Ein Brief vom Finanzamt, in dem plötzlich eine überraschend hohe Steuer gefordert wird, obwohl man nie Zahlen gemeldet hat: Das ist die typische Steuerschätzung. Sie trifft vor allem Menschen, die ihre Steuererklärung nicht oder zu spät abgegeben haben. Was zunächst wie eine Strafe wirkt, ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren. Wir erklären, wie es funktioniert und wie Sie am besten darauf reagieren.
Was eine Steuerschätzung ist
Damit das Finanzamt eine Steuer festsetzen kann, braucht es Zahlen, also die Höhe der Einkünfte, die Ausgaben und alles, was für die Besteuerung wichtig ist. Normalerweise liefert der Steuerpflichtige diese Angaben über seine Steuererklärung. Was aber, wenn keine Erklärung kommt? Dann darf das Finanzamt die Grundlagen selbst schätzen. Genau das ist eine Steuerschätzung.
Rechtlich ist das Finanzamt dazu ausdrücklich befugt. Wenn die Besteuerungsgrundlagen nicht ermittelt werden können, weil der Steuerpflichtige nicht mitwirkt, schätzt die Behörde sie. Das Ergebnis ist ein Steuerbescheid wie jeder andere, nur dass die zugrunde liegenden Zahlen eben nicht vom Bürger gemeldet, sondern von der Behörde angenommen wurden.
Wichtig ist zu verstehen, dass eine Schätzung kein rechtsfreier Raum ist. Der geschätzte Bescheid ist voll wirksam und muss bezahlt werden, solange man nichts dagegen unternimmt. Die Schätzung befreit auch nicht von der Pflicht, die Steuererklärung doch noch abzugeben. Sie ersetzt also nicht die Erklärung, sondern ist nur ein Behelf, bis die echten Zahlen vorliegen.
Wann das Finanzamt schätzt
Der häufigste Grund für eine Schätzung ist eine nicht abgegebene Steuererklärung. Wer trotz Aufforderung und Erinnerung seine Erklärung nicht einreicht, muss damit rechnen, dass das Finanzamt irgendwann selbst tätig wird und schätzt. Das betrifft sowohl Privatpersonen als auch Selbstständige und Unternehmen.
Aber auch in anderen Fällen kann geschätzt werden. Wenn die abgegebenen Unterlagen unvollständig oder offensichtlich unrichtig sind, wenn die Buchführung schwere Mängel aufweist oder wenn sich bei einer Betriebsprüfung herausstellt, dass die Aufzeichnungen nicht stimmen können, darf das Finanzamt ebenfalls schätzen. Bei Unternehmen mit mangelhafter Buchhaltung kommt das durchaus vor.
Eine ordentliche Buchführung und das rechtzeitige Abgeben der Erklärung sind also der beste Schutz gegen eine Schätzung. Wer hier nachlässig ist oder die Fristen ignoriert, öffnet dem Finanzamt die Tür, selbst Zahlen anzunehmen, und diese Zahlen sind erfahrungsgemäß nicht günstig.
Wie eine Schätzung abläuft
In der Regel schätzt das Finanzamt nicht aus dem Nichts. Es greift auf die Informationen zurück, die ihm vorliegen. Das können die Zahlen aus den Vorjahren sein, branchenübliche Werte, bekannte Umsätze oder andere Anhaltspunkte. Aus diesen Daten leitet die Behörde eine plausible Annahme über die Einkünfte ab.
Bevor eine Schätzung erfolgt, mahnt das Finanzamt die fehlende Erklärung meist mehrfach an und droht die Schätzung an. Oft wird auch ein Verspätungszuschlag festgesetzt, eine zusätzliche Geldforderung dafür, dass die Erklärung nicht rechtzeitig kam. Reagiert der Steuerpflichtige weiterhin nicht, ergeht schließlich der Schätzbescheid mit der festgesetzten Steuer.
Dieser Bescheid steht häufig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Das bedeutet, dass die endgültige Festsetzung noch aussteht und die Zahlen korrigiert werden können, wenn die richtige Erklärung nachgereicht wird. Trotzdem ist der Bescheid zunächst gültig, und die geforderte Steuer wird fällig, auch wenn man die Schätzung für zu hoch hält.
Wichtig zu wissen: Ein Schätzbescheid ist sofort gültig und muss bezahlt werden, auch wenn die geschätzte Steuer zu hoch erscheint. Erst durch Einspruch oder das Nachreichen der Erklärung lässt sich das korrigieren.
