es, die Prozentsätze anzupassen und den Sparanteil nicht ganz aufzugeben, auch wenn er nur bei 5 oder 10 Prozent liegt. Wirklich ändern lässt sich die Lage nur über größere Hebel: eine günstigere Wohnung, eine Wohngemeinschaft, ein höheres Einkommen. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, lässt sich bei der örtlichen Wohngeldstelle klären.

Wichtig zu wissen: Die Regel sagt nichts darüber, ob ein Einkommen zum Leben reicht. Bei sehr kleinen Einkommen geht fast alles für Notwendiges drauf. Dann ist nicht das Budget falsch geplant, sondern das Einkommen zu niedrig für die Kosten.

Abwandlungen der Regel

Weil die starre Aufteilung nicht zu jeder Lebenslage passt, sind mehrere Varianten im Umlauf. Keine davon ist wissenschaftlich begründet, es sind schlicht andere Gewichtungen.

Gängige Varianten der Budgetregel
RegelBedürfnisseWünscheSparenTypischer Einsatz
50-30-2050 %30 %20 %mittleres Einkommen, normale Wohnkosten
60-30-1060 %30 %10 %hohe Wohnkosten, Berufseinstieg
70-20-1070 %20 %10 %kleines Einkommen, teure Städte
50-20-3050 %20 %30 %ehrgeiziges Sparziel, etwa Eigenkapital für eine Immobilie

Entscheidend ist weniger die exakte Quote als die Gewohnheit, einen festen Anteil zuerst zur Seite zu legen. Mit steigendem Einkommen lässt sich die Sparquote oft deutlich erhöhen, weil die Fixkosten nicht im gleichen Maß mitwachsen.

Für wen die Regel taugt

  • Gut geeignet für Berufseinsteiger, die zum ersten Mal ein eigenes Budget planen, und für Haushalte mit mittlerem Einkommen und durchschnittlichen Wohnkosten.
  • Bedingt geeignet für Familien, bei denen Kinderkosten und Wohnraum den Bedürfnistopf sprengen, und für Selbstständige mit stark schwankendem Einkommen.
  • Wenig hilfreich bei Überschuldung. Dann hat die Tilgung Vorrang, und ein Gespräch mit einer Schuldnerberatungsstelle bringt mehr als jede Faustregel.

So lässt sich die Regel umsetzen

  1. Nettoeinkommen eines typischen Monats ermitteln, ohne Einmalzahlungen.
  2. Die Ausgaben der letzten drei Monate aus Kontoauszügen den drei Töpfen zuordnen.
  3. Die tatsächlichen Anteile mit 50, 30 und 20 Prozent vergleichen und die größte Abweichung suchen.
  4. Den Sparbetrag per Dauerauftrag zum Gehaltseingang festlegen, notfalls zunächst mit einer kleineren Quote.
  5. Nach drei Monaten prüfen, ob die Aufteilung hält, und die Quoten gegebenenfalls anpassen.

Unregelmäßige Ausgaben wie Jahresbeiträge, Reparaturen oder Geschenke sollten dabei auf den Monat umgelegt werden. Wer sie nicht einplant, hält die Regel elf Monate lang ein und reißt sie im zwölften. Eine kleine monatliche Rücklage im Bedürfnis- oder Wunschtopf fängt solche Spitzen ab.

Als Einstieg erfüllt die Regel ihren Zweck. Sie zwingt dazu, Ausgaben in notwendig und verzichtbar zu sortieren, und macht das Sparen zum festen Bestandteil des Monats. Die Prozentsätze dürfen dabei angepasst werden. Sie sind eine Orientierung, kein Maßstab für richtig oder falsch.

Häufige Fragen

Zu den Bedürfnissen zählen Warmmiete, Strom, Grundnahrungsmittel, notwendige Versicherungen, Fahrtkosten zur Arbeit und Mindestraten für Kredite. Abos und Freizeit gehören nicht dazu, auch wenn sie jeden Monat fest abgebucht werden. Eine feste Abbuchung macht eine Ausgabe also nicht automatisch zum Bedürfnis.

Gerechnet wird mit dem Nettoeinkommen, also dem Betrag nach Steuern und Sozialabgaben. Regelmäßige Zusatzeinnahmen wie Kindergeld können einbezogen werden. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld rechnet man besser gesondert oder verteilt sie auf zwölf Monate.

Dann ist eine angepasste Aufteilung wie 60-30-10 oder 70-20-10 realistischer. Wichtig ist, überhaupt einen kleinen Sparanteil beizubehalten. Dauerhaft helfen nur sinkende Fixkosten oder ein höheres Einkommen.

Private Vorsorge, die man selbst vom Netto bezahlt, gehört in den Sparanteil von 20 Prozent. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind dagegen schon vom Bruttolohn abgezogen und tauchen im Netto gar nicht auf. Das gilt auch für eine betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung.

Quellen und weiterführende Informationen

Gesetzestexte und Angaben der genannten Stellen in der jeweils aktuellen Fassung. Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung.