Die Günstigerprüfung ist eines jener Steuerthemen, die kompliziert klingen, aber im Kern eine einfache und faire Idee verfolgen: Der Staat soll von zwei möglichen Besteuerungen jeweils die anwenden, die für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Vor allem bei Kapitalerträgen kann das bares Geld bedeuten. Wir erklären, wie das funktioniert und wer davon profitiert.
Was sie ist
Die Günstigerprüfung ist ein Vergleich, den das Finanzamt anstellt, um herauszufinden, welche von zwei möglichen Besteuerungsvarianten für den Steuerpflichtigen die günstigere ist. Das Finanzamt rechnet also beide Möglichkeiten durch und wendet automatisch diejenige an, bei der die Steuerlast niedriger ausfällt. Der Steuerpflichtige soll dadurch nicht schlechter gestellt werden, als nötig.
Am bekanntesten ist die Günstigerprüfung im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, also Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen. Diese werden normalerweise pauschal mit einem festen Satz besteuert. Die Günstigerprüfung prüft, ob es für den Einzelnen nicht günstiger wäre, diese Erträge stattdessen mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
Der Grundgedanke dahinter ist Gerechtigkeit. Die pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen ist für viele praktisch, kann aber Menschen mit geringem Einkommen benachteiligen, deren persönlicher Steuersatz niedriger ist als die Pauschale. Die Günstigerprüfung sorgt dafür, dass diese nicht draufzahlen, sondern nur den niedrigeren persönlichen Satz tragen müssen. Sie ist damit ein Korrektiv zugunsten von Geringverdienern.
Die pauschale Besteuerung
Um die Günstigerprüfung zu verstehen, muss man die pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen kennen. Erträge aus Kapitalvermögen, etwa Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, werden in der Regel mit einem festen, pauschalen Steuersatz belegt. Diese Besteuerung erfolgt meist direkt an der Quelle, also bei der Bank, die die Steuer einbehält und abführt.
Diese pauschale Abgeltungsteuer hat den Vorteil der Einfachheit. Die Steuer ist mit dem Abzug abgegolten, der Anleger muss sich im Normalfall nicht weiter darum kümmern. Details dazu, wie diese Steuer auf Kapitalerträge funktioniert, samt Freibetrag und Freistellungsauftrag, behandelt der Beitrag über die Kapitalertragsteuer.
Der pauschale Satz gilt unabhängig vom sonstigen Einkommen. Genau das ist der Knackpunkt: Für Menschen mit hohem Einkommen kann die Pauschale günstiger sein als ihr hoher persönlicher Steuersatz. Für Menschen mit niedrigem Einkommen dagegen kann die Pauschale höher liegen als ihr persönlicher Satz, sodass sie auf ihre Kapitalerträge mehr Steuer zahlen, als nach ihrem Einkommen eigentlich nötig wäre. Hier setzt die Günstigerprüfung an.
Wichtig zu wissen: Die Günstigerprüfung kann nie zu einem Nachteil führen. Das Finanzamt wendet immer die für Sie günstigere Variante an. Im schlechtesten Fall bleibt es bei der pauschalen Steuer, im besten Fall gibt es Geld zurück.
Das Prinzip des Vergleichs
Das Prinzip der Günstigerprüfung ist ein simpler Vergleich zweier Rechnungen. In der ersten Variante werden die Kapitalerträge mit der pauschalen Abgeltungsteuer belegt. In der zweiten Variante werden sie dem übrigen Einkommen hinzugerechnet und mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Das Finanzamt vergleicht beide Ergebnisse.
Anschließend wendet es automatisch die Variante an, die für den Steuerpflichtigen zu einer niedrigeren Steuer führt. Liegt der persönliche Steuersatz unter dem pauschalen Satz, ist die Besteuerung nach dem persönlichen Satz günstiger, und das Finanzamt erstattet die zu viel gezahlte Steuer. Liegt der persönliche Satz darüber, bleibt es bei der pauschalen Besteuerung, ohne dass ein Nachteil entsteht.
Wichtig ist dieser letzte Punkt: Die Günstigerprüfung kann sich nie zum Nachteil auswirken. Das Finanzamt nimmt stets die für den Bürger bessere Variante. Wer die Prüfung beantragt, riskiert also nichts, sondern kann nur gewinnen oder im ungünstigen Fall gleich gestellt bleiben. Das macht sie zu einem risikofreien Instrument, das man bei niedrigem Einkommen unbedingt nutzen sollte.
Für wen sie sich lohnt
Die Günstigerprüfung lohnt sich vor allem für Menschen, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter dem pauschalen Abgeltungsteuersatz liegt. Das betrifft typischerweise Personen mit geringem zu versteuerndem Einkommen. Dazu können Studierende, Rentner mit kleiner Rente, Menschen in Teilzeit oder Personen mit niedrigem Verdienst gehören, die zugleich Kapitalerträge erzielen.