Warum die Schätzung meist hoch ausfällt
Ein zentraler Punkt, den viele unterschätzen: Das Finanzamt schätzt in aller Regel nicht wohlwollend, sondern eher zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Die Einkünfte werden tendenziell hoch angesetzt, und steuermindernde Posten wie Ausgaben oder Freibeträge werden vorsichtig oder gar nicht berücksichtigt.
Das hat einen klaren Grund. Eine zu niedrige Schätzung würde belohnen, dass jemand seine Erklärung nicht abgibt. Würde das Finanzamt großzügig schätzen, hätten viele Menschen einen Anreiz, gar keine Erklärung mehr einzureichen. Die eher hohe Schätzung erzeugt deshalb Druck, doch noch die echten Zahlen zu liefern, weil diese fast immer günstiger sind als die Schätzung.
Für Betroffene bedeutet das: Eine Steuerschätzung ist fast nie zum eigenen Vorteil. Wer einen Schätzbescheid mit einer hohen Forderung bekommt, sollte das nicht einfach hinnehmen, sondern handeln. In den allermeisten Fällen lässt sich die Steuerlast durch das Nachreichen der tatsächlichen Erklärung erheblich senken.
Wie Sie sich wehren
Gegen einen Schätzbescheid können Sie sich wehren, aber es gilt eine wichtige Frist. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids können Sie Einspruch einlegen. Dieser Einspruch muss fristgerecht beim Finanzamt eingehen, sonst wird der Bescheid bestandskräftig, und die geschätzte Steuer steht fest.
Der wirksamste Weg ist in den meisten Fällen, die fehlende Steuererklärung so schnell wie möglich nachzureichen. Sobald die echten Zahlen vorliegen, treten sie an die Stelle der Schätzung, und die Steuer wird auf Basis der tatsächlichen Verhältnisse neu festgesetzt. Häufig genügt es, zusammen mit dem Einspruch die Erklärung einzureichen, um eine Korrektur zu erreichen.
Wichtig ist, schnell zu handeln und die Frist nicht verstreichen zu lassen. Wer unsicher ist, wie er vorgehen soll, oder wessen Fall komplizierter liegt, sollte fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Steuerberater kann den Einspruch übernehmen und dafür sorgen, dass die richtige Erklärung korrekt nachgereicht wird. Wann sich das lohnt, lesen Sie im Beitrag über Steuerberater.
Wie Sie eine Schätzung vermeiden
Die beste Strategie ist natürlich, es gar nicht erst zu einer Schätzung kommen zu lassen. Der einfachste Schutz ist, die Steuererklärung fristgerecht abzugeben. Wer merkt, dass er die Frist nicht halten kann, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Das Finanzamt gewährt diese in vielen Fällen, wenn man sich vorher meldet, statt einfach untätig zu bleiben.
Reagieren Sie außerdem immer auf Post vom Finanzamt. Mahnungen und Aufforderungen zu ignorieren, ist der sicherste Weg in eine Schätzung. Ein kurzer Anruf oder ein Schreiben, in dem man die Situation erklärt und um etwas Zeit bittet, wirkt oft Wunder und verhindert das Schlimmste.
Wer selbstständig ist oder ein Unternehmen führt, sollte zudem auf eine ordentliche Buchführung achten, denn mangelhafte Aufzeichnungen sind ein weiterer Anlass für Schätzungen. Mit sauberen Unterlagen und der pünktlichen Abgabe der Erklärung nehmen Sie dem Finanzamt jeden Grund, selbst zu schätzen. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Steuer, statt sie der Behörde zu überlassen, deren Annahmen fast immer teurer ausfallen als Ihre echten Zahlen.
Häufige Fragen
Eine Steuerschätzung liegt vor, wenn das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen selbst schätzt, weil der Steuerpflichtige keine oder unvollständige Angaben gemacht hat, etwa weil er die Steuererklärung nicht abgegeben hat. Der daraus folgende Bescheid ist voll gültig.
Das Finanzamt schätzt in der Regel zum Nachteil des Steuerpflichtigen, setzt die Einkünfte also eher hoch an. Das soll einen Anreiz schaffen, die Erklärung doch noch abzugeben, statt sich auf eine günstige Schätzung zu verlassen.
Ja. Gegen einen Schätzbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Am wirksamsten ist es meist, die fehlende Steuererklärung nachzureichen, damit die tatsächlichen Zahlen an die Stelle der Schätzung treten und die Steuer neu festgesetzt wird.
Ja, ein Schätzbescheid ist sofort gültig, und die Steuer wird fällig, auch wenn Sie die Schätzung für zu hoch halten. Erst nach erfolgreichem Einspruch oder dem Nachreichen der Erklärung wird die Forderung angepasst. Deshalb sollte man schnell reagieren.