Wer eine GmbH oder UG gründen will, stößt schnell auf das Wort Stammkapital. Viele Gründer verbinden damit vor allem eine Hürde, die ersten 25.000 Euro, die man angeblich aufbringen muss. Doch was Stammkapital wirklich ist, wofür es da ist und was damit geschieht, wird oft missverstanden. Wir räumen mit den Mythen auf und erklären das Thema so, dass es jeder versteht.

Was Stammkapital ist

Das Stammkapital ist das Grundkapital, das die Gesellschafter bei der Gründung in eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder UG einbringen. Man kann es sich als das finanzielle Fundament der Gesellschaft vorstellen. Im Gegenzug für ihre Einlage erhalten die Gesellschafter Geschäftsanteile, die ihren Anteil an der Gesellschaft widerspiegeln.

Der wichtigste Punkt zum Verständnis ist, dass das Stammkapital der Gesellschaft gehört, nicht den Gesellschaftern persönlich. Sobald das Geld eingezahlt ist, ist es Vermögen der GmbH. Das ist die logische Folge daraus, dass eine GmbH eine eigenständige juristische Person ist, also rechtlich getrennt von ihren Eigentümern. Wie das genau funktioniert, erklären wir im Beitrag Was ist eine GmbH?.

Das Stammkapital erfüllt vor allem einen Zweck: Es soll als Sicherheit für die Gläubiger dienen. Weil die Gesellschafter einer GmbH nicht mit ihrem Privatvermögen haften, verlangt der Gesetzgeber im Gegenzug, dass die Gesellschaft über ein gewisses Mindestvermögen verfügt. So haben Geschäftspartner und Gläubiger zumindest eine gewisse Masse, auf die sie im Notfall zugreifen können.

Wie hoch es sein muss

Die Höhe des Stammkapitals hängt von der Rechtsform ab. Bei der GmbH beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital 25.000 Euro. Das ist der Betrag, der im Gesellschaftsvertrag festgelegt wird. Allerdings muss bei der Gründung nicht der volle Betrag sofort eingezahlt werden. Es reicht, wenn zu Beginn mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro, tatsächlich auf das Geschäftskonto fließt.

Der noch nicht eingezahlte Teil bleibt aber eine offene Verpflichtung. Im Fall einer Insolvenz oder wenn es die Gesellschaft verlangt, müssen die Gesellschafter den Rest nachschießen. Es ist also nicht so, dass die andere Hälfte einfach entfällt, sie ist nur zunächst gestundet.

Bei der UG, also der Unternehmergesellschaft, ist die Hürde viel niedriger. Sie kann theoretisch schon mit einem einzigen Euro Stammkapital gegründet werden. Dafür muss die UG einen Teil ihres Gewinns ansparen, bis sie das Niveau einer regulären GmbH erreicht. Details dazu finden Sie im Beitrag über die UG (haftungsbeschränkt). Bei Personengesellschaften wie der Kommanditgesellschaft gibt es dagegen gar kein vorgeschriebenes Mindestkapital.

Wichtig zu wissen: Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro, eingezahlt werden müssen bei Gründung aber nur 12.500 Euro. Der Rest bleibt eine Verpflichtung der Gesellschafter.

Einzahlung in Geld oder Sachwerten

Das Stammkapital kann auf zwei Arten aufgebracht werden. Der übliche Weg ist die Bareinlage, bei der die Gesellschafter Geld auf das Geschäftskonto der Gesellschaft überweisen. Das ist unkompliziert und gut nachweisbar, was bei der Eintragung ins Handelsregister wichtig ist.

Alternativ ist bei der GmbH auch eine Sacheinlage möglich. Dabei bringen die Gesellschafter keine Geldbeträge ein, sondern Vermögenswerte, etwa Maschinen, Fahrzeuge, Computer oder andere Wirtschaftsgüter. Diese müssen dann allerdings bewertet werden, und es muss ein Sachgründungsbericht erstellt werden, der nachweist, dass die eingebrachten Werte tatsächlich dem angegebenen Betrag entsprechen. Das macht die Sachgründung aufwendiger.

Bei der UG ist eine Sacheinlage nicht erlaubt. Hier muss das Stammkapital zwingend in bar eingezahlt werden. Das ist eine der wenigen Einschränkungen, die die UG gegenüber der GmbH hat.

Was mit dem Geld passiert

Jetzt zum wohl größten Missverständnis. Viele Gründer glauben, das Stammkapital sei eine Art Pfand, das fest auf einem Konto liegen bleiben muss und nicht angetastet werden darf. Das stimmt nicht. Das Stammkapital ist Betriebsvermögen der GmbH und darf ganz normal für den Geschäftsbetrieb verwendet werden.

