Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die einfachste und häufigste Gesellschaftsform überhaupt, und doch wissen viele nicht genau, was sie ist. Oft entsteht sie sogar, ohne dass die Beteiligten es bewusst beschließen. Genau das macht sie praktisch, aber auch riskant. Wir erklären, was hinter der GbR steckt, wie sie entsteht und worauf man bei der Haftung unbedingt achten sollte.
Was sie ist
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, fast immer mit GbR abgekürzt, ist die Grundform der Personengesellschaft. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Dieser Zweck kann wirtschaftlicher Natur sein, etwa der Betrieb eines kleinen Gewerbes, muss es aber nicht.
Charakteristisch für die GbR ist ihre Einfachheit. Sie ist eine Personengesellschaft, bei der die beteiligten Personen, die Gesellschafter, im Vordergrund stehen. Anders als bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der Aktiengesellschaft gibt es kein vorgeschriebenes Mindestkapital und keine aufwendige Gründungsprozedur. Die GbR ist gewissermaßen die Standardform, wenn mehrere Personen gemeinsam etwas unternehmen.
Beispiele für GbR begegnen einem im Alltag häufig. Wenn etwa mehrere Freiberufler eine gemeinsame Praxis oder Kanzlei betreiben, sich Handwerker zu einem Projekt zusammentun oder mehrere Gründer ein kleines Geschäft starten, handelt es sich oft um eine GbR. Selbst eine Wohngemeinschaft oder eine Gruppe, die gemeinsam etwas organisiert, kann rechtlich eine GbR sein, ohne dass die Beteiligten diesen Begriff je verwenden.
Wie sie entsteht
Die Gründung einer GbR ist denkbar einfach, und genau hier liegt eine wichtige Besonderheit. Eine GbR entsteht bereits durch den formlosen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck. Es braucht dafür keinen schriftlichen Vertrag, keine Eintragung und kein Startkapital. Schon eine mündliche Absprache oder sogar das bloße gemeinsame Handeln kann eine GbR begründen.
Das bedeutet, dass eine GbR auch unbeabsichtigt entstehen kann. Sobald zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Ziel verfolgen und dabei nach außen auftreten, kann rechtlich eine GbR vorliegen, selbst wenn sich die Beteiligten dessen gar nicht bewusst sind. Dieser Automatismus ist praktisch, weil er unkompliziert ist, kann aber auch zur Falle werden, vor allem wegen der Haftung.
Im Unterschied zu den Kapitalgesellschaften muss eine GbR nicht zwingend ins Handelsregister eingetragen werden. Es gibt allerdings die Möglichkeit, eine GbR in ein eigenes Register eintragen zu lassen, was in bestimmten Fällen erforderlich oder sinnvoll sein kann. Grundsätzlich aber gilt: Die GbR ist die Rechtsform, die am leichtesten zustande kommt, und genau diese Leichtigkeit erfordert ein besonderes Bewusstsein für die damit verbundenen Pflichten.
Wichtig zu wissen: Eine GbR kann unbeabsichtigt entstehen, schon durch gemeinsames Handeln ohne schriftlichen Vertrag. Wer mit anderen zusammen wirtschaftlich tätig wird, sollte sich daher der möglichen persönlichen Haftung bewusst sein.
Die Haftung der Gesellschafter
Der wichtigste und zugleich kritischste Punkt bei der GbR ist die Haftung. Anders als bei den Kapitalgesellschaften gibt es bei der GbR keine Haftungsbeschränkung. Die Gesellschafter haften grundsätzlich persönlich, unbeschränkt und mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft. Das ist ein fundamentaler Unterschied zur GmbH.
Hinzu kommt, dass in der Regel jeder Gesellschafter für die gesamten Verbindlichkeiten der GbR haftet, nicht nur für seinen Anteil. Ein Gläubiger kann sich also grundsätzlich an jeden einzelnen Gesellschafter wenden und von ihm die volle Begleichung einer Schuld verlangen. Das bedeutet, dass man unter Umständen auch für Fehler oder Verbindlichkeiten geradestehen muss, die ein anderer Gesellschafter verursacht hat.
Diese weitreichende persönliche Haftung ist der Preis für die Einfachheit der GbR. Wer mit anderen eine GbR betreibt, sollte sich daher genau überlegen, mit wem er sich zusammentut, und ein gegenseitiges Vertrauen voraussetzen. Bei Tätigkeiten mit höheren Risiken kann es sinnvoller sein, eine Rechtsform mit beschränkter Haftung zu wählen, etwa eine GmbH, um das eigene Privatvermögen zu schützen. Die Frage der Haftung ist damit oft das entscheidende Kriterium bei der Wahl der Rechtsform.