Ein anschauliches Beispiel: Wer nur ein geringes Einkommen hat und dadurch einen niedrigen persönlichen Steuersatz, aber dennoch Zinsen oder Dividenden bezieht, zahlt auf diese Erträge zunächst die volle pauschale Steuer. Über die Günstigerprüfung kann er erreichen, dass stattdessen sein niedriger persönlicher Satz angewendet wird, sodass er einen Teil der einbehaltenen Steuer zurückbekommt.
Für Menschen mit höherem Einkommen, deren persönlicher Steuersatz über dem pauschalen Satz liegt, lohnt sich die Günstigerprüfung dagegen nicht, denn für sie ist die Pauschale ohnehin günstiger. Sie müssen nichts tun, da die pauschale Besteuerung für sie das bessere Ergebnis liefert. Die Günstigerprüfung ist also gezielt ein Vorteil für die unteren Einkommensgruppen, die andernfalls auf ihre Kapitalerträge zu viel zahlen würden.
Wie man sie beantragt
Die Günstigerprüfung erfolgt nicht völlig automatisch im Hintergrund, sondern muss in der Regel beantragt werden. Das geschieht im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Dort gibt man seine Kapitalerträge in der entsprechenden Anlage an und beantragt die Günstigerprüfung, indem man das vorgesehene Feld ankreuzt. Damit fordert man das Finanzamt auf, den Vergleich durchzuführen.
Hat man den Antrag gestellt, übernimmt das Finanzamt den Rest. Es führt den Vergleich automatisch durch und wendet die günstigere Variante an. Ergibt sich, dass die Besteuerung mit dem persönlichen Satz vorteilhafter ist, wird die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen des Steuerbescheids erstattet. Man muss also nur den Anstoß geben, die eigentliche Rechnung erledigt die Behörde.
Praktisch heißt das: Wer vermutet, dass sein persönlicher Steuersatz niedrig ist, sollte seine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben und die Günstigerprüfung beantragen, auch wenn die Steuer bereits an der Quelle einbehalten wurde. Da kein Nachteil entstehen kann, ist es in solchen Fällen fast immer sinnvoll. Wer unsicher ist, ob sich der Aufwand lohnt oder wie man vorgeht, kann sich an einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe wenden.
Über Kapitalerträge hinaus
Der Begriff Günstigerprüfung begegnet einem im Steuerrecht nicht nur bei Kapitalerträgen, auch wenn das der bekannteste Fall ist. Das zugrunde liegende Prinzip, von zwei möglichen Regelungen die für den Steuerpflichtigen günstigere anzuwenden, findet sich an mehreren Stellen im Steuerrecht. Das Finanzamt prüft dann jeweils, welche Variante das bessere Ergebnis bringt.
Ein weiteres bekanntes Beispiel ist der Bereich der Familienförderung, wo geprüft wird, ob das Kindergeld oder ein steuerlicher Freibetrag für die Eltern günstiger ist. Auch hier vergleicht das Finanzamt die Varianten und wendet die vorteilhaftere an. Das Grundprinzip ist also stets dasselbe: ein Vergleich zugunsten des Steuerpflichtigen.
Für den Alltag der meisten Menschen ist und bleibt aber die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen am wichtigsten. Sie ist ein gutes Beispiel dafür, dass es sich lohnt, die eigenen steuerlichen Möglichkeiten zu kennen. Wer ein niedriges Einkommen hat und Kapitalerträge erzielt, kann mit einem einfachen Häkchen in der Steuererklärung Geld zurückholen, das ihm zusteht. Steuerwissen zahlt sich hier ganz konkret aus, und genau solche Zusammenhänge möchten wir verständlich machen.
Häufige Fragen
Die Günstigerprüfung ist ein Vergleich, den das Finanzamt anstellt, um zu ermitteln, welche Besteuerung für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Bei Kapitalerträgen prüft es, ob der persönliche Steuersatz niedriger ist als die pauschale Abgeltungsteuer, und wendet die bessere Variante an.
Sie lohnt sich vor allem für Menschen mit geringem Einkommen, deren persönlicher Steuersatz unter dem pauschalen Abgeltungsteuersatz auf Kapitalerträge liegt, etwa Studierende oder Rentner mit kleiner Rente. Dann kann das Finanzamt zu viel gezahlte Steuer erstatten.
Man beantragt sie in der Steuererklärung, indem man die Kapitalerträge angibt und die Günstigerprüfung ankreuzt. Das Finanzamt führt den Vergleich dann automatisch durch und wendet die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante an. Es kann dabei kein Nachteil entstehen.
Nein. Das Finanzamt wendet immer die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante an. Ist die pauschale Besteuerung vorteilhafter, bleibt es dabei. Ist der persönliche Satz günstiger, gibt es eine Erstattung. Man kann durch den Antrag also nur gewinnen oder gleich gestellt bleiben.