Die Gesellschaft kann mit dem Geld Maschinen kaufen, Miete zahlen, Gehälter überweisen, Waren einkaufen oder in Marketing investieren. Das Stammkapital ist also kein eingefrorenes Geld, sondern Arbeitskapital, mit dem das Unternehmen seine Geschäfte aufnimmt. Bereits am Tag nach der Gründung kann ein großer Teil davon für sinnvolle Ausgaben verwendet sein, und das ist völlig in Ordnung.

Was dagegen nicht erlaubt ist, ist die verdeckte Rückzahlung an die Gesellschafter. Das Geld darf nicht einfach wieder aus der Gesellschaft heraus auf die Privatkonten der Eigentümer wandern, denn dann wäre die Sicherheit für die Gläubiger ausgehöhlt. Solche verbotenen Rückzahlungen können erhebliche rechtliche Folgen haben. Innerhalb des Unternehmens darf das Kapital aber frei eingesetzt werden.

Stammkapital und Haftung

Das Stammkapital steht in engem Zusammenhang mit der Haftungsbeschränkung der GmbH. Weil die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften, soll das Stammkapital wenigstens ein Mindestpolster bilden. Es ist sozusagen der Preis für den Haftungsschutz: Man muss ein gewisses Kapital einbringen, das im Zweifel den Gläubigern zur Verfügung steht.

Allerdings darf man sich von einer Sache nicht täuschen lassen. Das Stammkapital muss nur bei der Gründung vorhanden sein. Im Laufe des Geschäftsbetriebs kann es durch Verluste aufgezehrt werden, und das ist nicht automatisch verboten. Wenn allerdings mehr als die Hälfte des Stammkapitals verloren ist, muss die Geschäftsführung eine Gesellschafterversammlung einberufen und das Problem anzeigen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit gelten strenge Pflichten, etwa die rechtzeitige Anmeldung einer Insolvenz.

Für die Praxis bedeutet das: Ein hohes Stammkapital signalisiert Geschäftspartnern und Banken eine gewisse Solidität, garantiert aber nicht, dass das Geld noch vorhanden ist. Wer mit einer GmbH oder UG Geschäfte macht, sollte daher nicht allein auf das eingetragene Stammkapital vertrauen, denn dieses sagt nur etwas über den Gründungszeitpunkt aus.

Häufige Missverständnisse

Fassen wir die typischen Irrtümer rund um das Stammkapital zusammen, damit Sie sie nicht selbst begehen. Erstens: Das Stammkapital ist keine Gebühr und kein verlorenes Geld. Es bleibt Vermögen der Gesellschaft und kann genutzt werden. Zweitens: Es muss nicht unangetastet auf dem Konto liegen bleiben, sondern darf für den Geschäftsbetrieb eingesetzt werden.

Drittens: Ein hohes eingetragenes Stammkapital ist keine Garantie, dass die Gesellschaft heute noch solvent ist, denn es kann durch Verluste verbraucht sein. Und viertens: Bei der UG ersetzt die niedrige Einstiegshürde nicht die Notwendigkeit, genug Kapital für den tatsächlichen Geschäftsbetrieb zu haben. Wer mit einem Euro gründet, hat eben auch nur einen Euro zum Arbeiten.

Wenn Sie diese Punkte verstanden haben, ist das Thema Stammkapital seinen Schrecken los. Es ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein durchdachtes Instrument, das den Haftungsschutz der Kapitalgesellschaft mit einem Mindestmaß an Sicherheit für die Geschäftspartner verbindet. Wer eine solide finanzielle Basis für sein Unternehmen schaffen will, sollte ohnehin mehr als das gesetzliche Minimum einplanen, denn ausreichende Reserven sind für jedes Unternehmen wichtig. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag über Rücklagen.

Häufige Fragen

Stammkapital ist das von den Gesellschaftern in eine GmbH oder UG eingebrachte Grundkapital. Es dient als finanzielles Polster und als Sicherheit für Gläubiger. Sobald es eingezahlt ist, gehört es der Gesellschaft, nicht mehr den Gesellschaftern persönlich.

Bei einer GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro, von denen bei der Gründung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen. Eine UG kann schon mit einem Euro gegründet werden, muss dafür aber Gewinne ansparen. Bei Personengesellschaften gibt es kein vorgeschriebenes Mindestkapital.

Ja, das Stammkapital gehört der Gesellschaft und darf für den Geschäftsbetrieb verwendet werden, etwa für Investitionen, Miete oder Gehälter. Es darf nur nicht verdeckt an die Gesellschafter zurückfließen, weil das die Sicherheit für die Gläubiger aushöhlen würde.

Bei der GmbH ja, über eine sogenannte Sacheinlage, etwa mit Maschinen oder Fahrzeugen. Diese müssen aber bewertet und in einem Sachgründungsbericht nachgewiesen werden. Bei der UG ist nur eine Bareinlage erlaubt, Sachwerte sind dort als Stammkapital nicht zulässig.