Warum ein Vertrag wichtig ist
Auch wenn eine GbR ohne schriftlichen Vertrag entstehen kann, ist ein solcher Vertrag dringend zu empfehlen. Ohne eigene Vereinbarung gelten die gesetzlichen Standardregeln, die nicht immer zu den Wünschen der Gesellschafter passen. Ein Gesellschaftsvertrag erlaubt es, die Zusammenarbeit nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
In einem solchen Vertrag lässt sich zum Beispiel regeln, wer welche Einlagen leistet, wie Gewinne und Verluste verteilt werden, wer welche Aufgaben übernimmt und wie Entscheidungen getroffen werden. Auch für den Fall, dass ein Gesellschafter aussteigt oder die GbR aufgelöst wird, sollten klare Regeln bestehen. Solche Vereinbarungen schaffen Klarheit und beugen Konflikten vor, die sonst schnell entstehen können.
Gerade weil die GbR auf dem persönlichen Zusammenwirken mehrerer Menschen beruht, sind klare Absprachen das A und O. Vieles, was anfangs selbstverständlich erscheint, kann später zu Streit führen, wenn es nicht festgehalten wurde. Ein durchdachter Gesellschaftsvertrag, idealerweise mit fachlicher Unterstützung erstellt, ist deshalb eine lohnende Investition, die das Risiko von Auseinandersetzungen erheblich senkt. Er ersetzt nicht das Vertrauen unter den Gesellschaftern, gibt der Zusammenarbeit aber einen verlässlichen Rahmen.
GbR und andere Rechtsformen
Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist die GbR die einfachste, aber auch die mit dem höchsten persönlichen Risiko. Sie steht am einen Ende eines Spektrums, an dessen anderem Ende die Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die Aktiengesellschaft stehen. Diese sind aufwendiger zu gründen und zu führen, bieten dafür aber den Schutz der beschränkten Haftung.
Zwischen diesen Polen gibt es weitere Personengesellschaften. Wenn eine GbR ein Handelsgewerbe von kaufmännischem Umfang betreibt, wird sie zur offenen Handelsgesellschaft. Auch die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der jedoch ein Teil der Gesellschafter nur beschränkt haftet. Diese Formen bauen gewissermaßen auf dem Grundprinzip der GbR auf, ergänzen es aber um besondere Regeln.
Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab: dem Risiko der Tätigkeit, der Zahl der Beteiligten, dem Kapitalbedarf, dem gewünschten Aufwand und steuerlichen Überlegungen. Die GbR ist ideal für einen unkomplizierten Start mit überschaubarem Risiko, etwa für Freiberufler oder kleine Vorhaben. Wer dagegen sein Privatvermögen schützen will oder ein risikoreicheres Geschäft plant, fährt mit einer Kapitalgesellschaft oft besser. Es lohnt sich, diese Entscheidung von Anfang an gut zu durchdenken.
Für wen sie sich eignet
Die GbR eignet sich besonders für kleine Vorhaben mit mehreren Beteiligten, bei denen Einfachheit und geringe Kosten im Vordergrund stehen und das Risiko überschaubar ist. Typische Beispiele sind Zusammenschlüsse von Freiberuflern, kleine Gründerteams in der Anfangsphase oder Projektgemeinschaften. Wer schnell und unkompliziert mit anderen gemeinsam starten möchte, findet in der GbR die naheliegende Form.
Weniger geeignet ist die GbR dagegen, wenn das Geschäft mit erheblichen Risiken verbunden ist oder größere Verbindlichkeiten zu erwarten sind. Denn dann wiegt die unbeschränkte persönliche Haftung schwer, und das Privatvermögen aller Gesellschafter steht im Feuer. In solchen Fällen ist eine Rechtsform mit beschränkter Haftung in der Regel die klügere Wahl, auch wenn sie mehr Aufwand bedeutet.
Wer eine GbR in Betracht zieht, sollte vor allem zwei Dinge beherzigen: sich der persönlichen Haftung bewusst sein und die Zusammenarbeit mit einem klaren Gesellschaftsvertrag regeln. Dann ist die GbR ein praktisches und kostengünstiges Werkzeug, um mit anderen gemeinsam tätig zu werden. Bei Unsicherheit über die richtige Rechtsform und die damit verbundenen Pflichten lohnt sich der Gang zu einer fachkundigen Beratung, etwa einem Steuerberater oder einer rechtlichen Beratung, bevor man sich bindet.
Häufige Fragen
Eine GbR, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist die einfachste Form, in der sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Sie entsteht formlos, sobald mindestens zwei Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen, und ist die Grundform der Personengesellschaft.
Die Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich persönlich, unbeschränkt und mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft. In der Regel haftet jeder Gesellschafter auch für die gesamten Verbindlichkeiten, also auch für Fehler der anderen.
Eine GbR entsteht bereits durch den formlosen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend nötig, aber sehr zu empfehlen, um die Zusammenarbeit klar zu regeln und Streit zu vermeiden.
Wenn das Geschäft mit höheren Risiken oder größeren Verbindlichkeiten verbunden ist und man sein Privatvermögen schützen möchte. Die GmbH bietet eine beschränkte Haftung, ist aber aufwendiger und teurer in Gründung und Führung als eine GbR.